EU kennt Lösungen, vermeidet diese aber

Massenzustromrichtlinie Diese Regelung für Flüchtlinge wurde nach dem jugoslawischen Bürgerkrieg zur Aufnahme vieler Bürgerkriegsflüchtlinge anno 2000 vom EU- Ministerrat geschaffen.

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Eine situationsveranlaßte Regelung, die "Massenzustromrichtlinie" für Flüchtlinge wurde, gemäß Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) 1923, im Nachgang zum jugoslawischen Bürgerkrieg zur kollektiven Aufnahme vieler Bürgerkriegsflüchtlinge in einem unbürokratischen Verfahren im Jahr 2000 in Brüssel vom EU- Ministerrat geschaffen.

Zur Inkraftsetzung dieser Regelung bedarf es nur einer europäischen Regierung, die die Aktivierung der Massenzustromrichtlinie, gemäß Genfer Flüchtlingskonvention von 1923, durch den Ministerrat per Beschluss beantragt.

Angeblich hat dies die Bundesregierung, angesichts der sich seit Monaten zuspitzend unhaltbaren Lage für Flüchtlinge in Massenunterkünften, überfüllten Flüchtlingslagern in Nachbarländern von Kriegsgebieten im Nahen, Mittleren Osten, der Ukraine, Kaukasus, in Afrika, Abertausenden an Toten durch vergebliche Versuche, aus Libyen kommend, mit Booten über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen, laut Auskunft von Dr. Professor Christine Langenfeld in der Phoenix Runde am 2.9.2015 wiederholt vergeblich versucht. Wenn ja, warum hat die Öffentlichkeit bis heute nichts von diesen Bemühungen der Bundesregierung vernommen?

Der Ministerrat sieht als Vorraussetzung für die Aktivierung der Massenstromrichtlinie, was für ein entsetzlich monströs sperriges Wort, eine Situation von Massenfluchten aus Bürgerkriegsgebieten, wo kein Asylrecht im herkömmlich historisch individuellen Sinne mehr greift.

Gegenwärtig ist die Lage in Europa so. dass selbst viele Flüchtlinge aus Kriegsgebieten, entgegen Genfer Flüchtlingskonvention von 1923, in dieses individuelle, statt kollektive Asylverfahren, gemäß Massenstromrichtlinie, gehen, soweit es ihnen gelingt Grenzen von europäischen Länder wohlbehalten zu überschreiten.

Was ist los?

Linke und Konservative wirken gleichermaßen verwirrt. Die EU hat vor 15 jahren liberale Vorschläge zum Asylrecht vorgelegt, doch dieses bleibt bisher ungenutzt deaktiviert. Warum?.

Was wäre gewesen, wenn der Deutsche Bundestag das deutsche Grundrecht auf individuelles Asylrecht 1993 , nicht nur verwässert, sondern gleich ganz abgeschafft hätte?

Ginge es den heutigen Flüchtlingen aus weltweiten Krisen- . Kriegsgebieten, Strukturen aus Regierungskriminalität, organisiertem Verbrechen gegen die Menchlichkeit bei Ankunft in Europa heute besser?

Führten wir heute dann eine andere Diskussion auf argumentativer Höhe der prekären Lage von Flüchtlingen?

Wäre dann nicht nur in Expertenkreisen, sondern auch in der Öffentlichkeit bekannt, dass für Asylverfahren heute in aller Regel die unbürokratisch Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) entscheidend ist.und nicht das deutsche Grundrecht auf individuelles Asyl mit seinen überbordend bürokratischen Verfahren unter Beteiligung ganz unterschiedlicher Behörden, Ämter, Gerichte durch mehrere Instanzen?

Würden über Entscheidungen der Asylgewährung dann längst Gremien der Europäischen Union, voran der Ministerrat, entscheiden und nicht nationale Instanzen einzelner Länder der EU?

Nämlich, wie Menschen im Falle von Massenfluchten zunächst in Eilververfahren provisorisch geborgen, danach mit sozialer Perpektive im Exil wie im heimatland im Fall gewünschter Rückkehr geschützt werden können.


Machen wir uns nichts vor, das Asylgrundrecht hat seit 1993 an Bedeutung verloren.

Schuld daran ist vor allem die Drittstaaten-Regelung (Dubliner- Abkommen).

Wer Deutschland über einen sicheren Drittstaat erreicht, hat keinen Anspruch auf ein Asylverfahren, auch wenn er oder sie tatsächlich politisch verfolgt wird.

Dass die jetzigen an die 200.000 und mehr Asylverfahren pro Jahr in Deutschland überhaupt stattfinden, haben die Asylsuchenden nicht dem deutschen Grundrecht auf Asyl, sondern der Genfer Flüchtlingskonvention zu verdanken.

Voraussetzung für ein Asyl- Verfahren bleibt bisher, dass sie ihre Reiserouten verschleiern, andernfalls würden die meisten von ihnen sofort in einen der durchquerten Drittstaaten unbürokratisch abgeschoben.

Das systematische Vernichten von Pässen und Fahrkarten, die Einbeziehung von geschäftsmäßigen Schleppern können, angesichts dieser prekären Rechtslage und Praxis in Deutschland, kaum als ein Indiz für Asylmissbrauch gelten.

Vor diesem Hintergrund wird klar, warum darin kein großes Zugeständnis von CDU/CSU zu sehen ist, wenn diese derzeit keine Grundgesetzänderung in Sachen Asylrecht fordern..

Oder doch?, kramt Bundesinnenminister Thomas de Maziére nicht gerade alte Kamellen als CDU/CSU- Gesetzesinitiative aus Schubladen hervor?

Die Abschaffung eines Grundrechts auf individuelles Asylrecht, das seine Bedeutung für die reale Situation von Flüchtlingen heute eingebüßt hat, wäre von niederträchtiger Symbolkraft.

Von dazu passend ungewollter "Niedertracht" , erscheint mir die fortgesetzt massive Verteidigung des Asyl-Grundrechts durch PolitikerInnen Bündnis90/Die Grünen, Die Linkspartei in seliger Eintracht mit liberal aufgestellten Medien.

Wenn jetzt mehrere deutsche Entwicklungshilfe-Organisationen einen grundlegenden Wandel in der EU-Flüchtlingspolitik fordern, unter ihnen Terre des Hommes in Bonn, mahnen, die Verantwortlichen müssten sich vom Katastrophen-Modus verabschieden, um strukturelle Entscheidungen zu treffen, kann das von Amtswegen absichtsvoll zu gewollten Missverständnissen führen, den Katastrophenmodus, der für die Aktivierung der Massenstromrichtlinie durch den EU- Ministerrats unabdinglich notwendig ist, gar nicht erst zu registrieren

Durch den Tunnelblick auf das deutsche Asyl-Grundrecht wird eine Diskussion darüber, dass Deutschland bei der Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1923 seit Jahren internationale Standards unterläuft, indem alle gleichermaßen in langwierig individuelle, statt in vereinfacht kollektve Asylverfahren laufen, mit Bedacht bei Konservatiben, unbedacht links von der Mitte ausgebremst.

. Nach deutscher Rechtspraxis bleibt allein staatliche Verfolgung als Asyl-Grundrecht relevant. Fataler Weise hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) 1992 anerkannt, dass die faktische Kontrolle eines Gebietes im Bürgerkrieg der staatlichen Herrschaft gleichzustellen ist.

Nichtstaatliche Verfolgung von Relevanz, unter anderem durch islamische Extremisten, Strukturen organisertem Verbechen, private Söldnerarmeen, in Afrika, Kaukasus, Naher, Mittlerer Osten, löst in Deutschland weiterhin "ungebtrübt von der Wirklichkeit" keinen Schutzanspruch nach der GFK aus.

Selbst die regelmäßig alljährlichen Mahnungen des UN-Flüchtlingskommissars (UNHCR) vermochten bisher für keinerlei Abhilfe sorgen

Das höchste Maß an Entgegenkommen in Deutschland für Kriegsflüchtlingen, soweites ihnen gelingt trickreich nach Deutschland zu ommen, bleibt bis auf weiteres


- kommt endlich über ein Einwanderungsgesetz in Deutschland Bewegung in diese Debatte? - .

ohne GFK-Anerkennung, solcher Art prekären Flüchtlingen Schutz in Form einer Duldung erhalten.

Diese Flüchtlinge in Deutschland haben, entgegen GFK, keinen Zugang zum Arbeitsmarkt, kein Recht auf freie Wohnungssuche, Wahl des Aufenthaltes innerhalb deutscher Grenzen, Familienzusammenführung bleibt ausgeschlossen,

An eine Einbürgerung ist selbst nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland für Flüchtlingen rechtlich nicht vorgesehen.

JP

https://www.freitag.de/autoren/joachim-petrick/offener-brief-an-bundeskanzlerin-merkel
JOACHIM PETRICK 01.09.2015 | 23:46 21
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Luftbrücke für Menschen In Ihrer Rede am 31.8. haben Sie zwei Dinge deutlich benannt, dass Sie diese Flüchtlingskrise anpacken, neue Wege gehen. " Wir schaffen das", was?, eine Luftbrücke?

https://www.freitag.de/autoren/felix-werdermann/der-schluessel-zu-europa
FELIX WERDERMANN AUSGABE 2115 | 25.05.2015 | 06:00 8
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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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