Brandschutz verdient an Flüchtlingen

Asylbewerberheime Prämien für Brandschutzversicherungen von Flüchtlingsunterkünften haben sich binnen kurzer Frist verzehnfacht.

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Die genaue Erhebung und Übernahme der Kostenarten für Flüchtlingsunterkünfte. bleibt ein heikles Thema, über das Kommunen nicht gern Medien gegenüber reden. weil schnell panische besorgte Bürger sich über leere Kassen und die vermeintliche Benachteiligung von Einheimischen in Rage reden

Das ist immer noch Alltag in Deutschland

Ganz nebenbei gehen dabei Informationen verloren, dass es etliche Unternehmen in Deutschland gibt, die sehr gut an dem Flüchtlingsstrom verdienen. Und siehe da, ganz vorn unbemerkt beim Vedienen dabei, die Brandschutzversicherer.

Prämien für Brandschutzversicherungen von Flüchtlingsunterkünften haben sich binnen kurzer Frist verzehnfacht.

Brandschutzversicherungen sind von altersher als Solidargemeinschaft angelegt und unterwegs. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist es da möglich, Flüchtlingsunterkünfte einer solchen prämienstiergenden Risikogruppe zuzuorden, anstatt, dass die Risiken, wenn es die denn wirklich so gibt, von der Solidargemeinschaft insgesamt durch eine moderate Steigerung der Orämien für alle, getragen werden?

Für viele Kommunen gerät das Verhalten der Brandschutzversicherer bundesweit zu einem Problem, an dem sie nicht mehr vorbeischauen können, auch wenn Kommunen, u. a. in Kassel dazu übergingen, Flüchltingsunterkünfte, entgegen Gesetzeslage, vom Brandschutz auszunehmen, oder statt stabilen Flüchtlingsunterkünften, "Zeltstädte" für ankommende Flüchtlinge in Vorhaltung zu bringen.

Je mehr Immobilien, staatliche, wie private, u. a. auf industriellen Brachen von Unternehmen, zu Flüchtlingsunterkünften umgewandelt werden, desto mehr Brandschutzversicherungs-Policen werden auf den neuen Nutzungszweck "risikobehaftet" kostensteigernd umgeschrieben

Dabei hat sich bei Brandschutzversicherern ein Automatismus eingeschlichen, Berichte über Brandanschläge auf Flüchtlingsheime nähren diesen unseligen Trend, fällige Prämien drastisch zu erhöhen. Das sogar dann, wenn Immobilien lange davor bereits als Asylbewerberunterkünfte dauerhaft genutzt wurden.

"Brandschutzversicherer stufen Flüchltingsunterkünfte in der Risikogruppe von Bordellen ein"

Aktuelles Beispiel:

Hessen: In Dautphetal nahe Marburg soll nach Informationen aus den Medien ein ehemaliges Lehrerwohnheim zu einer Flüchtlingsunterkunft umgewandelt werden. Bisher galt dafür bei der Sparkassen-Versicherung eine Brandschutzprämie in Höhe von 400 Euro/anno, Demnächst sollen es 4000 Euro/anno sein.

Ein Aufschlag von, sage und schreibe, 1000 Prozent, weil das Haus künftig in der gleichen Risikogruppe wie ein Bordell zugeordnet wird“, heißt es aus behördlichen Kreisen.

Wer da nun denkt, das sei ein Einzelfall, hat weit gefehlt.

„Es deckt sich mit unserer Erfahrung, dass es in der Praxis oft zu Problemen kommt, eine Versicherung zu finden“, berichtet Tim Ruder vom Hessischen Landkreistag gegenüber Medien.

„Wir beobachten, dass Unterkünfte, die früher als Hotel oder als Lehrlingswohnheim genutzt wurden, aus Brandschutzgründen aufwändig nachgerüstet werden müssen“,

sagt Uwe Lübking, Sozialexperte von Deutschen Städte- und Gemeindetag.

„Das ist schon interessant, weil für Hotelbesucher demnach offenbar niedrigere Schutzbestimmungen gelten.“


Die wirkliche Zahl der Asylbewerberunterkünfte in Deutschland bleibt eine Blackbox, weil es nicht nur Wohnheime, Flüchtlingsunterkünfte, "Zeltstädte" auf, von privaten Sicherheitsnetrieben abgeschottet, industriellen Brachen, wie Hamburg Billstedt Berzeliustraße, sondern, was zu begrüßen ist, auch zahlreiche Einzelwohnungen gibt.

Gewiss erscheint jedoch, dass die Brandschutzkassen im Jahr 2014 Mehreinnahmen in Millionen Euro Höhe einfahren.

Im April 2014 hatte ein ähnlich gelagerter Fall in Kassel für Schlagzeilen gesorgt. Ein lange leerstehendes Hotel sollte zur Asylbewerber-Unterkunft umgewandelt werden. Die Eigentümer erklärten sich bereit, der Stadt Kassel die Immobilie für diese Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Kurz darauf kündigte die Sparkassen-Versicherung den Brandschutz. Statt bisher etwa 2500 Euro/anno, sollten die Eigentümer nun 10.000 Euro/anno für die Versicherung entrichten.

Der Sozialdezernent in Kassel, Jürgen Barthel (SPD), zeigte sich damals empört. Er nannte die Sparkassen-Versicherung, ein öffentlich- rechtliches Unternehmen, gegenüber der "FAZ" einen

„Vorreiter der Diskriminierung von Asylbewerbern“.

Die Hotel-Eigentümer fragten an, ob das Versicherungsunternehmen Angst vor Brandanschlägen habe oder meine, Flüchtlinge seien außerstande, mit offenem Feuer umzugehen?

In disem Kasseler Fall kam es zu einer anderen Lösung, weil ein preiswerterer Brandschutzversicherer gefunden wurde. Es steht, zu befürchten dass das die Ausnahme bleibt.

In Thannhausen nahe Augsburg kam es im Oktober 2014 ebenfalls zu Ärger wegen einer gekündigten Brandschutzversicherung. Eine Pension sollte zu einer Asylbewerberunterkunft umgewandelt werden, der Eigentümerin wurde daraufhin mitgeteilt, dass sie künftig die zehnfache Prämie zahlen müsste. Wer hier der Versicherer war, konnte nicht ermittelt werden.

Als ob Flüchltinge in Deutschland angekommen, nicht ohnehin genug Probleme haben, mit denen sie, trotz verbesserter Willkommensultur in den Kommunen, allein gelassen sind, werden sie nun durch die Brandschutzversicherer als besondere Risikogruppe diskriminiert.

Den Kommunen sollte das ein Anlass sein, Flüchtlinge direkt in Wohnungen unterzubringen, denen jeder Verdacht von Sammelunterkunft fern liegt

Was ist aber mit dem Vermögen, Hab und Gut, Immobilien, Verwertungsrechten an Patenten, dem Forderungseigentum, Rentenanwartschaften, Policen von Versicherungen, die Flüchtlinge in ihren Heimatländern zwangsweise zurücklassen oder aufgeben mussten, um zu überleben?

Wer erklärt sich für diplomatische und rechtliche Vertretung von Flüchtlingen in Fragen des Entzuges ihres Vermögens, Forderungseigentums, Rentenamwartschaften, Lebensversicherungen, in Flüchtlinge aufnehmende Ländern, wie Deutschland, zuständig?

Werden diese Fragen eher unterdrückt, weil für beide Seiten, Kommunen wie Flüchtlinge, nicht sein kann, was nicht sein darf, dass Flüchltinge, gemäß UNO- , Genfer Flüchtlingskonvention, Anspruch auf Wiedereinsetzung in ihren vorherigen Vermögensstand in ihrern Heimatländern haben und auf Sicht, richtig mit dem diplomatischen und anwaltlichen Willen gehandhabt, gar nicht bedürftig bleiben müssen, wenn ihren nur recht geholfen würde?

JP

https://www.freitag.de/autoren/gsteeger/ungewoehnliche-wohngemeinschaft
GESA STEEGER 19.11.2014 | 06:00 16
freie Journalistin und Praktikantin beim Freitag

http://www.spiegel.de/politik/ausland/binnenfluechtlinge-millionen-menschen-in-heimatlaendern-auf-der-flucht-a-969353.html
Uno-Flüchtlingshilfswerk: 33 Millionen Menschen in Heimatländern auf der Flucht
Mittwoch, 14.05.2014 – 13:14 Uhr

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Joachim Petrick

Aktuelles: Meine sichere Route- Refugee-Airlift - Petition "Luftbrücke für Flüchtlinge in Not" an die MdBs des Bundestages erhofft Debatte

Joachim Petrick

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