Legt Dr. Antje Vollmer in deutsch deutscher Sache zweierlei Maß an?

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Legt Dr. Antje Vollmer in deutsch- deutscher Sache zweierlei Maß an?

Wenn der Rechtsstaat Deutschland in eigener Sache der Ermittlung gegen

„Schwarze Pädagogik“

deutsch- deutsch zweierlei Maß anlegt

Das

„So als ob- deutsch- deutsche Rechts- , Unrechtstaat- Hütchen- Spiel“, inklusive

„Stockholm- Syndrom“

am Beispiel der Diakonie Endstation Freistatt/Diebholz im Bundesland Niedersachsen

Zwangsarbeit von Kindern der „Schwarzen Pädagogik“ unter dem Deckmäntelchen

„Erziehung durch Arbeit“

in geschlossenen Anstalten, wie in Torgau, im

„So als ob-„ Unrechtstaat DDR

wurden inzwischen als Regierungskriminalität aufgedeckt, die überlebenden Opfer zumindest symbolisch mit einem Opfer- Rentenanspruch um die € 300.-/monatlich entschädigt.

Anders geht es da für Opfer derselben

„Schwarzen Pädagogik“ gleichen Zwangszuschnitts in dem

„So als ob“

Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland zu.

Waren Kinder, Heranwachsende entsprechend den Jugendhilfe- Maßgaben des damaligen Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland aus geringstem Anlass oder gar fehlendem Anlaß, wie in dem geschlossenen Diakonie Fürsorge- und Erziehungsheim Freistatt/Diepholz im Bundesland Niedersachsen ihrer Freiheit beraubt, in „beugende“ Haft genommen, der Zwangsarbeit im nahe gelegenen Moor als pädagogischer Maßnahme unterworfen, kann sich daraus, angeblich de jure, für die Opfer kein Entschädigungsanspruch in Form einer Rente, wie im Fall der ehemaligen Heimzöglinge in der Erziehungsanstalt Torgau und anderen Anstalten der DDR ergeben.

Warum?,

weil die DDR erklärtermaßen von bundesdeutschem Amts- Gerichtswegen ein Unrechtstaat, die Bundesrepublik Deutschland dagegen ein Rechtsstaat war und ist.

So in etwa interpretiert die Moderatorin Frau Dr. Antje Vollmer des vom Deutschen Bundestag berufenen

„Runden Tisches“

zur

„Schwarzen Pädagogik“

in staatlichen wie kirchlichen Fürsorge- und Erziehungsheimen, unter anderen der Evangelischen Diakonie in der Bundesrepublik Deutschland, bis in die Siebziger Jahre des Zwanzigsten Jahrhunderts, heillos die vorherige wie heutige Rechtslage in Deutschland.

Zuletzt war diese Interpretation allen Ernstes am 20.Oktober 2010 von Frau Dr. Antje Vollmer im Deutschlandfunk so engagiert zu vernehmen, als identifiziere sich Frau Dr. Antje Vollmer, nach Kassenlage, als Geisel dieses bundesdeutschen „So als ob“ Rechtstaates, mit diesem als ihrem persönlichen Aggressor:

www.dradio.de/dlf/vorschau/

Sendung 20.10.10 , 10:10 Uhr

Journal am Vormittag

Länderzeit
“Der schwarze Schatten der
Vergangenheit- Heimerziehung
früher und heute“

Gesprächsteilnehmer u.a.:
- Dr. Antje Vollmer
- Prof. Dr. Hans-Walter Schmuhl
- Rüdiger Scholz
- Sonja Djurovic
- Karl-Heinz Kemper
- Dr. Michael Häusler
Moderation: Jürgen Wiebicke

Hörertel.: 00800-44644464
Hörerfax: 00800-44644465
dlf.laenderzeit(a)dradio.de

Das erinnert stark an den Ungeist des furchtbaren Juristen Dr. Hans Filbinger, des ehemaligen Reichsdeutschen Marinerichters und späteren Ministerpräsidenten Baden- Württembergs, der dem investigativen Drama

„Die Juristen“ von Rolf Hochhuth

medial freimütig präsent kühn die Worte entgegen schleuderte:

„Was damals für Richter im Dritten Reich Rechtens war, kann heute im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland nicht Unrecht sein“

Frage:

"Darf der Rechtsstaat Deutschland in eigener deutsch deutscher Sache mit zweierlei Maß messen, wie es Frau Dr. Antje Vollmer, ausgerechnet auch noch als Moderatorin des vom Deutschen Bundestag berufenen

„Runden Tisches“

zur

„Schwarzen Pädagogik“

in den alten Bundesländern nahe legt?

JP

Siehe dazu:

www.welt.de/politik/article3900536/Deutsche-Heimkinder-sollen-entschaedigt-werden.html


10.06.09|

Misshandlungen Deutsche Heimkinder sollen entschädigt werden

Nun ist wissenschaftlich belegt, dass in deutschen Kinderheimen in den 50er- und 60er-Jahren Prügel, brachiale Erziehungsmethoden und Zwangsarbeit systematisch vorherrschten. Auch sexuelle Übergriffe waren nicht selten. Ein runder Tisch der Regierung zur Aufarbeitung der Heimerziehung berät jetzt über eine Wiedergutmachung.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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