Hat Jesu Kreuzigung ein unlösbares Verfahren im Recht ausgelöst?

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Hat Jesus Christus Kreuzigung ein unlösbares Verfahren im römischen Recht ausgelöst?

Epistel an Michael Jäger, siehe:

www.freitag.de/community/blogs/michael-jaeger/31-endlich

01.02.2010 um 17:56

(31) Endlich!


Lieber Michael,

hat Jesus dem Beglückungswahn der Römischen Zivilisation und Besatzungsmacht in Judäa dadurch standgehalten, dass er sich einem römischen Gerichtsverfahren in freien Stücken übergab, jüdischen Gerichtsverfahren der Hohen Priester entkam, nach römischem Recht von Pontius Pilatus für unschuldig erklärt

"Ich wasche meine Hände in Unschuld"

und doch, da das römische Besatzungsrecht durch Forderungen der jüdischen Eliten, voran den Philistern, Pharisäern für einen Gerichtstag außer Kraft gesetzt, nach römischem Ritus gekreuzigt, im Sinne römischen Rechtsverständnisses ein Ewiges wie unlösbares Gerichtsverfahren bis hin in die Unendlichkeit ausgelöst?

Ist der Begriff vom Jüngsten Gericht, insofern ein römischer Begriff, der das ausbleibende Ende des Gerichtsverfahrens nach römischem Recht kommend vergeblich herbeizubeten sucht?

Hat Jesus Christus Kreuzigung ein unlösbares Verfahren im römischen Recht ausgelöst?

Lässt sich auf dem Hintergrund dieses römischen Begriffs von Recht, Gerechtigkeit, die nicht als solche anstrebbar, geschweige denn erreichbar ist, sondern nur einem gerichtlichen Verfahren überantwortet bleibt, das einen kurzen Prozess, aber auch einen Prozess, wie im Fall der Kreuzigung Jesu Christi bis hinein in die Zeitkurve einer Unendlichkeit auszulösen vermag, an Deinem Satz:

"In späteren Schriften hat er sich aber klar entschieden, zuerst in De possest, Über das Können-Ist, wo schon die Überschrift das Problem formuliert. Da präsentiert er in aller Deutlichkeit die Lösung, dass es nicht zu sagen gelte, das höchste Wesen verwirkliche seine Möglichkeiten, sondern vielmehr, seine Wirklichkeit b e s t e h e d a r i n , diese Möglichkeiten z u s e i n und nichts zu sein als diese Möglichkeiten."

einmal mehr verdeutlichen, dass es bei christlichen Kirchen, gleich welcher Konfession, niemals um Recht, Gerechtigkeit vor der Zeit geht, gehen kann, sondern stets um das "Verfahren" nach säkularer wie klerikaler Rechtspraxis hin zum allgemeinen Recht, zur allgemeinen Gerechtigkeit in der unendlichen Zeitkurve namens Ewigkeit geht.

Amen!?

Ist dieser Vorrang und das Hervorheben des "Verfahrens = Optionen der Vielfalt der Vielstimmigkeit und der Möglichkeiten" an sich nach römischem Recht, statt des anberaumten Gerichtstags(s. "Prozess", Kafka), aus Deinem folgenden Satz ableitbar:


"Ich vermute, dass die Philosophie Heideggers hierin wurzelt: Es gibt ein "Sein", das sich vom "Seienden" unterscheidet, und dieses Sein ist das Sein der unverwirklichten Möglichkeit. "Höher als die Wirklichkeit steht die Möglichkeit", lesen wir in Sein und Zeit (Tübingen 1979, S. 38

Hüten wir Menschen uns deshalb eher, siehe Nah- Ost- Konflikt?, vor Lösungen, hüten wir deshalb das "Ewige Gericht als Verfahren in unseren Köpfen", in der Hoffnung und Erwartung, dass das Jüngste Gericht niemals kommen wird, weil wir unsere Endlichkeit mit der Einkehr von Lösungen verbunden erleben?

Danke für Deinen Text!

tschüss

JP

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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