Grundeinkommen für Leiharbeit und Teilzeitkräfte,
oder was die Idee eines auskömmlichen Grundeinkommens wirklich nährt
Im Jahre des Herrn, 1985, war es, da war der anschwellende Bocks- und Ziegengesang "PRO 35 Stunden/Woche", mit oder ohne Lohnangleichung, unter gewerkschaftlich sozialdemokratischer Führung an seinem Zenit angelangt, um dann im Wege der Wendejahre nach dem Berliner Mauerfall vom 09. November 1989, , der Einheit Deutschlands vom 03. Oktober 1990, Step by Step, über asymmetrische geführte Debatten um Flexibiltät der Arbeitszeit, Mobilität der Arbeitnehmer/nnen, Lohnfindung in tariffreien Räumen bis zur Unkenntlichkeit zu entschwinden.
Inzwischen stehen wir, dreist und feist. wie robust, vom Zaume gerbrochen, im mediale aufbringenden Wind von Debatten um die Verlängerung der gestzlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 42- 48 Stunden/Woche, ohne Lohnaufstockung.
Gleichzeitig erleben wir die deregulierende Zerschlagung, Zerstückelung, Zerstreuung des Arbeitsmarktes in Stamm- und Leiharbeiterbelegschaften, in Vollbeschäftigte im gewerkschaftlich erkämpften Schutzraum von Tarifverträgen hier, Minijobber/innen im tariflich entkoppelten Niedriglohnbereich, oder Honrarkräfteausbeutung bis hin zu den Hochschulen, den Bundestagsfraktionen, den Wohlfahrtsbervänden über die 400.- € Gesetze da als Wegbereiter der Agenda 2010/Peter Hartz IV Gesetze der Allparteien Koalition.des Deutschen Bundestages, unter Führung der rotgrünen Bundesregierung im Jahre 2003.
Sang- und klanglos haben sich die Gewerkschaften, die Sozialdemokratie hierzulande aus dem
"Kampf um die 35.- Stunden/Woche" gestohlen, ihre Kampfgenossen in Frankreich und andernorts im Regen stehen lassen, indem sie landauf, landab bekunden, dass es sich da, fern der Tarifautonomie, um einen "Stellverteterkrieg" an der Arbeitsfront handle, für den sie angeblich kein wirklich politisch- kulturelles Mandat haben und deshalb diesen debatte auch nicht aktiv weiter führen wollen.
Um über diese gesellschafltspolitischen Entsagungen, Versagungen der Gewerkschaften, Arbeitgeber- Verbände, Parteien, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen im Deutschen Bundestag hinwegzutäuschen, wird nun aus der Mitte der unterschiedlichsten Parteien heraus. hierzulande besinnungslos die blühende Landchaft einer Verdeckungsdebatte über ein Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) unter Führung des "DM" Drogistenketten- Milliardärs Professor Götz Werner, samt begleitenden Hurra- Rufen des Gewerkschafters und Soziologie Professors Oskar Negt aus Hannover und neuerdings wie aktuell von dem Eigentümer des Meinungsmediums
"der Freitag"
Jakob Augstein als geladener Gast in der ARD- Sendung
"Anne Will" vom 13, Februar 2011
herbei raunend fabuliert.
Das Gerede, Fabulieren um das Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE), das angeblich mit dem bürokratischen "Sozialstaatsmonster"
Schluss mache, gefriert deshalb zur Verdeckungsdebatte, weil es seit spätestens hierzulande um eine kardinal entgegengesetzte Frage geht, nämlich darüber eine breit angelegte Debatte im Öffentlichen Raum, in Gewerkschaften, Arbeitgeber- Verbände, Parteien, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen zu führen, wie ein Grundeinkommen nicht im Allgemein ins Blaue, sondern konkret für die anschwellende Zahl von Teilzeitkräften beschaffen und ausgestatet zu sein hat, um ein persönliches Auskommen zu gewährleisten.
Es geht darum, Staat wie Wirtschaft und Gesellschaft in die gesetzliche Pflicht zu nehmen, Teilzeitkräfte nicht, wie gegenwärtig paktiziert, mit der Verkürzung von Arbeitnehmerrechten in unterschiedlichsten Breichen zu strafen und auch noch prozentual asymmetrisch schlechter zu bezahlen als Vollzeitkräfte, sondern umgekehrt, Teilzeitkräfte besser pro Arbeitsstunde in der Mindest- Höhe eines zu bestimmenden Grundeinkommens zu entlohnen als Vollzeikräfte.
Das wäre der richtige Anreiz für unseren Arbeitmarkt, mehr Teilzeitarbeit auskömmlich zu übernehmen und anzubieten und dem Irrsinn des gegenwärtig flächendeckenden Wildwuchs und Strebens nach Vollzeitbschäftigung plus Überstunden
Zeitbudget heillsam mit einem auskömmlichen Grundeinkommen für Leiharbeit und Teilzeitkräfte entgegen zu wirken.
Damit einhergehen sollte die Umkehrung der Beleglast von Bedürftigkeit, weg von den Arbeitnehmern/innen hin bzw. zurück, wie es vor Einführung der Agenda2010/Hartz IV war, zu den Arbeitgebern, samt deren vorgelegten und überprüften Businessplan für die Berechtigung des Anspruches auf befrristete Lohnsubvention zu Lasten des Steuerzahlers.
JP
siehe dazu:
www.freitag.de/community/blogs/joachim-petrick/heisst-oskar-negts-patendloesung-grundeinkommen?!
19.01.2011 | 17:09
Heißt Oskar Negts Patendlösung "Grundeinkommen?!"
grundeinkommen oskar negt
Heißt Oskar Negts Patendlösung "Grundeinkommen?!"
Plädiert Oskar Negt in seinem Spiegel wie in seinem nord- taz Interview auf Freispruch der europäischen Euro- Politik durch Einführung eines europaweiten Grundeinkommens?
Setzt sich Oskar Negt für ein Gleichgwicht der gegenseitigen Abschreckung der Wut der Gebenden hier, der Nehmenden da, unverdrossen auf weiter Flur allein ein?
Gelingt es Oskar Negt mit einiger Anstrengung allein für die Wut der Nehmenden, hierzulande, allzu gut identifiziert als Hartz IV Empfänger/innen, im Gegensatz zur Wut der Gebenden, eine gemeinschaftliche Honigroute als Ventil zu entdecken?
Kommentare 21
Um nochmal ganz klar die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens zu benennen, es geht dabei darum, dass man ein Einkommen erhält ohne dafür irgendeine Leistung zu erbringen. Das wird damit begründet, dass man als Mensch ein Recht auf ein Einkommen hat, egal wie es um die Leistungsbereitschaft oder -fähigkeit beschaffen ist.
Wenn man diese Idee zu Grunde legt, stimmt Deine Argumentation nicht mehr. Erstens gibt es dann zum jetzigen Zeitpunkt kein Grundeinkommen, zumindest kein bedingungsloses. Zweitens kann ein Grundeinkommen nicht für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern, z.B die der Teilzeit arbeitenden, eingefordert werden. Hier sprechen wir von einem Mindestlohn oder Mindesteinkommen, das aber durch Leistung verdient wird.
Dein Vorschlag klingt auch ein bißchen nach einem Kombilohn, d.h der Staat zahlt den Differenzbetrag zwischen dem was der Arbeitgeber zahlt und dem Mindesteinkommen. Das ist genau eine Befürchtung von Grundeinkommensbefürwortern, dass ein Grundeinkommen im Endeffekt darauf hinausläuft, aber gerade das sollte es eigentlich nicht sein.
@mabli
Wenn wir davon ausgehen, dass nicht mehr der Arbeit an sich sondern das Kommunizieren von Arbeit die Zukunft gehört, dass folglich das Grundeinkommen als materielle Unterlegung von gesellschafltich unveräußerlichen Rechten und partizipation eines Bürgers im gemeindenah kommunalen Alltag eines nachbarschaftlichen Miteinaders gilt, gelangen wir ahrlich zu einer anderen Sinnzusammenhangs von Gesellschaft Geld.
Was mich allerdings stutzig macht, ist, dass ausgerechnet in Zeiten der überbordenden Verschuldung von Bund, Ländern, Kommunen die Debatte über das Grundeinkommen als Bocksgesang anschwillt. Heiß dass womöglich dass wir über das grundeinkommen direkt dür Schulden in Bund, Ländern, Kommunen in haftung genommen werden können, weil Bund, Länder, Kommunen in Toto als Pfand für staatliche, kommuale Schuldenaufnahmen zur fragwürdigen Sicherheit fremder Gläubiger Trusts hinterlegt wurden?
Geht es bei der Einführung des Grundeinkommens also um das angestrebt neue Rechtskonstrukt, das Subjekt einer gesellschaftlichen Schuldenaufnahme- und Haftungsgemeinschaft?
Ist das Grundeinkommen der Auftakt, der Grundstock zu Gründungen von globalen Schuldengemeinschaften, wie dies bei der Vergabe von Mikrokrediten an Gruppenschuldner/innen in Entwicklungs- und Schwellenländer längst praktiziert wird?
Ist das Grundeinkommen also gar keine Sache der Ökonomie, sondern eine Sache, das Diktat der heraufdämmernden Finanzprodukt- und Kreditvergabe Gesellschaft auf der Basis einer explodierenden Geldmengenpolitik, sprich Drucken billigen Geldes, der Zentralbanken der G 20 Staaten ?
@mabli
Ist die Debatte über das grundeinkommen nicht der Versuch, ein grundgesetzlich unveräußerlich verankertes Recht auf Sozialhilfe im un- wie selbstverschuldeten Notfall in ein geringer versichertes Light- Recht auf ein allgemeines Grundeinkommen zu wandeln?, gar das alte Recht auf Sozialhilfe abzuschaffen?. Wobei das dann noch bestehende allgemeine Grundeinkommen nicht einmal unpfändbar von jetzt geltenden € 986.-/monatlich/Person gestellt ist?
@mabli
u. a. das jetzt noch bestehend allgemeine Grundrecht auf Sozialhilfe für Flüchtlinge, Asylbewerber durch die Einführung eines Grundeinkommens ausgehöhlt bzw. gegenstandslos werden!?.
@mabli
Das Allgemeine Grundeinkommen kommt mir als Idee so absurd vor, wie die Forderung nach Einführung einer Maut für Autobahnen, Bundestraßen nun bedingungslos, Zugang zu den Autobahnen, Bundestraßen als Verkehrsteilnehmer zu erhalten, um seine Mautgebühren entrichten zu dürfen.
Würde nicht durch die Einführung eines Allgemeinen Grundeinkommens (AG) das Grundrecht auf Sozialhilfe in persönlichen Notlagen insbesondere für Flüchtlinge, Asylbewerber außer Kraft gesetzt, selbst der Klageweg verschlossen, nicht einmal mehr einklagbar sein?
Michael Jäger schrieb am 07.02.2011 um 15:34
Lieber Joachim, es liegt nicht im Begriff des Grundeinkommens, daß es an die Stelle anderer Rechte tritt. Es soll neben sie treten, sie ergänzen und erweitern. Ich führe das noch aus.
@mabli
Frage:
Ist das Allgemeine Grundeinkommen (AG) der steuerliche Freibetrag für den Kleinen Mann, wie dieser längst seit Jahrzehnten für die Besserverdienenden besteht?
Weshalb der Milliardär Götz Werner das Allgemeine Grundeinkommen (AG) wg. des Rechts auf bedingungslose Gleichheit vor dem Steuergesetz, landauf, landab , als steuerlichen Freibetrag für den Kleinen Mann anpreisend predigt
@mabli
Bevor wir empört fragend fordern, warum ein Grundeinkommen Not tut, statt zu fragen, wie es funktoniert, geht es doch zuerst darum fragend zu verstehen, wie Hartz IV funktioniert.
Wer nach dem Warum? fragt, bewegt sich im Sprachraum des Glaubens, we nach dem Wie? fragt, nähert sich wissenschafltich argumentativ belastbaren Zusammnehängen!, oder
siehe auch:
www.freitag.de/community/blogs/joachim-petrick/was-haben-die-hartz-iv-gesetze-und-der-nahostkonflikt-gemeinsam?
10.02.2011 | 00:25
Was haben die Hartz IV Gesetze und der Nahostkonflikt gemeinsam?
hartz iv gesetze nahostkonflikt lohndumping gesetzlicher mindestlohn
Was haben die Hartz IV Gesetze und der Nahostkonflikt gemeinsam?
Die Hartz IV Gesetze stehen, wie der Nahostkonflikt mit ihren ferngesteuerten "Verhandlungsquartetts Naher Osten dort, Hartz IV hier" dafür, Konflikte, Probleme nicht zu überwinden, zu lösen, sondern dafür, Probleme, Konflikte nationaler, regionaler wie internationaler Ausprägungen zu Gunsten bekannter und unbekannter Dritter zu bewirtschaften.
Viele Fragen. Ich versuchen mal ein paar zu beantworten, fasse mich aber eher kurz.
Ein bedngungsloses Grundeinkommen würde Sozialhilfe meiner Meinung nach in der Tat überflüssig machen. Was die Frage von Sozialhilfe für Asylanten angeht, gibt es sehr weitgehende Forderungen von der attac AG genug für alle ein bedingungsloses Grundeinkommen müsse für alle hier lebenden Menschen gelten. Es wäre eine Sozialhilfe für alle, ohne Bedürftigkeitsprüfung, also Rechte gingen dabei nicht verloren. Im Gegenteil sie würden erst verwirklicht, da ein Recht, welches an Gegenleistungen ist kein wirkliches Grundrecht sein kann.
Es müsste pfändungsfrei sein, mache orinetieren sich in der Höhe uach an der bestehenden Pfändungsfreigrenze.
Es gibt das Modell vom Grundeinkommen als negativer Einkommenssteuer, das ist umstritten, Wurde in den USA auch schin mal fast eingeführt.
Ansonsten habe ich einen Überblick über die Debatte hier zusammengefasst: www.freitag.de/community/blogs/mabli/einkommen-das-man-nicht-erwirbt
Gerade wenn man Hart4 versteht, kommt man meiner Meinung nach unweigerlich zu einer Forderung nach einer bedingungslosen Gewährung von sozialen Grundrechten.
@mabli
Danke für den Link
Einkommen, dass man nicht erwirbt, ist keines.
Warum soll unbedingt mit dem Begriff "Bedingunsloses Grundeinkommen" (BGE) der Eindruck kommuniziert werden, es sei kein erworbenes Einkommen, das sich aus dem Vermögen unserer Gesellschaft und Wirtschaft ableitet?
Zu bedenken gebe ich auch, dass ein (BGE) ein neues, aber nicht einklagbar schwächeres Zivil- , Verwaltungs- , Finanz- Recht setzt, als das vorherige Grundrecht auf Sozialhilfe.
Wird das BGE unpfändbar sein, wie das vom BVG festgestellt unpfändbare Einkommen in Höhe von 986.- €/monatlich/Person?
Mir geht es ja bei meinem Blog um den Hinweis auf den alten verschütteten historischen Zusammenhang mit den fallengelassenen Forderungen nach der 35 Stunden/Woche und Anlass der Debatte über zunächst Hartz IV als Vorläufer des BGE und dann das BGE selber.
Auch bei einem BGE wären die Teilzeitkräfte in ihren Bezahlung in ihren Rechten weiterhin benachteiligt.
Weiter würden falsche Impulse am Arbeitsmarkt gesetzt, indem Vollzeitarbeit besser gestellt bleibt als Teilzeitarbeit. Ich plädiere nur solche Teilzeit, fördernd und fordernd, zuzulassen, die einem auskömmlichen Grundeinkommen entspricht
Das Ziel der Arbeitszeitverkürzung oder Ermöglichung von Teilzeitarbeit wird von einem Grundeinkommen nicht überflüssig gemacht, sondern ist eine wesentliche Begleitstrategie für ein emanzipatives Konzept eines Grundeinkommens.
Und wenn ein Grundeinkommen wirklich umgesetzt würde, müsste man keine Sozialhilfe einklagen, da man sie automatisch bekommt. Ehrlich gesagt verstehe ich Deinen Punkt da nicht so ganz.
Wäre das asu Deiner Sicht relevant für Leute, die vom Grundeinkommen aus irgendeinem Grund ausgenommen wären und dies dann einklagen müssten?
@mabli
Im Wege er Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe über die Einführung der Hartz IV Gesetze ist das personenbezgene Grundrecht auf existenzsichernde Sozialhilfe von Amtswegen über Verwaltungsrichtlinien der ARGES sträflich missachtet worden.
Mit dem BVG Urteil vom Februar 2010 wurde das Ende der jahrelangen amtlichen praxis der Verkürzung des Rechts auf Sozialhilfedie, sowie die Wiederhestellung des personenbzogen existenzsichernd fallorientierten Grundrechts auf Sozialhilfe mit der maßgabe einer Frist bis zum 31. Dezember 2009 angemahnt.
Das Problem ist, es gibt das vorrangige Grundrecht auf existenzsichernde, pfändungsfreie Sozialhilfe und das erst in Rede stehend nachgeordnete einfache Recht auf ein Grundeinkommen, von dem Niemand weiss, ob es auch pfändungsfrei gestellt sein wird.
Was in unserer Gesellschaft dramatisch anwachsender Verschuldung von Privathaushalten unabdinglich ist.
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Einzelfallhilfen wie im Fall von Mietrückständen, Überschuldung durch Krankheit, u. a. Spielsucht, Kosten von Ausbildung, Schulbildung, Pflege, Medikamenten für chronische Erkrankungen u. u, sind durch das Grundeinkommen nicht abgedeckt, geschweige denn durch Beratung, Begleitung, Betreuung gesichert.
Ein erst einmal durch die Einführung eines pauschalen Grundeinkommens landesweit demontiertes Sozialhilfesystem wäre nur über Jahre wieder, personell wie materiell, auf das vorherige hinreichend kompetente wie professionelle Niveau rekonstruierbar
@mabli
"Das Ziel der Arbeitszeitverkürzung oder Ermöglichung von Teilzeitarbeit wird von einem Grundeinkommen nicht überflüssig gemacht, sondern ist eine wesentliche Begleitstrategie für ein emanzipatives Konzept eines Grundeinkommens"
wie soll das gehen, wenn jeder Arbeitnehmer vereinzelt in einem erklärtermaßen mit der Einführung des BGE tariffreien Raum seinen Lohn allein ohne die Kampagnemacht von Gewerkschaften verhandeln muss?
@mabli
Am Beispiel der Hartz IV Gesetze mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe als Vorläufer eines Grundeinkommens ist zu erahnen, was passiert, wenn das Grundeinkommen selber eingeführt wird.
Die Sozialhilfe war vorher in der Regel niedriger im Niveau als die Arbeitslosenhilfe, auch wenn die Jahr für Jahr mit einem Veramrungs- Momentum von 3 % anno versehen war. Wonach richtet sich nun der gestzliche Mindestlohn, nicht etwa nach dem vorherig höheren Nieveau der Arbeitslosenhilfe sondern nach dem niedrigeren Niveau des Grundeinkommens als ngebliches Amalgam der Sozialhilfe?
Da durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes als Stundenhonorar von ca. 8.- €/h noch längst kein Mindesteinkommen sichert, ist zu befürchten, dass das Lohndumping über die Parzlellierung von Arbeitzeiten zu neuen Ufern strebt.
Ich halte es nach wie vor für eine Fehldeutung, dass bedingungslose Grundeinkommen mit Hartz 4 gleich zu setzen und einem grundlegenden Menschenrecht auf Sozialhilfe zu kontrastieren. Das linke Konzept eines Grundeinkommens setzt gerade an dem Grundrecht auf Existenzsicherung an und wäre diesem Recht keineswegs nachgeordnet.
Was Du ansprichst, was die Entwicklung bzw. Verhandlung der Löhne bzw. des Mindestlohnes angeht, das ist sicher nicht so recht abzuschätzen. Dennoch glaube ich Du legst Deiner Argumentation entweder das liberale Bürgerdelb oder das Modell von Althaus zu Grunde und tust so als wäre das das einzige Modell. Auch Götz Werners Modell bleibt natürlich vom Konzept und der Ausrichrtung sehr stark an kapitalistisches Unternehmertum gebunden. Doch das ist nicht bei allen Modellen so.
Hier ein Film zu unterschiedlichen Modellen, der es ganz gut erklärt. was es für signifikante Unterschiede zwischen einzelnen Modellen geben kann.
www.youtube.com/watch?v=Yle-vAgTJWQ
@mabli
"Du legst Deiner Argumentation entweder das liberale Bürgerdelb oder das Modell von Althaus zu Grunde und tust so als wäre das das einzige Modell"
Diese Vohaltung kann ich nun gar nicht nachvollziehen, sind es doch gerade Schwarzgleb oder das liberale Bürgergelb, wie Du dies treffend nennst, die ein Mindesteinkommen, sprich existenzsicherndes Grundeinkommen für Leiharbeit, Teilzeitarbeit verweigern, ie ich dieses hier und andernorts fordere.
Warum?, damit Leiharbeit und Teilzeitarbeit weiterhin rechtlich in mehrerer Hinsicht, u. a. in der Altervorsorge schlechter gestellt bleibt.
Wenn Du in dieser Unschärfe Deiner Argumente weiter für das Grundeinkommen formulierend antrittst, sehe ich wahrlich mehr als Schwarz für die Debatte um das Gundeinkommen bzw. im Ergebnis der Debatte für deren Bezieher/innen.
@mabli
Danke für den Link
@mabli
Vielleicht hilft ja ein Rückblick auf die Historie zur heute anschwellenden Debatte des Grundeinkommens, nämich auf den Ausgangspunkt die Flexibilisierung der Arbeit durch die Forderung der 35 Stunden/Wochebis etwa zum Jahre 1985/89
Ich meinte, dass Deine Kritik des Grundeinkommens sich fast ausschließlich an das liberale Bürgergeld, aber eben nicht an ein linkes Modell eines Grundeinkommens adressiert.
Mir ist auch bekannt, das es Anfang der 80er Jahre schon mal eine Debatte über Vollbeschäftigung und Grundeinkommen gab, ist aber wohl damals im Sande verlaufen, oder?
@mabli
"Mir ist auch bekannt, das es Anfang der 80er Jahre schon mal eine Debatte über Vollbeschäftigung und Grundeinkommen gab, ist aber wohl damals im Sande verlaufen, oder?"
ja, das sehe und erinnere ich auch so und zwar, weil die 35 Stunden/Woche letzendlich nur durch Absenkung des Monatsgehalt von den Gewerkschaften kommuniert wurde. Statt der 35 Stunden/Woche kam dann das neoliberale Primat der angeblich alternativlosen Flexibilisierung der Arbeitswelt über tarifferne Leiharbeit und Zeitarbeit.
Bisher kann ich linke bzw, rechte Modell zum Grundeinkommen, außer der eilig scheinheiligen Adaption des Kombilohns (s. Hartz IV Aufstockerie) nicht erkennen.
Da tut meiner Einschätzung nach unbedingte Achtsamkeit, fern von jeder Gesäßgeometrie, Not.
@mabli
Was als so genanntes linkes Modell eines Grundeinkommen daherkommt, zeigt n. m. E. bisher im ganzen argumentativen Nebel nur unscharfe bis unkenntliche Konturen, als gehe es nur darum, sich auf keinen Fall wirklich in den Hauptwiderspruch zwischen weltweit formierter Despotie gegen Demokratie in Wirtschaft und Gesellschaft identifizierbar "Zunge Zeigend" zu verwickeln.
Egal, ob linkes oder rechtes Modell des Grundeinkommens, jedes wird für sich als Insellösung, zu Lasten anderer Mitbewerber am Weltarbeitsmarkt entgegen WTO Regeln, zur flächendeckenden Lohnsubvention in Deutschland, der EU führen