Folgt Armenien- , Namibia- Resolution ?

Genozid Hereros, Nama Gestern hat der Bundestag Armenien- Resolution verabschiedet. ist damit der Weg frei für ür eine Namibia Resolution, die den Genozid 1905 an Hereros, Nama anerkennt?

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Warum es aus einem historisch besonders tragischem Grund gut ist, dass gestern eine Armenien-Resolution mit eindeutig großer Mehrheit vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, gerade weil Bundeskanzlerin Angela Merkel, Vizekanzler und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Außenminister Frank- Walter Steinmeier der Debatte und folgenden Abstimmung fernblieben.

Der historische Grund liegt darin, dass der Völkermord an den Armeniern, den griechisch-orthodoxen und den aramäischsprachigen Christen 1915 durch die Jungtürken im Osmanisches Reich, ein Jahr nach Beginn des Ersten Weltkrieges, nahezu deckungsgleich die Handschrift eines anderen Völkermordes zehn Jahre zuvor trägt, den des Völkermordes im Jahr 1905 an dem Volk der Hereros und Nama im heutigen Namibia, damals in der kaiserlichen Kolonie Deutsch- Südwest- Afrika.

Die Massaker, das vorsätzliche Aushungern der Hereros und Nama in Lagern, in der syrischen Wüste, ohne Wasser noch Nahrung, Misshandlung, Verschleppung, Versklavung von Frauen, Zwangsadaption von Kindern, Zwangsarbeit, geschah mit dem Segen der christlichen Kirchen in Deutschland, im Vatikan,

Der Deutsche Reichstag veranlaßte auf Antrag der SPD, des Arbeiterkaisers August Bebels, weit weg vom Ort des Verbrechens, halbherzig formal eine Untersuchung, die sprichwörtlich im Wüstensande verlief. Der verantwortlich Kommandierende kaiserlicher Schutztruppe General von Trotha wurde zunächst abberufen, zum Rapport in Berlin einbestellt, disziplinarisch belangt, später aber wieder vollständig rehabiltiert

Das Deutsche Kaiserreich war 1914- 1918 Verbündeter des Osmanischen Reiches und suchte mit einem großen strategisch- taktischen Beraterstab kaiserlicher Heere die Militärführung des Osmanischen Reiches mit allen Mtteln, selbst inhumanen, brachial dazu zu bringen, deren Front gegen das russische Zarenreich zur Entlastung der deutsch- russischen Front in Ostpreußen offensiv aufrecht zu erhalten. Mit den Armeniern, den griechisch-orthodoxen und den aramäischsprachigen Christen, die im Vielvölkerstaat Osmanisches Reich ethnisch bis dahin wohl gelitten waren, galten plötzlich als unsichere Kantonisten in modernistisch nationaler Frage der Jungtürken. Mit denen sollte nun unabdinglich Schlitten gefahren werden .

Pardon dürfe nicht gegeben, Gefangene nicht gemacht werden und sei es durch sytematischen Vermögensentzug, erst Schutz- und Sondersteuern, dann Deportation,, wie später europaweit im Vorwege des Holocausts 1941- 1945, deren Vertreibung in Gewalt- und Hungermärschen, weg von der osmanisch- russischen Front ins Nirgendwo.

Wie wenig dem Generalstab kaiserlicher Heere grundsätzlich an der Unversehrtheit, dem Leben der Zivilbevölkerung durch Schonung bei militärisch- stategischen Operationen lag, hatte dieser nach dem militaristisch- rassistisch mörderischen Furor des Völkermordes an den Hereros, Nama 1905 einmal mehr, unter Bruch des Völkerrechts, betehender Verträge mit einem Staat, bei seinem Einmarsch im Königreich Belgien im August 1914 unter Beweis gestellt,

Hunderttausende Ziviiisten, Frauen, Kinder, Greise kamen zu Schanden, zu Tode, oder wurden unterversorgt zu Zwangsarbeit verpflichtet.

Regulär belgische Soldaten, die dem deutschen Überfall völkerrechtlich gedeckt patriotisch Gegenwehr leisteten, wurden als angebliche Partisanen, Freischärler ohne Gerichtsverfahren massenhaft standrechtlich erschossen und namenlos in Massengräbern verscharrt.

Genau dieser militaristisch mörderisch schneidige Furor ohne Rücksicht auf Verluste, noch Leben, Umwelt, Kultur, war die Blaupause des kaiserlichen Generalstabes als Berater der osmansichen Miltiärs für den Völkermord an den Armeniern, den griechisch-orthodoxen und den aramäischsprachigen Christen 1915.

Zurück zur gestern verabschiedeten Armenien- Resolution des Deutschen Bundestages, mit der sich die deutsche Politik endlich aus der geistigen Komplizenschaft mit dem Völkermord an den Armeniern durch das Osmanische Reich und die Verleugner in der heutigen Türkei gelöst hat und nun frei ist, Fahrt aufznehmen, um eine längst überfällige Namibia- Resolution zum Völkermord an den Hereros, Nama 1905 in Deutsch- Südwest- Afrika während deutscher Kolonialzeit zu verabschieden,

"Mit dem offiziellen deutschen Eingeständnis, dass es sich bei den Ereignissen im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkriegs um einen Genozid handelte, verschiebt sich unweigerlich auch das politische Gefüge der offiziellen deutschen Erinnerungskultur.", schreibt Professor Jürgen Zimmer in der taz von gestern.

"Zum einen erkennt sich das Parlament als zuständig an, über historische Ereignisse außerhalb Deutschlands und in direkt von deutschen Truppen beherrschten Gebieten zu urteilen. Zum anderen nimmt der Bundestag ganz offiziell Abschied von der Position, der Begriff des Genozids sei ein erst 1948 in das internationale Recht eingebrachter Begriff und könne nicht rückwirkend angewandt werden."

Das, was Professor Jürgen Zimmer schreibt, erscheint um so wichtiger als die Bundewehr in weltweiter Ausbildungsmission, Auslandseinsätzen mit ihrerm Konzept der Inneren Führung, des Soldaten als Bürger in Uniform eine Parlamentsarmee ist.

Das Auswärtige Amt hat zwar erklärt, den deutschen Kolonialkrieg von 1904 bis 1908 gegen die Hereros, Nama u. a. Völkerstämme nun mehr als Völkermord zu bezeichnen. Eine offizielle Anerkennung seitens der Bundesregierung, des Bundespräsidenten und des Deutschen Bundestags steht immer noch aus, ganz zu schweigen von einer nach wie vor fehlend offiziellen Entschuldigung.

Da es für die Völkermorde an den Armeniern, Hereros, Nama u. a. Völkerstämmen vor 1948, als der Begriff Völkermord juristisch verankert wurde, erwartungsgemäß keine gerichtlichen Urteile aus Gründen des Rückwirkungsverbotes für Gesetze, Rechtskonstruktionen geben wird, bleiben die Völker auf den Wegen ihrer Entwicklung zu Rechtstaatlichkeit ganz besonders auf klare politische Bewertungen dessen angewiesen, was geschah, nämlich Völkermord.

Erst diese zwingend erforderlich folgende Namibia- Resolution durch den Deutschen Bundestag vermag in unabweisbar entschieden Richtung der Türkei verdeutlichen, dass es bei der Armenien- Resolution allein um eine innerdeutsche Angelegenheit der Aufarbeitung von historisch schuldhafter Verstrickung in Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, um unsere deutsche Erinnerungskultur geht und nicht darum, der Türkei gegenüber eine Antihaltung einzunhmen, wie es gegenwärtig einige türkische Interessensverbände zu komunizieren suchen
JP

http://www.taz.de/!5306461/
Debatte Völkermord an den Armeniern
2. 6. 2016
KOMMENTAR VON
JÜRGEN ZIMMERER
Wer A sagt, muss auch N sagen

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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