Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ersetzt keine Sozialhilfe.

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Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ersetzt keine Sozialhilfe.

Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) wird eine ganz andere Wirkung entfalten, alsdessen Befürworter/innen, wie Gegner/innen vermuten.

Das BGE wird einen Run auf einen Markt des Freikaufs von Pflichtarbeiten im öffentlichen, gleichermaßenprivaten Raum, für Erziehung, Bildung, Ausbildung, Alltagsaufgaben in Privathaushalten wie Haushaltshilfen, Nachhilfe, Pflege, Daseinssorge wie -vorsorge in Selbstverwaltung in Kommunen, Stadt, Land, Bund auslösen.

Freikaufen werden sich jene, die in hoch dotierten Jobs ihr wöchentliches wie tägliches Zeitbudget ausgeschöpft, Renditen aus Mietobjekten, Finanzinvestitionenziehen, durch Bestandsschutz von Forderungseigentum hohe Pensionen, Rentenanwartschaften, Grund und Boden, Gewerbliche- wie Industrieanlagenbeleihen können.

Was diejenigen, die allein auf das BGE angewiesen, nicht leisten können, weil ihr BGE. Pfändungsfrei gestelltes Einkommen, nicht als Sicherheit für Kredite, Hypotheken zur Verfügung steht.

Gleichzeitig werden jene, die in der Einkommens- und Vermögenslage sind, sich von gesellschaftlichen Pflichtarbeiten freizukaufen, die Meinungshoheit darüber halten, wie hoch der Preis des Freikauf/Tag/Woche/Monat, Jahr/Person/Familie für welche Pflichtarbeiten ist und ob nicht billigere Arbeitskräfte aus Nachbarländern, fernen Gestaden, in einem deregulierten Weltarbeitmarkt die Pflichtarbeiten stellvertretend treuhänderisch besser übernehmen, als die Arbeitskräfte im örtlichen Arbeitsmarkt.

Darüber hinaus entsteht eine neue „Gefahrenlage“ der Korrumpierung der gesellschaft über den medizinisch- psychiatrisch- administrativen Komplex, indem gegen Cash, Bestechungsgelder, gutachterlich Krankheitsbilder attestiert werden, die von Zwangs- Pflichtarbeiten, ohne sich direkt freikaufen zu müssen, befreien.

Was wir durch die Einführung des BGE erleben werden, ist eine Aufwertung von Grund und Boden, Immobilien, von Aktienpaketen im Depot, beweglichen und unbeweglichen Werten, Gütern, während der Preis für Lohn- Arbeit asymmetrisch, lokal, regional, global dereguliert, desorganisiert,in sich zusammenfällt, weil die Streik- und Kampagnekraft von Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Stiftungen, kampflos in Fragen der Tarifautonomie u. a. gesellschaftlicher Vermögens- Wohlstandsfragen aufgegeben, gegen Null absackt.

Streiks, Kampagnen würden nach Einführung des BGE niemals mehr tariflich, sondern nur noch politisch, erlaubt wie verboten,gesamtgesellschaftlich begründbar scheinen und vor allem nur noch um die Höhe des Preises für den Freikauf von Pflichtarbeiten gehen.

Durch die Einführung des BGE würde nichts neu und doch würden alle Fragen wie die Frage der Arbeitsteilung und Vergütung von Lohn- Arbeit anders gestellt.

Angesichts einer komplex medial hoch organisierten Konsumgesellschaft mit all ihren werbenden Verlockungen, Verführungen zu Konsum überSchuldenaufnahmen, Überschuldung bis zu drohender Privat- Insolvenz, würden zwangsläufig viele Bürger/innen nur noch zur Bedienung und Tilgung ihrer schulden und neuer Schuldenaufnahmen arbeiten.

Im steuerlich begrenzten Rahmen wird das BGE bereits, eher von der Mehrheit unbeachtet, von den Besserverdienenden mit dem so genantenmonatlichen Freibetrag gegenüber der jährlich zu veranlagenden Einkommenssteuer vorab praktiziert.

Selbst in fundamentalen Teilen, insbesondere in dem Teil der Aufstockung von Lohn nach dem Verbrauch des Restvermögens vor dem Schonvermögen,können die Hartz IV Gesetze als Vorläufer, sozusagen als Aperitif, der Einführung des BGE gelten.

Sagen wir jeder bekommt 1000€ im Monat, dann sind das:

82 Millionen x 1000€ = 82 Milliarden pro Monat

82 Mr. x 12 = 984 Milliarden pro Jahr

Das ist etwa 3x so viel wie der aktuelle gesamte Bundeshaushalt.

Rechnet der Staat die Einkommen, Renditen, Zinserträgenaus Vermögen,Renten, Pensionen, die über dem BGE liegen, anteilig dagegen, ergibt sich die reellere Summe/monatlich, jährlich.

Dass das ganze BGE zunehmend über die Erhöhung derMehrwertsteuer, bei gleichzeitiger Absenkung sonstiger Steuern bis zu deren Abschaffung,finanziert werden soll, macht hellhörig.

Auch dass die Befürworter/innendes BGE dieses als

„Geschenk“

bewerben, macht eher stutzig.

Dabei wäredoch die Einführung des BGE durchausals teilweise bedingteKapitulation, bzw. Monetäre Anpassungsleistungdes Kapitalismus kommunizierbar, bewerbbar zu deuten, weil jeder Mensch, von der Wiege bis zur Bahre, ein Erben- Träger erworbener Leistungen, vorhandener Infrastrukturen in Hirn, Humor, Herz, Bildung, Ausbildung, Kultur, Sport, Verkehr, Wissensarchiven, Ressourcen von Talenten, Begabungen,erkämpfter Menschen- und Völkerrechte, zivilgesellschaftliches „Know How“ einer sich entwickelnden Gesellschaft ist.

Warum diese gesellschaftspolitisch selbstauferlegt historische Enthaltsamkeit, gar Bescheidenheit im Vorfeld der Einführung des BGE?

Ich fürchte, es geht gar nicht mehr um Arbeitspflicht, wie diese Roland Koch meint, ultrabrutal einfordern zu müssen, sondern um den Aufbau von konstruierten Argumenten für lokale Arbeitsmarkt Gefahrenlagen, angesichts der Globalisierung im dereguliert monetären Dienstleistungsbereich von Systemanbietern für den schlagenden Beweis, dass Zwangsarbeit im Namen der Region, der Nation in Zeiten von Konjunkturtälern,Krisen, Kriegen, Katastrophen Not tut.

Aus einigermaßen auskömmlichen Löhnen, Gehältern werden so befristet, wie unbefristet "projektbezogen" Niedriglöhne des erbärmlichen Niveaus von Sold auf der Suche nach dem Gold, dem angeblich verschollenen Reichtum der Völker, von dem Adam Smith als unsichtbarer Hand sprach..

Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) segelt unter der falschen Flagge der Sozialhilfe, eines staatlich vorgehaltenen Rettungsschirmes, Rettungspaketesfür Bürger/innen in Notlagen, das vor Eintreten der wirklichen Not ausgegeben, nicht mehr als wirkliche Sozialhilfe darstellbar ist.

Das ist so, als ob vorab allen Bürger/innen, ohne zeitnahes Ansehen ihrer Lebenslagen, ein Verband an Händen und Füssen für Brüche verpasst wird, der im Moment der wirklichen Not eines Unfalls verbraucht,unbrauchbar, verrottet ist.

Kommt es, wie gesagt, tatsächlich später zu Brüchen in den Gebeinen, wird sich der Staat seiner grundgesetzlich garantierten Pflicht zur Hilfe in Not für seine Bürger/innen in prekären Lebenslagen nicht mit dem Hinweis, auf ein bereits gezahltes Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE),entziehen können.

Den Bürgern/innen bleibt, trotz ausgezahltem Bedingungslosem Grundeinkommen (BGE), ein Klagerecht auf Hilfe in Notlagen durch den Staat.

DasBedingungslose Grundeineinkommen (BGE) wird als allgemeine Leistung des Staates, ohne Ansehen der Person, nach zeitnahe monetär vermögensnaher wie –ferner Begutachtung deren Lebenslage, an alle Bürger/innen ausgezahlt.

Das vom Grundgesetz her garantierte Recht auf Hilfe in Not für die Bürger/innen in unverschuldet, wie verschuldet prekären Lebenslagen, also, diePflicht des Staates zur Hilfe in Notlagen der Bürger/innen, bleibt durch das Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) unberührt, gilt vor Zivilgerichten, Sozialgerichten, Verwaltungsgerichten, zu Gunsten von Gläubigern, als verpfändbare Einkunft.

Das Bedingungslose Grundeinkommen (BE) bleibt als außerordentliche Leistung des Staates für all seinen Bürgern/innen, ohne Ansehen der Person noch deren Lebenslage,im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB), irrelevant.

Insofern bleibt das Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE), anders als die alte Sozial- und Arbeitslosenhilfe, wie die ausgezahlten Leistungen aus den Hartz IV Gesetzen und sonstige durch Arbeit erworbene Einkommen in Höhe von bis zu 986.- €/monatlich, gemäß Urteil des Bundesverfassungsgericht,verpfändbar.

Die Folge dieser Einschätzung durch hohe Gerichte, dass das Bedingungslose Grundeinkommen (BE) verpfändbar ist, wird sein, dass das Bedingungslose Grundeinkommen (BE) bei Anträgen auf Kredite, Kundenkarten bei Kreditkartenunternehmen, Ratenzahlungen im Einzelhandel nicht als Sicherheit, gemäß den Basel III Kredit- Regeln,anerkannt wird.

Dass das Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) unter der falschen Flagge seiner Bedingungslosigkeit segelt, ergibt sich aus dem schlagenden Beweis, dass das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) unabdinglich eine Bedingung setzt:

"Die Zerschlagung der gesetzlichen Sozialversicherung, die seit den Tagen des Reichskanzlers Otto von Bismarck nur Unternehmen, aber nicht Wald- , Wiesen- ,Boden- und Grundstückseigentümer mit monetären Lasten für Transferleistungen des Staates an seine Bürger/innen belegt".

Dass die Befürworter/innen des Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) dessen unabdingliche Bedingung der Zerschlagung der gesetzlichen Sozialversicherung übersehen, gar unterschlagen, um der deutschen Versicherungswirtschaft nie dagewesene Pfründe, siehe Steuerfinanzierte Riester-, Rörup- Renten, zu erschließen, werte ich als Feigheit vor dem Partei- Freund.

Das Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) scheint allein, unter falscher Flagge segelnd, dazu aufgestellt, einen massiven Angriff auf die gesetzlicheSozialversicherung zu starten, um Arbeitgeber auf einen Rundum- Schlag von Sozialabgaben, den so genannten Lohnnebenkosten, für die gesetzliche Sozialversicherung flächendeckend entlastend, zu befreien?

Das BGE, an alle Bürger/innen ausgezahlt, enthebt den Steuerzahler/innen nicht davor, treuhänderisch für den Staat, die Transferleistungen, gemäß grundgesetzlich garantierter Sozialhilfe nach dem Sozial Gesetz Buch (SGB), für kommende Notfälle von Bürgern/innen in prekären Lebens- Notlagen, nachzufinanzieren.

Das BGE taugt also, als Insel- Lösung, wenn man dieses als eine Arbeitsmarktbezogene Instrument an alle Bürger/innen konjunkturfordend und –fördernd,in herzustellender Übereinstimmung mit WTO- Regeln, von der Bundesbank, EZB kommend, auszahlt.

JP


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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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