Klare Kante, volle Kassen durch Vollgeld!

Banknotenmonopol Im Grundgesetz (GG) steht: "Die Geldschöpfung, das Währungswesen ist Sache des Staates der Bundesrepublik Deutschland". Geldschöpfung war historisch Sache des Staates..

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Lieber Vollgeld, denn leere Kassen

Das grosse Vorhaben der Vollgeld-Initiative in der Schweiz besteht darin, die Architektur gegenwärtiger Kreditvergabe in der Welt offenzulegen und zur Diskussion zu stellen.

Die Befürworter der Initiative streben Unmittelbares an: Sie möchten die Kontrolle über ausgeliehenes Geld in privaten und staatlichen Finanzinstituten den Zentral- und Notenbanken aller Länder der Welt zurück übertragen wissen.

So war das vom Grunde her nach langen Kämpfen im 19. Jahrhundert zu 100 % der Geldschöpfung gedacht, was heute aber nur noch zu ca. 10 % des Kreditvolumens der Volkswirtschaften so praktiziert wird.

In der heutigen Kreditverleihpraxis der Banken erkennen die Befürworter des Vollgeldes einen zentralen Systemfehler der aktuellen Finanz- Architektur.

Die Immobilienkrise in den USA mit verdeckten Bündeln schlecht und gut besicherter Hypotheken- Papiere förderte das erschreckende Ausmass an Manipulationsmöglichkeiten im gegenwärtigen Bankenwesen zutage.

Genau dadurch, durch die Rolle der Betroffenen lernten im Wege der Weltfinanzkrise 2008 beträchtlich relevante Teile unserer Zivilgesellschaften in aller Welt gleichermaßen als Verlierer die außer Kontrolle geratene Geldgier in den Weltfinanzmärkten kennen.

Viele erkannten, in Gefühlen der Ohnmacht, dass dieses Weltfinanzwesen, das der Altbundespräsident Horst Köhler 2010 "Monster" schimpfte, von struktureller Geldgier getrieben, munitioniert, unsere Banker, Bangster in Verlockungen verführt, das heutige Weltfinanzsystem, befeuert durch computergesteuert hochfrequenten Handel im Hunderstelsekundentakt, zu ihrem kurzfristigen Vorteil zu manipulieren.

Bisweilen haben die Gegner der Vollgeld- Initiative mit ihren Schein- Argumenten leichtes Spiel:

Die ausgedehnte Architektur der Kreditvergabe ist mittlerweile eine komplex ünübersichtliche Veranstaltung ohne jeden Sinn von Transparenz geworden. Da genügt es in den Medien, das Vorhaben der Vollgeld- Inititative entweder strikt zu beschweigen oder, wenn überhaupt, in verwirrend verstörende Zusammnenhängen zu rücken, und schon verliert die interessierte Lesergemeinde, erst das Interesse, danach ganz das Vertrauen.

Als interessierte Bürger sollten wir fordern, dass die Medien in Deutschland den Befürwortern des Vollgeldes in der Schweiz ermöglichen, ihr Anliegen auch hierzulande selbst vorzustellen, damit wir als Leser im Originalton und -text vernehmen können, was die Befürworter mit ihrer Vollgeld-Initiative anstreben.

Vollgeldkritiker in der Schweiz führen gerne an, dass "Vollgeld" weder Probleme löst, noch Lösungen schafft.

Nicht "Vollgeld" sei das Gebot der Stunde, sondern die Erhöhung der Eigenkapitalerfordernisse und die Etablierung eines geordneten Mechanismus für die geordnete Insolvenz- Abwicklung ungenügend kapitalisierter Banken.

Denn bereits heute hätten die Zentralbanken alle notwendigen Mittel in ihren Händen, auch die "virtuell elektronische" Geldmengenschöpfung zu kontrollieren, zu regulieren.Es liegt an ihnen, und nicht am Vollgeld, dies auch zu veranlassen.

Wo sie recht haben, sollen sie recht behalten?

Andererseits:

Vollgeld ist zum Beispiel keine “fundamental" neue Finanzarchitektur, wie von Vollgeldgegner gerne, darlegend, angeführt wird.

Denn Vollgeld führt nur das ein, wovon die meisten der Bankkunden meinen, es sei schon gang und gäbe, dass nämlich nur die Zentralbanken von Ländern, in Deutschland die Bundesbank, in der EU die EZB dagegen noch nicht, aber der Europäische Stabilitäts Mechanismus (ESM) mit Banklizenz sehr wohl, Geld schöpfen.

Geldschöpfung war in Händen des Staates, historisch betrachtet, immer eine außerordentlich wichtige Angelegenheit des Öffentlichen und dazu eine unveräußerlich staatliche Einnahmequelle.

Dass der Deutsche Kaiser Ferdinand II, überschuldet, in hastiger Suche nach monetären Mitteln, auf die Idee kam, das Münzregal der Königreiche Österreich, Böhmen und Mähren innerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1622- 1623, mitten im Dreißigjährigen Krieg, an ein Konsortium von Bankern und Feldherrn, unter diesen der flämische Banker Hans de Witte, der Genralissimo Albrecht von Wallenstein, gegen eine Pachtgebühr in Höhe von 6 Millionen Gulden Vorrauskasse zu verleihen, steht auf einem anderen, auf einem unseligen Blatt missbrauchter Staatsmacht.

Im Grundgesetz (GG) steht:

"Die Geldschöpfung und das Währungswesen ist Sache des Staates der Bundesrepublik Deutschland".


Dass die Banken durch Kreditvergabe und Eigenhandel mit Derivaten, Zertifikaten, Fondanteilen, Anleihen, Krediten, Aktien, Spareinlagen ihrer Kunden, verführt von global operierenden Staats- und Pensionsfonds der ölexprtirenden Länder und liquiden Zivilgesellschaften entickelter Industrielstaaten, selbst elektronisch Geld herstellen und damit, kaum wägbar, unkalkulierbare Gefahrenlagen an den Weltfinanzmärkten heraufbeschwören, wird auch von Seiten namhafter Geld- Experten nicht mehr dementiert.

Gilt doch der Europäische Stabilitäts Mechanismus (ESM), abgesehen von seiner Banklizenz, mit seinen Rettungsschirmen an Bürgschaften aller EU- Länder in höhe von 730 Milliarden € allein der Vorsorge, in Krisenlagen eventuell geballt vagabundierende Geldmengen in einer bestimmten Währungszone, nämlich dem Euroraum, deesskalierend abzubilden und allein durch seine unumkehrbare Gegenwart zu bändigen.

Die Vollgeld- Initiative in der Schweiz ist vom Grunde her bestrebt, diese Fehlentwicklung an den Geld- und Finanzmärkten zu korrigieren und fordert deshalb die Rückkehr zu dem im 19. Jahrhundert bewährten und vom Volk per Plebizit selbst beschlossenen Banknotenmonopol des Staates mit der Zentralbank als "Vollziehender Gewalt".

Über Jahrhunderte bezahlten Fürsten- , Herzog- , Könisgstümer, Kaiserreiche in deutschen Landen und andernorts in der Welt beträchtliche Teile ihrer Ausgaben durch selbst geprägte Münzen.

In der Schweiz war das ab 1848 der Bund Schweizer Kantone.

Ab 1870 entdeckten nicht nur die Banken in der Schweiz die profitable Geldherstellung als ergänzendes Geschäftsmodell und druckten, unkontrolliert, in ausufernden Maßen immer mehr eigene Banknoten.

In der Schweiz verbot 1891 deshalb das Stimmvolk den Banken das Geldscheindrucken und übergab das Gelddrucken der Nationalbank, die genau zu diesem Behufe gegründet wurde.

Im Wege der Vollgeld-Initiative soll nun, von der Schweiz ausgehend, bestehendes Banknotenmonopol der Zentral- und Notenbanken in allen Ländern der Welt auf die Erzeugung von elektronischem Geld ausgeweitet werden.

In der Einschätzung der Vollgeld- Initiative ist das rekonstruierte Banknotenmonopol der Zentral- und Notenbanken aller Länder der Welt ohne grössere volkswirtschaftliche oder technische Verwerfungen umsetzbar.

Selbst bei der Umstellung von elektronischem Geld auf Vollgeld seien von der Sache her keine wesentlichen Probleme zu erwarten.

Die Widerstände, die aus den Reihen der Weltfinanzkrisengewinnler an der wall Street, London City, Tokio, den chinesischen Sonderwirtschaftszonen Shanghai, Honkong, zu erwarten sind, sprechen da eine wesentlich andere, sachfremde, Sprache.
JP

https://www.freitag.de/autoren/joachim-petrick/tod-eines-bankiers
JOACHIM PETRICK 07.05.2014 | 02:06
Tod eines Bankiers

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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