Nina Hagen kämpft für Duogynon Opfer gegen Bayer Schering

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Nina Hagen kämpft für Duogynon Opfer gegen Bayer Schering

Nutzt Bayer Verjährungsfrist als Grund zur Verweigerung von Akteneinsicht?

Es ist wie der Kampf des Don Quichotte gegen Windmühlen der Juresprudenz hierzulande:
Der Allgäuer Lehrer André Sommer kämpft trotz einer ersten Niederlage in der Ersten Instanz beim Berliner Landgericht unverdrossen weiter gegen den Pharmakonzern Bayer - Schering.

Dabei ist Andre Sommer genötigt, nur deshalb, anwaltlich betreut, einen Prozess zu führen, weil ihm der Pharmakonzern bayer Schering auf klienorientiertem Wege Einischt in Akten über Forschungsergebnisse zu dem Bayer Schering Medikament, dem Hormonmittel Duogynon aus den sechziger, siebziger Jahren des Zwanzigsten Jahrhunderts verweigert.

Andre Sommer, der seit seiner Geburt behindert ist, geht es in der Musterklage vor allem um Akteneinsicht.

Andre Sommer erhebt rechtlich Anspruch, zu erfahren, ob seine Missbildungen von einem Medikament stammen, das seine Mutter 1975 als Schwangerschaftstest bekam. Die heute üblichen Urintests gab es damals noch nicht. Der 34-Jährige aus Pfronten hat einen künstlichen Blasenausgang. Er hat seit seiner Geburt zahllose Operationen hinter sich bringen müssen.

Etwa 1000 Menschen sollen durch das Hormonmittel Duogynon allein Deutschland geschädigt worden sein. Der Vorsitzende Richter Udo Spuhl erklärte alle Schadenersatzansprüche für verjährt. Daher bestehe kein Anspruch auf Auskunft über die Wirkung des Hormonmittels Duogynon (Aktenzeichen: 7 O 271/10).

Bayer Schering hatte es nicht einmal für notwendig gehalten, einen Vertreter zur Hauptverhandlung zu schicken, um auch nur ansatzweise über eine Art Mediationsverfahren, dem Opfer des Bayer Scherings Präparats, des Hormonmittels Duogynon, Andre Sommer, eine außergerichtliche Lösung mit dem Ziel eines Vergleichs, inklusive Akteneinsicht, anzubieten. Das Unternehmen weist die Vorwürfe zurück.

Da stellt sich die Frage:

Missbraucht Bayer- Schering vermeintlich und wirkliche Verjährungsfristen in Zivilkammergerichtsverfahren als fadenscheinigen Grund zur Verweigerung von Akteneinsicht?

Wird der Kläger Andre Sommer genötigt, mit einer Strafgerichtsklage wg. eines Anfangsverdachtes vorsätzlicher Körperverletzung und Verstümmelung, Akteneinsicht zu erzwingen?

Die ewig junge, stimmgewaltige, Rockröhre- und Kultsängerin Nina Hagen, 55, ist seit Jahren mit Opfern des Hormonmittels Duogynon befreundet und fordert öffentlich:
"Ich bin tief berührt vom Schicksal André Sommers, der anderen Opfer und ihren Familien."
Der Staat müsse die Offenlegung von Forschungsergebnissen über Medikamente grundsätzlich gesetzlich einfordern.

JP

siehe

www.abendblatt.de/vermischtes/article1754357/Behinderte-scheitern-mit-Klage-gegen-Pharmafirma.htm

Behinderte scheitern mit Klage gegen Pharmafirma

Kläger sieht bei Schering-Arznei Parallelen zum Contergan-Skandal. Gericht: Verjährt

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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