Merkels Kotau vor ihrem Weisungsrecht

Jan Böhmermann wird auf Weisung Merkels wg. Majestätsbeleidigung, § 103 StGB, des türkischen Präsidenten angeklagt. Ist das ein Kotau vor ihrem undemokratischen Recht auf Weisung?

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Beugt sich Bundeskanzlerin Angela Merkel vor ihrem undemokratisch exekutiv erhabenem Recht auf Weisung gegenüber dem BND, Verfassungsschutzämtern, BKA, Generalbundesanwalt, Staatsanwaltschaften in Bund und Ländern, so als bestünde das Deutsche Kaiserreich immer nochm ungeachtet seiner Geschichte, vom Grunde her als parlamentarische Monatchie?

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit ihrer Einwilligung, gegen den Humoristen Jan Böhmernann, gemäß § 103 Strafgesetzbuch, wg. Anfangsverdacht einer Majestätsbeleidigung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, Klage zu erheben, nicht vor dem türkischen Präsidenten Erdogan sondern vor ihrem vordemokratisch exekutives Recht auf Weisung gegenüber der Judikative in Deutschland einen Kotau vollzogen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sinngemäß im Wortlaut:

"Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall - gemeint ist die Anklage des türkischen Präsidenten Erdogan gegen den Bundesbürger Jan Böhmermann gemäß § 103 StGB - die Ermächtigung zur Klageerhebung erteilen.

Die Bundesregierung betont, ungeachtet des Ausgang im vorliegenden Fall, dass der § 103 StGB für die Zukunft entbehrlich ist."

Bleibt zu fragen: "Warum hat Bundeskanzlerin Angela Merkel von diesem exekutiven Recht auf Weisung keinen Gebrauch gemacht, als sie bei einem Besuch eines Flüchtlingslager 2015 in Heidenau zusammen mit dem Vizekanzler, Wirtschaftsdminister und SPD- Vorsitzenden Sigmar Gabriel mit rechtextremen Slogans, Protestgebrüll und Plakaten konfrontieret wurde, mit Anegla merkel am Galgen, dazu die schrille Überschrift, sie sei eine "Volksverräterin. Braucht es noch Schlimmeres für die Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Wirtschaftminister Sigmar Gabriel, um strafrechtlich relevant aktiv zu werden?"

Gleichzeitig verkündet die Bundeskanzlerin der § 103 StGB werde abgeschafft. Das ist zu begrüßen, aber weit mehr wäre zu begrüßen, wenn die Bundesregierung endlich den Schritt zur wirklichen Gewaltenteilung in Geutschland - strikte Trennung von Legislative, Judikative, Exekutive - auf den Weg bringt und das Recht auf politische Weisung der Bundeskanzlerin, der Justiz- , Innenminister in Bund und Ländern gegenüber BND, Verfassungsschutzämtern, MAD, BKA, dem Generalbundesanwalt, den Staatsanwaltschaften abschafft..

Bleibt die weitere Frage, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel diesen marginalen Fall des Anfangsverdachts einer Majestätsbeleidigung, gemäß § 103 StGB, oder persönlichen Beschimpfungen, Beleidigung, Verunglimpfung, übler Nachrede, gemäß § 185, § 200 StGB, des türkischen Präsidenten Erdogan aus dunklem politischen Kalkül, das EU- Türkei Abkommen aus den Schlagzeilen heraus zu halten, solange hochköcheln lassen, bis der Humorist Jan Bühmemann persönlich gefährdet, unter Poizeischutz gestellt, seine ZDF Sendung Neo- Magazin Royal befristet bis zum Mai 2016 ausfallen lässt?

Im übrigen ist Jan Böhmermann nur in diesem Sinne der Anfangsverdacht einer persönlichen oder einer Majestätsbeleidigung vorzuhalten, weil er den türkischen Präsidenten Erdogan sinnbildlich wie ein kleines Kind an die Hand genommen, um ihm im Stil der Drogenmissbrauchs Prävention in den 70er. 80er Jahren des Zwanzigsten Jahrhunderts hierzulande, mit Schreckensbildern konfrontiert, zu verdeutlichen, was in Deutschland an Beschimpfungen, Beleidigungen, Verunglimpfungen, üblen Nachreden erlaubt, was nicht erlaubt ist.

Das Deutsche Reich ist spätestens am 8./9. Mai 1945 mit seiner bedingungslosen Kapitulation untergegegangen. Die § 103, 104 a StGB ignorieren diese historische Tatsache und suggeriert, beflügelt durch Bundeskanzlerin Angela Merkels Ermächtigung, nach Rechtsaußen, voran zu den sogenannten deutschen Reichsbürgern, zu denen sich das ehemalige RAF- Mitlgied Horst Mahler zählt, dass das Deutsche Reich seinem Grunde nach weiter existiert, seiner Souveränität beraubt ist, die Bundesrepunblik bis zu ihrer Befreiung weiter ein besetztes Land bleibt

JP

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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