Löst sich die Bundesrepublik, wie die DDR, in Kapital Gelächter auf?

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Löst sich die Bundesrepublik, wie einst die DDR, in Kapital Gelächter auf?

„Unsere hausgemachten Konflikte stimmen uns heiter, endlich geht es mit den anderen weiter!“

Es geht hier um dieumfangreich fundierte Darstellung eines politisch brisanten Vorgangs:

Quelle: grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/chronologie-eines-staatsstreiches/

der so oder so deshalb an die Öffentlichkeit gehört, weil sich der prekäre Umgang mit unserer Verfassungswirklichkeit im Geiste des Grundgesetzes seit der Ausrufung des Kriegszustandes, also des Verteidigungsfalles der Bundesrepublik Deutschland als NATO- Partner, durch die NATO mit Wirkung des 12. September 2001 nach Nine Eleven eine „außergesetzlich“ wirksame Notstandslage als „Gefahrenlage“ ergeben hat, die u. a. per Auflösung des Deutschen Bundestages durch den damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler im Jahre 2005 auf Veranlassung des rotgrünen Bundeskanzlers Gerhard Schröder unter erfolgreicher Anstrengung eines konstruiert „falschen“ Misstrauensvotums, den Bundespräsidenten nötigend, wissentlich wie zögerlich hinausziehende von diesem unter Missachtung des gesetzlich legitimiert fortdauernden Kriegszustandes Deutschlands vollstreckt wurde.

Wir befinden uns folglich bereits in einer Reaktionskette willkürlicher, gar vorsätzlicher Missachtung unsere Verfassung durch das politisch regierenden wie opponierend gewählte und nicht gewählte Personal im Deutschen Bundestag wie in den Landesparlamenten.

Da stellt sich umso mehr die Frage, auf welcher verfassungsgemäß belastbar gesetzlichen Grundlage im Kriegszustand unseres Landes als Nato Partner gegen “Unbekannt in der Welt“, Bundespräsident Horst Köhler von seinem Amt zurücktreten durfte und konnte.

Die Wahl des Bundespräsidenten am 30.06.2010 und die NRW- Landtagswahl erscheint da, angesichts des Abgrund an Anfangsverdachten des „Hochverrats in Serie und Folge“, der Durchlöcherung unserer Verfassung in Bund und Land wie ein Schweizer Käse durch höchste Würdenträger seit dem 12. September 2001, fast nur noch als Marginale?

D. h. womöglich waren die Vorgänge in Bund und Land im Zusammenhang der Wahl des Bundespräsidenten am 30.06.2010 auf der Basis des Kriegszustandes Deutschlands seit dem 12. september 2001 anders rechtens, als bisher von der Politik und den medien kommuniziert wird.

Was wir folglich gerade verstört, wie nicht informiert, erleben, ist vielleicht mit dem Begriff Selbstanzeige aus parteiübergreifend organisiert vorsätzlicher Ratlosigkeit des politisch mandatierten und nicht mandatierten Personals in Regierungen, Opposition in Bund und Land im vorherigen wie jetzigen Verfassungsbruchfall identifiziert.

„Wo die Verfassungsnot am größten naht auch schon die Rettung“
( frei nach Friedrich Hölderlin (1783- 1845)) , z B. durch Ihren engagierten Artikel.

Hat das alles nicht mehr den Ruch des parteiübergreifend organisierten Versuchs der Auflösung unseres Staatswesens zu Gunsten..?. Lasten..? u. a. aus Konkursverschleppungs- gar Betrugsgründen gegenüber Gläubigern im In- und Ausland, wie einst 1989 die DDR?, denn den Ruch eines Staatsstreiches?

Erfolgte die Ausrufung des Kriegszustandes Deutschlands als NATO- Partner am 12. September 2010 gegen „unbekannt in der Welt“ überhaupt gemäß unserer Verfassung oder durch einen sich selbst ermächtigenden Kleinen Kreis der Privat- Herren Gerhard Schröder, Helmut Schmidt, Richard von Weizsäcker, Hans- Dietrich Genscher am Abend des 11.September 2001, fern des von unsererVerfassung vorgesehenen Notstands- Verteidigungs- undKrisenrates?


Etliche Juristen/innen in Bund und Landfordern, angesichts solcherGefahrenlagen für die Grundsätze den Geist unsere Verfassung nicht die unmittelbare Abstellung der Gefahrenlagen, sondern, höre und schreibe, als Bringschuld den Beweis durchLieferung von Verfassungsnormen, die verletzt wurden.

Das finde ich köstlich unterhaltsam, wie erschreckend marginal.

Diese schrecklich sympathischen Juristen/innen zermartern sich Ihre rechtlich eng wie klug sortiertenKöpfe über juristische Methodik, über Verfassungsnormen als Stoff für Sekundärtugenden, mit denen ein KZ geführt werden könnte, während ein Ach nach dem anderen Ach unter dem Dach unserer Verfassungsgrundsätze brenzlig riecht, hier und da bereits das ganze Verfassungsdach in lodernde Flammen versetzt.

Deshalb frage ich diese Juristen/innen, wo ich diese antreffe, als professionell offensichtlich hinreichend gebeutelte Verfassungsnormen Kenner/innen:

„Welche Wirkungen entfaltet der erklärt unbefristete Kriegszustand vom 12. September 2001 durch die NATO gegen “Unbekannt“ auf die Verfassungsnormen in Bund und Land Deutschlands?

Darf in Zeiten des Krieges ein Bundespräsident überhaupt gemäß Verfassungsnormen den Deutschen Bundestag auflösen, wie im Jahre 2005 geschehen?
Darf der Bundespräsident in einem solchen Kriegsfall, einen Bundeskanzler Gerhard Schröder entlassen, wie ebenfals im Jahre 2005 geschehen?

Darf der Bundespräsident in einem solchen Kriegsfall zurücktreten,wie im fall Horst Köhler geschehen?,
wenn ja, darf dann überhaupt ein neuer Bundespräsident gewählt werden?
Ist in Zeiten des Krieges die Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem solchen Fall gemäß Verfassungsnorm gehalten, die Bundespräsidentschaft für die Kriegszeit befristet in Personalunion zu übernehmen?
Ist also gemäß Verfassungsnorm Gerhard Schröder in unseren gegenwärtig erklärten Kriegszeiten, wenn auch amtsflüchtig, formaljuristisch weiter im Amt des Bundeskanzlers?

War also die Äußerung von Bundeskanzler Gerhard Schröder am Bundestagswahlkampfabend 2005 in der Elefantenrunden gegenüber Angela Merkel:#

„Ja!, Frau Merkel, Sie glauben doch nicht wirklich, Sie können jetzt einfach so daher kommen und ohne die SPD eine Regierung bilden“

in ihrer Bedeutung als
„Ruf der wachsamen Verfassungseule aus dem Munde Gerhard Schröders“
geradezu ultraoptimal, eben ganz anders, als deren Verballhornung durch die launig inbeded Medien bis heute nahe legt?

War also schlussendlich bereits die Bundestagswahl im Jahre 2002 gemäß Verfassungsnorm für Kriegszeiten gar keine?

Könnte die Auflösung der Bundesrepublik Deutschland,wie die der anderen Euroländr, durch direkten Beitritt zur EU in Brüssel nach dem DDR Auflösungs- Planspiel „Günter Schabowski Zettelstraum Verhedderung“ zwischen A und B vonstatten gehen?
Damals hat Bundeskanzler Helmut Kohl im Vorwege des Berliner Mauerfalls allerorten durchblicken lassen, die Bundesrepublik Deutschland übernimmt aus Good Will“ Gründen schon einmal vorab alle Verbindlichkeiten der DDR und erklärt deren Forderungen an die sozialistischen und nichtsozialistischen Länder für null und nichtig.
Damit war es noch, bevor die Berliner Mauer am 09. November 1989 endlich fie,l schon um die Geschäftsfähigkeit der DDR an den Internationalen Kapital- und Finanzmärkten geschehen.
So könnte es dieses Mal auch über das so genannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das im Kern seiner Wirkung ein Schuldenbeschleunigungsgesetz in Bund, Land, und vor allem in den Kommunen ist, geschehen.
Zuerst treten die vor dem Konkurs stehenden Kommunen Deutschlands geschäftsunfähig geworden der EU in Brüssel bei, darauf folgen die Bundesländer bis endlich der Bund die deutsche Klappe zumacht und auch der EU in Brüssel in Gänze beitritt, weil die EU in Brüssel längst die Schulden, Verbindlichkeiten und einbringlichen wie uneinbringlichen Forderungen Deutschlands übernommen hat.
Aus die deutsche Maus, es lebe die Europa Maus!

Oho!,Aha!, so könnte es laufen!:

"Das lange still und unheimlich in geheimen Räten angestrebte Finanzregime der EU wäre installiert:",

oder?

JP



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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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