Jochimsen, Gauck,, Göring-Eckardt, Thierse beim DDR- Hütchenspiel

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Luc Jochimsen, Joachim Gauck,, Katrin Göring-Eckardt, Wolfgang Thierse beim DDR- Hütchenspiel

Dr. Lucretia, genannt Luc, Jochimsen wurde in einem Interview des Hamburger Abendblattes (HA), s. u., vom 17. Juni 2010 u. a. folgendes gefragt:

HA Frage:

„Was ist Ihre persönliche Haltung? War die DDR ein Unrechtsstaat?“

„Die DDR war ein Staat, der unverzeihliches Unrecht an seinen Bürgern begangen hat. Nach juristischer Definition war sie allerdings kein Unrechtsstaat.

HA Frage:

„Die Mauer, der Schießbefehl - reicht das nicht, um von einem Unrechtsstaat zu sprechen?„

Luc Jochimsen:

„Solche Definitionen sollten juristisch und staatsrechtlich haltbar sein. Der Begriff Unrechtsstaat ist es nicht.“

Und schon ist das DDR- Hütchenspiel im vollen Gange im vollen Schwange bekennender Zungenzeiger/innen.

Das ist auch gut so.

Ich nehme nur einmal die aktuellsten „Zungezeiger/innen“ heraus, die den Kandidaten Joachim Gauck für die Wahl in das Amt des Bundespräsidenten auf dem Rotgrünen Ticket, die Vizepräsidenten/innen des Deutschen Bundestages Katrin Göring-Eckardt von Bündnis 90/Die Grünen, sowie Wolfgang Thierse von der SPD die Dr. Luc Jochimsen nach dem HA Interview öffentlich vorhalten, sie reihe sich in das Denken der Altvorderen der SED/PDS ein, vergesse die Opfer des Unrechtsstaates DDR, verharmlose das Unrecht, das im Namen der DDR begangen wurde.

Soweit so gut, wie so oft so denkbar schlecht.

Das Hütchenspiel „DDR“ beginnt jetzt da, wo die DDR Unrechtstaat, wo sie bereits, womöglich unwillentlich. längst auf deutsch- deutscher Ebene mit dem Grundlagenvertrag von 1971, der völkerrechtlichen Anerkennung der DDR als Staat,

auf internationaler Ebene, siehe Unterzeichnung der KSZE- Beschlüsse in Helsinki 1975, mit dem Warenkorb „Menschenrechte“, mit folgender Aufnahme der DDR als Mitglied in die UNO, samtUnterzeichnung der UNO- Charta für Menschenrechte, Unterzeichnung des Völkerrechts.

Unter welchen Hütchen liegt nun die DDR?,

unter dem Hütchen des Unrechtsstaates, oder des Rechtstaates, auch wenn die SED Nomenklatur in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Jurisprudenz, Kultur, Sport, Medien gerne kalauerte:

“Lieber Links- als Rechtsstaat“?

Ob die DDR ein Rechtsstaat oder ein Unrechtsstaat gewesen ist, das weiß bis heute niemand so genau.

Warum?,

weil sich die DDR, zwar seit ihrer Gründung 1949 mit mehreren Verfassungen, zuletzt der Verfassung von 1968, eine rechtsstaatliche Grundordnung verpasst hat, die „International anerkanntes Niveau“ hat.

Jetzt kommt das DDR- Hütchen Problem:

Die DDR hat diesen Rechtsstaat im real- existierenden Alltag des Sozialismus der DDR durchaus, hier und da einleuchten angewendet und dessen Wirkung entfaltet, aber durch klageunwillige Staatsanwälte/innen, Rechtsanwälte/innen nur sehr lückenhaft, löchrig, wie ein Schweizer Käse, um nicht zu sagen, völlig unzureichend, auf die juristisch belastbare Probe gestellt.

Das hat die Juristen/innen aller politischen Farben der DDR nach dem Mauerfall von Berlin am 09. November 1989 nichtruhen und rasten lassen.

Sie wollten den DDR Rechtsstaat über die „Bornholmer-, Glienicker- Brücke, oder war es die Meiersche- Brücke“? durch Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 Grundgesetz (GG) endlich auf eine belastbare Probe gestellt erleben.

Anruf von Ostberlin nach Bonn:

„Wir sind Bürger- und Juristisch- Bewegte. Ersuchen Beitritt!“

Darauf:

Heerscharen von Spitzenjuristen/inen, voran Dr. Wolfgang Schäuble, damaliger Innenminister der Bundesrepublik Deutschland, heute Finanzminister, fielen als rechtstaatliche Bundes- Adler/innen, aus Bonn- Bad- Godesberg über Köln- Wahn herbeifliegend, ein, um in der Hauptstadt der DDR, Ostberlin, die Probe des Rechtsstaates DDR auf ein hartes Exempel, mit und ohne Krause, in Angriff zu nehmen.

Was geschah?

Wie ging die Prüfung der DDR als Rechtsstaat aus?

Die DDR trat mit Wirkung vom 03. Oktober 1990, gemäß Artikel 23 GG, der Bundesrepublik Deutschland bei,

Dass ein Beitrittsgebiet, wie die DDR, der Bundesrepublik Deutschland nach Art, 23 GG beitritt, ohne den Anforderungen eines Rechtsstaates zu genügen, ist nicht vorstellbar, wie Klaus von Dohnanyi, in diesem wie anderen Zusammenhängen, sagen würde.

Damit die DDR selbst im nacheilenden Gehorsam noch letztendlich ganz belegen kann, dass sie, neben der Anerkennung des Rechtstaates DDR durch die Bundesrepublik Deutschland per Beitritt, selber, weiter tätig, bereit ist, die DDR- Gesetze unabdinglich im Sinne eines Rechtstaates anzuwenden, gelten die Gesetze der DDR bis zum und nach dem Beitrittsdatum der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, am 03. Oktober 1990 fort.

Liegt die DDR also doch unter dem Hütchen "Rechtsstaat" und nicht unter dem Hütchen "Unrechtsstaat"?

Eindeutige Antwort: "Ja"

Was dem Rechtsstaat DDR fehlte, war eine Legitimation als frei gewählte Demokratie und frei gewähler Rechtsstaat.

Die Bundesrepublik Deutschland, ihre Parteien, Parlamente haben, neben der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR, rätig mit dafür gesorgt, dass der lange vorhandene Rechtsstaat DDR seine demokratische Legitimation erhielt

Für diese Legitimation bedurfte es der ersten freien Wahlen zur Volkskammer der DDR am 18. März 1990 und eines rechtsstaatlich geordneten Beitritts der DDR nach Art. 23 GG zur Bundesrepublik Deutschlandmit Wirkung vom 03. Oktober 1990.

Diese Legitimationen des Rechtsstaates DDR liegen damit vor.

Jetzt ist es wirklich nur eine Frage, ob sich klagewillige Staatsanwälte/innen, Rechtsanwälte/innen, samt Klageführenden Bürgern/innen, Behörden, Gewerkschaften, Kirchen, Gebietskörperschaften, Kommunen, Verbände, Stiftungen, Parteien finden, die die weiterhin geltenden Gesetze der DDR auf eine endgültig belastbare Probe als rechtstaatliche Mittel stellen.

Geht das DDR- Hütchenspiel denn nie zuende?

Pflichtgemäß wurde, per medial ausuferndem Gehorsam, über die Teile des HA Interviews mit Dr. Luc Jochimsen hinweg gesehen, die uns wirklich angehen, wie der Afghanistan Einsatz der Bundeswehr, die asymmetrischen Gesellschaftsverhältnisse von Arm und Reich in unserem Lande, wie es die Gesetze der Empörungskultur befohlen?

JP

Siehe dazu HA- Interview:

www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1535508/Luc-Jochimsen-Gauck-ist-nicht-versoehnlich.html

Wahl zum Bundespräsidenten

Luc Jochimsen: Gauck ist nicht versöhnlich

Von Jochen Gaugele und Karsten Kammholz 17. Juni 2010, 06:38 Uhr

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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