Giovanni di Lorenzo wählt ungerührt zweimal

Europawahl 2014 „Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden,“ heißt es in Paragraf 6, Europawahlgesetz.„Wer zwei Mal wählt, kann wegen Wahlfälschung...

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Giovanni di Lorenzo, der Simpel Simplizissimus DER ZEIT stürzt über seinen zweiten Wahlurnengang ins "Ungefähre" vor Gerichtsschranken.

Reputation Giovanni di Lorenzo im Sinkflug

Giovanni di Lorenzo wg. Wahlbetrug nach Günter Jauch Sendung in Haft genommen?, in Handschellen im Knast gelandet?

Ein Europawahlgreenhorn von seltenen Gnaden, namens Giovanni di Lorenzo, treibt sein unbedarftes Unwesen über ungeahnte Grenzen?

Wie Giovanni di Lorenzo, Chefredakteur DER ZEIT, bei Günter Jauch am Sonntagabend, aus reiner Schusseligkeit oder Absicht "Simpel Simplizissimus" einen Zeitzünder für die Sprengung der Europawahl vom 25. Mai 2014 legte und selber zündete.

Warum durfte Giovanni di Lorenzo bei der Europawahl 2014 zwei Mal abstimmen, wie er reinen Herzens und unbedarft treue Seele bei Günter Jauch behauptet?

Eher Erstaunen denn Aufregung bei Günther Jauch, dem sonntäglichen Talk im Ersten.
Thema der Sendung: "Die Denkzettel-Wahl - Abrechnung mit Europa?"

Gäste:
Wolfgang Schäuble (CDU, Bundesminister für Finanzen )
Peer Steinbrück (SPD, Bundesfinanzminister a.D.)
Giovanni di Lorenzo (Chefredakteur „Die Zeit”)
Juli Zeh (Schriftstellerin und Juristin).

Kaum beginnt die Sendung droht das eigentliche Thema "Europawahl" aufs Abstellgleis zu geraten.

Unangekränkelt durch jede Art von Unrechtsbewusstseins noch juristischem Sachverstand ergreift Giovanni di Lorenzo beherzt das Wort, als wolle er wieder, wie damals 1992 in München eine Lichterkette gegen Ausländerhass initiieren, und berichtet, er müsse gestehen, er habe heute zweimal gewählt, einmal im italienischen Konsulat in Hamburg, einmal in einer Hamburger Grundschule, weil er ja zwei Pässe habe, einen deutschen und einen italienischen Pass. Das machten sicher viele, wie er, rmit zwei Pässen.
Allein in Deutschland wären das etwa eine Million Wähler. Wähler mit zwei Pässen in anderen EU- Ländern nicht gezählt.
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Warum ergreift di Lorenzo ungestüm das Wort?
Günther Jauch fragte Giovanni di Lorenzo , ob er in Deutschland oder Italien gewählt habe, worauf di Lorenzo, ZEIT-Chef zur allgemeinen Überraschung anwortet:

„Ich muss zugeben, dass ich zweimal gewählt habe. Einmal gestern im italienischen Konsulat und einmal heute in einer Hamburger Grundschule.“

Günter Jauch fragt aufhorchend irrtiert, wie der ungläubige Thomas: „Sie dürfen zweimal wählen?“

Di Lorenzos naseweise Antwort:
„Ich darf zweimal wählen, weil ich zwei Pässe habe.“

Die Sprachlosigkeit in der Runde ist mit Händen zu greifen.

Günter Jauch und Schriftstellerin Juli Zeh geben ein „Aha“ als Gedächtnisanker zum Besten.

Wolfgang Schäuble schüttelt nur mit dem Kopf und nutzt die Gelegenheit zu dem, was er immer schon sagen wollte, auch wenn das irgendwie, neben der Spur, kaum der Wahrheitsfindung dient:

„Das ist schon ein Argument gegen mehrere Pässe. Da müssen wir schon eine Regelung finden.“

Wer zwei Wohnsitze in Deutschland habe, dürfe auch nur einmal wählen, so Schäuble, der di Lorenzo direkt anspricht:

„Das kann ja nicht sein, dass die einen mehrfach wählen für dieses europäische Parlament und die anderen nur einmal. Mit allem Respekt, ich gönne es ihnen ja, aber das ist ein Punkt, wo man nachbessern muss.“

Di Lorenzo wirkt sichtlich angefasst über die anschwellende Debatte, die er selber ausgelöst hat, stammelt endlich um Schadensbegrenzung bemüht, ertappt, wie ein kleiner Junge, beschwichtigend lächelnd:

„Ich lasse nächstes Mal eine Wahl weg.“

Die Büchse der Pandorrha ist geöffnet.

Den Geist, den di Lorenzo, unbedarft wie ein voreiliger Zauberlehrling, der von Tuten und Blasen im Umgang mit Geistern keine Ahnung hat, das aber mit ganzer Überzeigung, aus der Flasche ließ, ist nicht mehr einzufangen.

Im Glanze scheinbar investigativer Ermittlungen sucht di Lorenzo sich mit nachgereichten Information besonders delikater Art aus dem Staube zu machen. Was misslingt.

Di Lorenzo plaudert dunkel in die Runde, dass er im italienischen Konsulat in Hamburg sein Handy habe abgeben müssen, weil es in Italien bekanntmermaßen im großen Stil Versuche gebe, Wahlstimmen zu kaufen. Als Beweis müssten Wähler in Italien ihre Stimmabgabe in der Wahhlkabine mit der Webcam des Handy fotografieren. Im deutschen Wahllokal hätte er jedoch nicht einmal seinen Personalausweis vorzeigen müssen.

Günter Jauch hakt nach: „Das geht aber auch nicht. Die Wahlunterlagen dürften Sie vergessen, aber den Personalausweis müssen Sie dabei haben!“

Jetzt treibt es Wolfgang Schäuble an die Seite di Lorenzos:

„Nein, wenn man persönlich bekannt ist, muss man ihn nicht zeigen. Ich musste das auch nicht.“ Gelächter im Publikum. Di Lorenzo wirkt erleichtert: „Da kommen wir ja doch noch zusammen.“

In vollem Ernst gefragt: "Zweimal wählen – ist das vom Wahlgesetz her erlaubt?"

Antwort:

Nein! Der Bundeswahlleiter schreibt ausdrücklich vor:

„Seit der Europawahl 1994 kann jede wahlberechtigte Unionsbürgerin beziehungsweise jeder wahlberechtigte Unionsbürger das aktive Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben.“ Und: „Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden,“ heißt es in Paragraf 6, Europawahlgesetz.

Es kommt noch besser:

Die Wochenzeitschrift „DIE ZEIT“, dessen Chefredakteur di Lorenzo ist, zitiert kürzlich aus dem Europawahlgesetz:

„Wer zwei Mal wählt, kann nach Paragraf 107 des Strafgesetzbuches wegen Wahlfälschung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden!“

Zum Schluss der Sendung lässt es sich Günter Jauch nicht nehmen, bestens gebrieft von seinem Team, das Europawahlrecht zitierend, die doppelte Wahl di Lorenzos von der sicheren Warte des Rechts aus noch einmal anzusprechen.

Di Lorenzo bemüht um Contenance und Wahrung des Unterhaltungswertes der Sendung witzelt:

„Ich wusste, dass es gefährlich ist, zu Ihnen in die Sendung zu kommen.“

Da legt Peer Steinbrück, ganz der Elch beim Sprung, mit einer Wortmeldung tretend los:
„Dann fechten wir die Wahl jetzt mal an.“

Di Lorenzo - jetzt kurz davor, dass ihm seine bis dato wohl geordneten Gesichtszüge entnervt engleiten - wirft in Alarmstimmung ein: „...als hätte Europa keine anderen Probleme.“

Wolfgang Schäuble dimmt die Alarmstimmung, Stress Faktor 10, umsichtig bemüht herunter:
„Ins Gefängnis müssen sie deshalb nicht”.

Wirklich?

Vielleicht geht es ja nicht nur um Einzelfälle, sondern um organisierten Wahlbetrug, wenn nicht bei der ersten Europawahl 1979, so denn spätestens seit 1994 europaweit?, wenn ja, tut di Lorenzo unbedarfter als er ist, will DIE ZEIT für diese Woche am Donnerstag ihre ganze Große Titelgeschichte

"Europawahl wg Wahlbetrug ungültig"

anteichen?

Wer überprüft denn überhaupt seit 1979, 1994, Novellierung des Europwahlgesetzes, europaweit, ob ein Wähler mit doppelter Staatsangehörigkeit zwei Wahllokale besucht?

Bürger, die zwei Staatsangehörigkeiten haben, sind oft auch in mehreren Wahlregistern eingetragen.

Allein in Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa eine Million Wahlberechtigte, die neben der deutschen auch eine zweite EU-Staatsangehörigkeit haben. Davon sind circa 460.000 Polen und 130.000 Italiener. Diese sind auch die zwei größten EU-Ausländergruppen in Deutschland.

„Für deutsch-italienische Wähler reicht es, im Register der Italiener im Ausland (AIRE) eingetragen zu sein, um die italienische Wahlbenachrichtigung per Post zu erhalten. Am 23. oder 24. Mai soll der Wähler dann zur Botschaft in Berlin gehen, die Wahlbenachrichtigung und einen Personalausweis vorzeigen und schon bekommt er Wahlzettel und Stift“, so die Zeitschrift.

Die deutsche Wahlbenachrichtigung kommt dann automatisch nach Haus – und schon hat man zwei.
So könnte es bei di Lorenzo abgelaufen sein.

Aus anderer Quelle ist aber bekannt, dass Bürger in Deutschland u. a. EU- Ländern vom italienischen Konsulat Wahlunterlagen erhalten in denen ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass, wer zwei Mal wählt, also einmal unberechtigt seine Stimme abgibt, sich mindestens der Wahlfälschung schuldig macht und mit 2 Jahren Haft bzw. bis zu 15.000€ Strafe rechnen muss.

Das alles will der Chefredakteur DER ZEIT, Giovanni di Lorenzo, weder gelesen, noch gewusst haben?

Wenn nicht seine Profession als Journalist und Chefredakteur DER ZEIT, so hätte doch sein gesunder Menschenverstand als "Innerer Kompass" ihm das sagen können, außer er hat diesen gerade zur Unzeit auf Urlaubsreise nach Italien geschickt.

Was ist das bloß für eine Gurkentruppe dort oben im Etagenadel der Chefredaktion DER ZEIT am Speersort 1 in Hamburg an der Elbe?

Sprechen die gar nicht mehr miteinander, sondern nur noch übereinander irgendwo, irgendwann nacheilend im "Skandaleon" von "Breaking News" ?

Inzwischen geht es nicht mehr nur um die Europawahl, sondern geht es auch um DIE ZEIT und deren Koordinatensystem im unabdinglich "Ungefähren", das di Lorento bei Günter Jauch zum Verhängnis wurde und ihm nicht nur seinen Chefredakteurposten bei DER ZEIT kosten, sondern, neben teilweisem Verlust seiner Reputation, auch zu einer Fahrt mit der Grünen Minna ins Untersuchungsgfängnis Hamburg- Holstenglacis wg, Wahlbetrugs führen kann?

Denn anders als für Richter, Staatsanwälte, gibt es hierzulande für Journalisten und andere Normalbürger keine Straffreiheit wg. Tatirrtum im Fall des Wahlbetruges u. a. Fälle.

Am Ende kommt zur ungetrübten Erheiterung aller in der kostenaufwendigen vierten Instanz beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg heraus, Giovanni di Lorenzo hat im italienischen Konsulat Hamburg an der Europawahl, in der Hamburger Grundschule an den Hamburger Bewezirkswahlen teilgenommen, er wusste, weil er nur Bahnof verstanden hat, halt nicht, die eine Wahl von der anderen zu unterscheiden, aber DIE ZEIT dieser Woche hat ihr auflagenförderndes Thema?

Die andere Variante:

Altkanzler Helmut Schmidt hat, auf Krawall gebürstet, Giovanni di Lorenzo unheilschwanger zugeflüstert:

"Machen Sie das Mal, Giovanni, wählen Sie zweimal und rede im medialen Bermuda Dreieck bei Günter Jauch am Sonntagabend darüber.

Wir putschen ab sofort gegen Brüssel aus allen ZEIT Rüsseln!"

Muss Giovanni di Lorenzos mutmaßlicher Wahlbetrug als Offiizialdelikt nicht einmal angezeigt werden, sondern wird der automatisch strafverfolgt?

Selbst wenn di Lorenzo sich herausreden könnte, es sei ja alles letztendlich doch hinreichend mit rechten Dingen zugegangen, er habe für Europa im italienischen Konsulat in Hamburg, für die Hamburger Bezirkswahlen in einer Hamburger Gundschule gewählt.

Auch die Vortäuschung einer Straftat gilt als strafbewehrt

JP

Hufftingtonpost verweist auf diesen Blog

http://www.huffingtonpost.de/2014/05/26/wahlfaelschung-zeit-di-lorenzo_n_5391738.html?utm_hp_ref=germany&ir=Germany
Wahlfälschung? Strafverfahren gegen "Zeit"-Chef Giovanni di Lorenzo eingeleitet
maboh | Veröffentlicht: 26/05/2014 12:36 CEST

So berichten andere:

Giovanni di Lorenzo wählt ungerührt zweimal - der Freitag

JOACHIM PETRICK 26.05.2014 | 03:45 18
Giovanni di Lorenzo wählt ungerührt zweimal

http://daserste.ndr.de/guentherjauch/guentherjauch432.html

Bei 3:30 gehts los.

Zitat: "Ich darf zweimal wählen, weil ich zwei Pässe habe."

http://daserste.ndr.de/guentherjauch/
25.05.14 | 21:45 Uhr
Die Denkzettel-Wahl - Abrechnung mit Europa?

http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlf%C3%A4lschung
Wahlfälschung

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Joachim Petrick

Aktuelles: Meine sichere Route- Refugee-Airlift - Petition "Luftbrücke für Flüchtlinge in Not" an die MdBs des Bundestages erhofft Debatte

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