Gehört GROKO unter Kartell Kuratel?

Opposition in Not? Bildungen von GROKOS im Deutschen Bundestag,Landesparlamenten, werden bestimmenten Regularien zur Stärkung der Opposition unterworfen!, wenn ja, wie geht das?

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GROKO durch Regularien einhegen
GROKO zügellos, war gestern

Die Bildungen von Großen Koalitionen (GROKOS) im Deutschen Bundestag, in Landesparlamenten, werden bestimmenten Regularien zur Stärkung dedr Opposition unterworfen!, wenn ja, wie geht das, durch wen und in welcher Form?

- Die erste Große Koalition aus CDU/CSU/SPD gab es ab Herbst 1966- 1969 unter Führung des Bundeskanzlers Kurt- Georg Kiesinger, Außenminister Willy Brandt mit der Folge der Bildung der Außerparlamentarischen Opposition (APO) -

Die Bildung von Großen Koalitionen hat seit der ungestümen Machtwegwerfaktion der rotgrünen Bundesregierung unter Führung Bundeskanzler Gerhard Schröder, Außenminister Joschka Fischer seit 2005, mit Hinweis auf einen nie wirklich belegten nationalen Notstand, mit hinhaltend zögerlich folgender Auflösung des Deutschen Bundestages durch den damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler, binnen vier Jahren Krieg gegen den Internationalen Terrorismus nach NIne Eleven 2001, der heillos unterfinanzierten Agenda2010/Hartz IV Reform, über 5 Millionen Arbeitslosen, unter Bruch der EU- Maastricht- Verträge zu Lasten südeuroppäischer Länder, mit Unterbrechung einer schwarzgelben Kolation von 2009- 2013, geradezu dramatisch inflationäre Beständigkeit angenommen.

Braucht es da nicht Regeln, Regularien, die darauf abzielen, die Bedeutung der Opposition im Deutschen Bundestag, die gegenwärtig mit nicht einmal 25 % der Bundestagsmandate (Linkspartei, DIE GRÜNEN) marginailsiert erscheint, trotz und wg. einer Großen Koalition aus CDU/CSU/SPD, parlamentarisch zu stärken?

Mit einer Gesetzesinitiative wird das von Haus aus kaum gelingen, denn dagegen sprechen die gegenwärtigen Machtverhältnisse im Deutschen Bundestag.

Gelingen könnte dies durch eine vorparlamentarische Initiative, durch einen Volksentscheid, mit der Maßgabe an die Parteien im Deutschen Bundestag, eine überparteiliche Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen, die von breiten Bevölkerungsschichten getragen wird und über diese parlamentarisch abzustimmen.

Kernpunkt dieser Initiative könnte sein, einen Modus Vivendi zur Stärkung der Opposition im Deutschen Bundestag im Fall der Gründung einer Großen Koalition zu finden, bei dem es um ein zu verhandelndes Quorum geht.

Z. B., dass eine Große Koaltion niemals mehr als 2/3 bzw. 67 % aller Bundestagsmandate nominal auf sich vereingen darf?

Sollte dieses doch geschehen, wie nach der Bundestagswahl 2013, hat jeder Partei dieser Großen Koalition, das waren 2013 die CDU, CSU, SPD, nach einem bestimmten Schlüssel prozentual Bundestagsmandate an Parteien der Oposition im Deutschen Bundestag abzugeben.

Mancher wird dieser Initiative nun entgegen halten, das sei denn doch zu exotisch gedacht!

Mitnichten!

In der Frieien Wirtschaft hält in Deutschland, der EU, in den USA u. a. Ländern nach Maßgabe der WTO eine Kartellbehörde einsame Wacht und achtet im Fall einer sich anbahnenden Monopolstellung durch die Fusion in einer bestimmten Branche darauf, dass der Fusion dieser Unternehmen zwar zugestimmt werden kann, wenn ja, aber nur unter der Auflage, dass die fusionierenden Unternehmen bestimmte Teile ihrer Unternehmen an Mitbewerber im Markt veräußern.
JP

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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