Mildernde Umstände

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Mildernde Umstände


In einer anberaumten Hauptverhandlung fragt ein Vorsitzender Richter den Verteidiger eines Angeklagten:

„Können Sie nicht wenigsten etwas zur Entlastung Ihres Mandanten sagen?“

Worauf der Verteidiger dem Richter zugewandt mit fester Stimme sagt:

„Aber ja, Herr Vorsitzender Richter.

Mein Mandant ist schwerhörig. Deshalb konnte mein Mandant die Stimme seines Gewissens nicht hören.

Aus diesem hellen Grunde beantrage ich für meinen Mandanten mildernde Umstände in diesem Hauptverfahren, gemäß dem rechtlich leider noch nicht recht etablierten Prinzips

“Errare Humanum est“

auf Deutsch übersetzt:

„Von alle mitbestimmend guten Geistern verlassen!“

Begründung:

„Die Schuld meines Mandanten ist nicht in seinem Verbrechen zu suchen, sondern darin, wie dieses einst der Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel vor dem Internationalen Kriegsverbrecher- Gerichtshof in Nürnberg 1947 in seiner schlichten Art und Weise eindeutig klar beansprucht:

„Meine Schuld sind keine Kriegsverbrechen, meine Schuld ist,

ich habe geirrt!“

JP

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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