Dr. NO eben freigesprochen, droht Revision

Dirk Nonnenmacher Lächelt Dr. NO nie? Doch nach diesem Freispruch prekär fragwürdiger Güte- Klasse stiehlt sich unversehens ein erleichtertes Lächeln in Nonnenmachers Gesichtszüge.

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Dr. NO mit mentaler "Fussfessel" in Freiheit

Dr. NO, alias Professor Dirk Jens Nonnenmacher, zwischen Freispruch und Revision

Freispruch für alle sechs ehemaligen HSH-Nordbank-Vorstandsmitglieder, mit Dirk Jens Nonnenmacher. genannt Dr. NO, bis 2010 als Vorstandsvorsitzenden .

Das Hamburger Oberlandesgericht stellt die Angeklagten zwar moralisch an den Pranger, fällt aber zum Erstaunen der Staatsanwaltschaft folgendes Urteil: "Im Zweifel für die Freiheit". Die Kosten des Verfahrens übernimmt der Staat? Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen nach Prüfung der Rechtslage Revision gegen dieses Urteil eingelegt.

Der frühere Vorstandschef und Ex-Finanzchef der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, verlässt nach seinem Freispruch, wie die anderen Vorständler das Oberlandesgericht in Hamburg als "Freier Mann" . Dr. NO hatte in seiner Einlassung zum Hauptverfahren die Vorwürfe als “absurd“ bezeichnet.

Das mochte Dr. NO wohl vollmunidig in voller Kenntnis der Tatsache bekundet haben, weil es in Deutschland immer noch kein Unternehmensstrafrecht gibt und eigentlich, wenn überhaupt jemand auf die Anklagebank gehört. wären das die maßgeblichen Politiker in Hamburg und Schleswig- Holstein die da wären, die damalige SH- SPD- Ministerpräsidentin Heide Simonis, deren Finanzminister, der CDU- Regierende Bürgermeister von Hamburg Ole von Beust, dessen Finanzsenator Reiner Peiner.

Von Dr. NO, ein 50-jähriger Hüne mit streng nach hinten gegeltem Haarschopf, geht die Legende, er lächle nie,

Jedoch nach diesem Freispruch prekär fragwürdiger Güte- Klasse stiehlt sich unversehens ein erleichtertes Lächeln in Nonnenmachers Gesichtszüge.

Ein Freispruch nach nahezu 12 Monaten Prozessmarathon, nach 62 Verhandlungstagen, der sich in seiner Urteilsbegründung durch den Vorsitzenden Richter Marc Tully im Talar anhört wie eine gewandete Gardinenpredigt in vollen Segeln, die an die Gepflogenheiten ordentlicher Bankkaufleute appelliert. dabei ein Gewicht auf die Waage hievt, das für einen wahrhaft gesellschaftspolitischen Auftakt Richtung einer breit angelegt, wirklichen Anklage vor dem Bundesgerichsthof (BGH) taugt.

Die HSH Nordbank will unabhängig von Freisprüchen zivilgerichtlich Schadenersatz in Höhe von Zig- Millionen € von ihren vormaligen Vorständlern erstreiten.

Lobeshymnen nach Freiprüchen auf unschuldig Angeklagte hören sich wahrlich anders an, als die 90- minütige Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Marc Tullys der Wirtschaftsstrafkammer beim Hamburger Oberlandesgerichts

Ganz im Gegenteil.

Der Vorsitzende Richter Marc Tully nutzt seine Urteilsbegründung der Freisprüche, um im Detail die wirklich Verantwortlichen des HSH- Nordbank- Skandals, dessen Auge des Orkans ein blumig betiteltes Omega 55 – ein vermeintlich absurdes Kreislaufgeschäft- steht, nämlich die Politiker, die Mitglieder des Deutschen Bundestages der Landtage zumindest als Zeugen vor die Gerichtsschranken zu laden, wenn nicht gar auf die Anklagebank zu setzen, ohne diese beim Namen zu nennen.

Warum?, weil die Politik deutschen Gerichten Fälle zumutet und aufhalst, ohne diese durch ein Unternehmensstrafrecht im Sinne rechttlich zielführender Ermittlungen der Anklage überhaupt rechtswirksam verhandeln zu können

Sehr wohl spricht die Hamburger Wirtschaftsstrafkammer alle sechs Angeklagten – die früheren Vorstandschefs Hans Berger und dessen Nachfolger Nonnenmacher sowie die ehemaligen Vorstände Hartmut Strauß, Joachim Friedrich, Bernhard Visker und Peter Rieck – vom Vorwurf der Untreue im besonders schweren Fall frei.

Gleichwohl bescheinigt das Gericht ihnen zugleich, dass ein eigentlicher angestrebter geschäftlicher Coup mit Namen Omega 55 in Wahrheit zu einem finanzielles Fiasko zu Lasten des Steuerzahlers geführt habe und sie darüberhinaus ihre Pflichten vernachlässigt haben.

Für eine Verurteilung reiche dies, bei allen Versuchen bestehehende Gesetzeslagen zu Rate zu ziehen, aus rechtlichen Gründen nicht aus. Fehlentscheidungen der Angeklagten hätten nicht "die Grauzone in Richtung Strafbarkeit" überschritten, verkündete der Vorsitzende Richter Marc Tully. Deshalb komme das Gericht zu dem Schluss: "Im Zweifel für die Freiheit".

"In Dubio pro Reo"

heißt "Im Zweifel für den Angeklagten" und nicht "Im Zweifel für die Freiheit!"

Selbst diese Nuance wollte der Vorsitzende Richter Marc Tully den gerade durch ihn "Freigesprochenen" nicht zubilligen. Was ist das für eine richterliche Rechtsauffassung?

Der Urteilsbegründung stellt das Gericht voran:

"Es bestand zu keinem Zeitpunkt der Verdacht, dass die Angeklagten sich Gangster- – oder wie man heute sagt – Bankster-gleich zu ihrem eigenen unmittelbaren Vorteil an dem ihnen anvertrauten Vermögen der HSH Nordbank vergriffen hätten."

Allerdings sei das Geschäft Omega 55, mit dem die damaligen Vorstände Risiken auslagern und so die Eigenkapitalquote entlasten wollten, "objektiv wertlos", hebt Tully hervor.

Und auch die Frage, ob der Vorstand seine Pflichten verletzt habe, indem er sich nicht ausreichend über die Risiken dieser Transaktion informieren ließ, beantwortet das Gericht eindeutig mit

"Ja".

Gleichwohl sei die Pflichtverletzung nach Überzeugung der Kammer nicht ausreichend "gravierend oder schwerwiegend" oder auch "evident", wie es unter anderem das Bundesverfassungsgericht fordert.

"Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und werden prüfen, ob wir Revision einlegen", ließ sich der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, Carsten Rinio nach der Urteilsbegründung vernehmen, Inzwischen liegt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg für eine Revison vor.

. Nonnenmachers Verteidiger Heinz Wagner meint dagegen, er "hoffe", dass die Anklagebehörde "so klug ist, nicht in Revision zu gehen. Das Verfahren hat Kraft und Nerven vieler Beteiligter gefordert." Sein Mandant sei wegen des Freispruchs "erleichtert".

Wie selten einer, wurde in Dirk Nonnenmacher, dem, in Adaption an sein Unterschriftenkürzel "No" und seine Professoren- und Doktortitel der Spitzname des James-Bond-Bösewichts Dr. No durch die Medien aufgepappt, leibhaftig das Böse in der Hünengestalt eines Bankers erblickt,

In der Finanzkrise ab 2007 galt der Mathematikprofessor als einer der umstrittensten Banker Deutschlands.

Sein süffisant herblassender Gesichtsausdruck, als werde er persönlch jeden Morgen vom Genius gebissen, seine zeremonielle Unnahbarkeit, und, wie geagt, die streng zurückgegelten Haare und die läsig zur Schau getragene Arroganz, mit der er viele auf Distanz hilet, castete den 50-Jährigen in den Medien zum Inbegriff des wahren Bösewichts im Boss- Gewande "Gegelter Wahn in schwarzem Antug" mit Dienstwagenprivileg der XXL- S- Klasse.

Dagegen wirkte der Vorstandsvositzende der Deutschen Bank, der Schweizer Josef Ackermann als Ausbund an zugewandter Freundlichkeit, Redseligkeit, stets bereit, sich mit einem "Siegerlächeln" samt V- Zeichen zu kleiden.

Eines der ungeklärten Rätsel am HSH Nordbank- Skandal ist, dass Dirk Jens Nonnenmacher mit dem in Rede stehenden Deal Omega 55, der sich zum fiskalischen Fiasko für Hamburg und Schleswig- Holstein auswächst, um den der Prozess ein Jahr lang rankte, in den Anfängen kaum etwas zu tun hatte, denn er war erst gut zwei Monate vor Abschluss des Omega 55 Geschäfts zum Finanzvorstand der HSH Nordbank berufen worden.

Vielleicht aber auch genau deshalb, weil dessen Unterzeichnung durch die Vorständler kurz bevorstand.

Chronik der Ereignisse:

Die HSH Nordbank entstand 2003 aus der Fusion der Landesbanken von Hamburg und Schleswig-Holstein.

Erklärtes Ziel der Landesregierungen war es, eine Bank von internationalem Rang zu formen. Das lief über einige Jahre wie geschmiert, die Bilanzsumme und mit ihr die Gewinne wuchsen vor allem, dank milliardenschwerer Schiffsfinanzierungen, scheinbar unerschöpflich.

"Wir waren alle besoffen vor Glück", wusste die frühere SH- Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) als Zeugin zum Prozess geladen zu berichten.

Richter Tully empfand die hochfliegenden Träume der Politiker als

"Ausfluss nicht unerheblicher Selbstüberschätzung".

Dank der "General- Haftung" der hinter der HSH Nordbank als öffentlich- rechtlichem Institut stehenden Bundesländer konnte sich die HSH, anders als Privatbanken, extrem billig Geld bei der EZB, an den Internationalen Finanzmärkten beschaffen und pumpte dieses billige Geld ohne Unterlass in neue riskante Geschäfte.

Der Deutsche Bank Chef Josef Ackermann hatte, scheinbar selbstlos, den Landesbanken aller Bundesländer geraten, sich dringlich ein neues Geschäftsmodell zu suchen.

Das taten die Landesbanken dann auch. allerdings mit unabsehbareen Folgen, u. a., um von der Deutschen Bank den monetären Giftmüll zu übernehmen, den diese u. a. Privatbanken in Europa, in Übersee kurz vor der Weltfinanzlrise an die deutschen Landesbanken bzw, an den deutschen Staat direkt verhökerten, siehe IKB- , HRE- , Commerzbank- Komplex..

Dass dabei allerlei monetärer Giftmüll, u. a. Subprime Hypothkenpakete aus den USA mit unkalkulierbarem Risiko und andere abenteuerliche Investments in Übersee, u. a. durch eigens gegründete Zweckgesellschaften, getätigt wurden, offenbarte sich ab 2007 im Zuge der US-Immobilienblasenkrise und der dann folgenden Lehman Brother Pleite am 15. September 2008.

Mit Blick auf den für 2008 geplanten Börsengang lautete daher Ende 2007 die Maxime des Vorstands der HSH Nordbank, möglichst viele riskante Geschäfte auszulagern, weil die, anders als die Übernahme von billigem Geld durch die EZB, mit Eigenkapital abgesichert werden müssen.

Die Folge ist, dass die von den Rating Agenturen mit Argusaugen, beobachtet veröffentlichten Quartalsabschlussberichte, gesenkte Profitrate/Renditerate negativ bewerten. Solange die HSH Nordbank eine öffentlich. rechtlich aufgestellte Landesbank war, musste diese das nicht wirklich kümmern, aber im Falle des Börsengangs schon.

Am Schluss wurden im Wege des Omega 55 Deals an die 17 Millarden € monetären Giftmülls ausgelagert, um den Prospekt für den Börsengang der HSH Nordbank 2008/2009 zu "frisieren".

Selbst das Frisieren von Bilanzen für Börsengänge scheint, mangels Unternehmensstrafrecht in Deutschland, bisher nicht strafbar, auch wenn das Frisieren zivilgerichtlich für Entschädigungsforderungen der Anteilseigner von Belang ist.

Börsianer schätzen, wenn sie nicht auf die Zockerbahn geraten, niedrige Kapitalquoten chon einmal gar nicht..

Aber seit der rotgrünen Bundesregierung ab 1998 war dies im Rahmen der Deregulierung des deutschen Finanzmarktes unabdingliches Programm.

Es begann damit, dass die Bundesregierung 2002 deutschen Unternehmen, Banken, Versicherungen erlaubte, Rücklagen nicht nur zur Senkung der Eigenkapitalquote mit der Folge gleichzeitiger Erhöhung der Renditequote, zu reduzieren, sondern, selbst Energieversorger, damit lockte, steuerfrei gestellt, Rücklagen aufzulösen, um mit Einführung des Euros im selben Jahr über die Maßen liquide zu sein.

Wer erinnert nicht den Spruch Josef Ackermanns auf Jahreshauptversammlungen der Deutschen Bank:

"Hochverehrte Anteilseigner, eine Renditequote unter 25 % ist für die Deutche Bank als Primus inter Pares nicht vorstellbar!"

Geschäfte im Umfang von insgesamt 17 Milliarden Euro waren 2007/2008 in aller Hast und Eile aus den Büchern der HSH Nordbank zu tilgen

"Keiner hat es gesehen!"

Das war die Geschäftslage der HSH Nordbank, die Dirk Jens Nonnenmacher im Oktober 2007 in Hamburg vorfand,

Kurze Zeit darauf war es Dirk Jens Nonnenmacher, der die Transaktion Omega 55, neben allen anderen Vorständen, ebenfalls mit abzeichnete.

Als der Deal 2010 liquidiert wurde, hatte dieser laut Anklage der Staatsanwaltschaft der HSH Nordbank, sage und schreibem einen Verlust von 158 Millionen Euro in die Bilanzen gebombt.

Die Anklage warf den sechs Angeklagten vor, Omega 55 nicht ausreichend geprüft zu haben und zu hohe Risiken eingegangen zu sein, als sie das komplexe Geschäft im Sauseschritt absegneten, um den Weg, gemäß publizierten Börsengang Hochglanzprospekt, frei für das "Going Public" der HSH Nordbank zu machen.

Falls es da, aus welchen unkalkulierten Gründen auch immer, zu unvorhersehbar hohen Verlusten kommen würde, der Börsengang würde Hunderte an Millionen € weltweit aus der Hand neuer Anteilseigner einbringen, der mehr als alles Unheil heilt.

Eigentlich, nach anglo- amerikanischem Recht, hätten die HSH Nordbank Vorständler mehr als ihre Pflich verletzt


Doch die Hamburger Kammer entschied nach deutschem Straf- und Wirtschaftsrecht:

"Damit hätten sie ihre Pflichten verletzt. In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwaltschaft den Managern vorgeworfen, sie hätten den Expertisen der Fachabteilungen "im Blindflug" vertraut und sie "nach Frühstücksdirektoren-Art unterschrieben".

Für Nonnenmacher hatte der Staatsanwalt 15 Monate Haft auf Bewährung und 150.000 Euro Geldbuße gefordert, für die anderen Vorstände Bewährungsstrafen zwischen zehn und 22 Monaten und Geldbußen zwischen 40.000 und 100.000 Euro.

Die Verteidigung hatte dafür plädiert, die Ermessensspielräume von Vorständen durch ein Urteil nicht weiter einzuschränken. Risikofreude sei kein Schimpfwort, sondern ein Element der Unternehmenssteuerung, zu dieser Einlassung hatte sich einer der Anwälte verstiegen. Die Verteidigung aller Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert.

In seiner Urteilsbegründung hob Richter Marc Tully hervor, die mit Omega 55 angestrebte Entlastung der Kapitalquote sei nicht erreicht worden, weil das zunächst ausgelagerte Risiko quasi durch die Hintertür komplett wieder zurückgekommen war. Mehr noch: Die HSH Nordbank habe sogar "neue Risiken in Höhe von etwa 400 Millionen Euro" von der Pariser Großbank BNP Paribas übernehmen müssen. Dadurch wird das ganze Geschäft objektiv sinnlos und wertlos."

Für diese eigentlich unbeabsichtigte und sinnlose Übernahme von Risiken bemühte Richter Tully einen seltsamen "Hinkebein Vergleich":

"Das ist wie die Heizdecke auf einer Butterfahrt."

Die Vorstellung, dass hier ein Anfangsverdacht gegen "Unbekannt" bestehen könnte, dass die französische Großbank BNP Paribas im Omega 55 Kreislaufgeschäft von vornherein die geradezu sittenwidrig Begünstigte war, um der HSH Nordbank beim mutmaßlichen Versuch des "Prospektbetrugs" im Wege ihres Börsengangs Beihilfe zu leisten, scheint zu keinem Zeitpunkt in diesem Prozess Gegenstand richterlicher, noch staatsanwaltlicher Betrachtungen und Ermittlungern gewesen zu sein.

Ist nicht bereits der Versuch eines Prospektbetrugs stafbar?

Sind hier die Straftatbestände nicht so offensichtlich, dass es wehtun muss, an diesen, wie der Richter Tully, deshalb wohl auch donnerwetternd vorbeizuschauen?

Den Verlust aus dem Omega 55 Geschäft bezifferte Richter Tully, anders als die Staatsanwaltschaft, nur mit etwa 30 Millionen Euro.

Eine für die Anklagebehörde kaum nachvollziehbar geminderte Schadensgröße, denn die geht von 158 Millionen Euro Schaden aus und scheint allein hierin einen justiziabel belastbaren Revisonsgrund zu sehen.

Äußerst streng im Ton beklagte Richter Tully, dass die früheren Vorstände die schriftliche Vorlage für Omega 55 im Laufe des Prozesses hartnäckig als "makellos" und "über jeden Zweifel erhaben" verteidigt haben.

"Beides ist evident nicht der Fall", ließ sich Richter Tully vernehmen. Dem Rechtsfrieden hätten größere Demut und "gewisse Einsicht in die Unzulänglichkeit des eigenen Handelns" eher gedient.

Die Gerichtsentscheidung führte besonders bei der Verteidigung zu Lobgesängen: "Das Urteil war auf höchstem intellektuellen Niveau und stärkt mittelbar den Wirtschaftsstandort Deutschland", sagte Bergers Anwalt Otmar Kury.

Dieses Urteil, das mit jetzt schon sichtbaren Mängeln behaftet scheint, wird kaum zur Rehabilitierung der Angeklagten führen.

Darüber hinaus ließ die Staatsanwaltschaft Kiel die Presse wissen, dass sie weiterhin gegen Herrn Dirk Jens Nonnenmacher und den früheren Justiziar der Bank ermittelt, weil sie dem damaligen Vorstand Frank Roth belastendes Material untergeschoben haben sollen, um ihn 2009, womöglich von vornherein ein Kritiker des Omega 55 Kreislaufgeschäftes zur Schönung der HSH- Nordbank Bilanzen kurz vor dem Börsengang,unter massiven Druck gesetzt, entlassen zu können.

Eines lässt sich bereits jetzt, nach fristgemäßer Einlegung der Revison durch die Hamburger Anklagebehörde, mit Gewissheit sagen, für den Ex- Vorstandsvorsitzenden Dirk Jens Nonnenmacher, der Ende 2010 aus dem Vorstand der HSH-Nordbank ausschied, weil die unterschiedlichsten "Unternehmungen" der von Nonnenmacher beauftragten Sicherheitsfirma Prevent publik wurden, ist der Vorgang HSH Nordbank noch lange nicht beendet.

Dirk Jens Nonnenmacher, der seine Rolle, nach eigenem Bekunden, immer darin gesehen hat, die HSH Nordbank "aus einer nicht von mir verschuldeten existenziellen Krise herauszuführen", mag das als Tragik empfinden.

Aus einer wirklichen Profession als Bankkaufmann, als Professor der Mathematik, der sich den Gepflogenheiten ordentlicher Kaufleute und den Wissenschaften verpflichtet weiss, müsste er sich da nicht selber anklagen, wenn es nicht andere tun?

Aus seinem "sündenstolzen" Verständnis resulitierte wohl sein Vorwurf Richtung Staatsanwaltschaft, die Anklage gegen ihn sei "absurd".

Der Freispruch setzt Dirk Jens Nonnenmacher befrtstet bis zum Urteil über die Revison ins Recht. Die Urteilsbegründung Richter Tullys dagegen bereits jetzt schon nicht.

JP
http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/roundup-freispruch-fuer-dr-no-wird-fall-fuer-bundesgerichtshof-13038544.html
ROUNDUP
10.7.2014
Freispruch für 'Dr. No' wird Fall für Bundesgerichtshof

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/urteil-fruehere-hsh-vorstaende-freigesprochen-13035823.html
Urteil
Frühere HSH-Vorstände freigesprochen

http://www.taz.de/Freispruch-fuer-HSH-Nordbank-Vorstaende/!142131/
Freispruch für HSH-Nordbank-Vorstände
http://www.taz.de/Kommentar-Urteil-gegen-Skandalbanker/!142087/
Kommentar Urteil gegen Skandalbanker
09. 07. 2014
VON HERMANNUS PFEIFFER

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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