Schadensminderungspflicht von Vermietern
Gerade hereingekommene taufrische Paragraphen Ware:
Es liegt ein rechtskräftiges OVG- Urteil zur Schadensminderungspflicht von Vermietern vor.
Danach hat ein Vermieter ein Recht, die ausstehenden Mietzahlungen, samt Räumungskosten, einer Wohnung gerichtlich vom zahlungssäumigen Mieter einzufordern.
Ein Recht, seine Kosten für einen beauftragten Anwalt in der „Wohnung- Räumungs- Angelegenheit“ auf die Forderungen an den Mieter aufzuschlagen, hat der Vermieter dagegen, gemäß Schadensminderungspflicht (Mietrecht), nicht.
Im vorliegenden fall ging es um zusätzliche Forderungen des Vermieters an den Mieter für Anwaltskosten in Höhe von € 400.-.
JP
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.