Die Agenda 2010 Hartz IV Gesetzes Regelung gauckelt im öffentichen Diskurs personenbezogene Leistungen, gemäß grundgesetzlich garantierter Sozialhilfe vor und muss doch notwendig bei all den gestrichenen einmaligen Einzelfalleistungen scheitern.
Darüberhinaus zementieren die Zugangsvoraussetzungen für Hartz IV Leistungsbezug die Altersdiskriminierung, indem Personen mit Beginn des Rentenalters, als ob es danach nicht auch um Altersvorsorge im allgemeinen und besonderen Krankheitsfall geht, nur noch ein pauschaliertes Restvermögen in Höhe von 2 600 €/Person statt Person/Lebensjahr/500 € mit Deckelung 32 500 € vor dem Schonvermögen zusteht.
Das hat zur Folge, dass Rentner Genossenschaftsanteile für NGOs, gemeinnützige Unternehmungen, z. b. die taz, die eigene genutzte Wohnung, die über den Pauschalbetrag des Restvermögens vor dem Schonvermögen hinausgehen, erst verfrühstücken sollen und sei es mit der Folge des Wohungsverlustes, um dann Hartz IV Leistungsbezug berechtigt zu sein.
JP
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Kommentar Hartz-IV-Empfänger
24. 1. 2017
KOMMENTAR VON
BARBARA DRIBBUSCH
Zu arm zum Sparen
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