Sicherungsverwahrung, unser Guantanamo, die akzeptierte Langzeit- Folter?
Geben wir unserem Rechtsstaat mit dem Instrument der Sicherungsverwahrung ein Instrumentarium an die Hand, das dem Wesen und der Idee unseres Rechtstaates fremd, diesen in eine administrativ heillose Überforderung und Überbeanspruchung treibt?
Als Grundlage für unseren Rechtsstaat gilt:
„keine Strafe ohne Gesetz!“
„Rückwirkungsverbot“
„Ein Strafgesetzdarf erst wirken, nachdem das Strafgesetz erlassen wurde“.
Diese rechtsstaatlichen Grundsätze waren uns nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949, Gründung des Bundesverfassungsgericht (BVG) 1951 als Hüter unseres Grundgesetzes so unanfechtbar heilig, dass sich sogar ein Ministerpräsident von Baden Württemberg Hans Filbinger als ehemaliger Marinerichter des NS- Regime mit nachgewiesen krassenFehl- Todesurteilen in den letzten Tagen des Zweiten Weltkrieges juristisch unangefochten auf dieses Prinzip des „Rückwirkungsverbotes“ berufen mochte und konnte:
„Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!“
Darüber hinaus hatten die Kohorten ehemaliger NS- Richter/innen und ihre Wohltäter/innen es mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland verstanden, ausschließlich für ihre Berufsgruppe der Juristen/innen auch noch einen Zusatzparagraphen für das Rechtskonstrukt des Tatirrtums im Richter Amt und anderes juristisches Personal zu erfinden.
Statt gesellschaftspolitisch den Sinn für eine Wahrheitskommission wie nach dem Ende der Apartheid in Südafrika 1994 zu schärfen, wurden hier alle verbrecherischen Verstrickungen des juristischen Personals Deutschlands in die Verbrechen des NS- Regimes nach dem Zweiten Weltkrieg mit einem juristischen Sichelschnitt aus der Welt geschaffen.
Roland Freisler, der entsetzliche Präsident im NS- Volksgerichtshof, hat bereits als Staatssekretär im Justizministerium, berüchtigt gerühmt als brillanter "summa cum laude" Jurist, das Rückwirkungsverbot im Deutschen Reich außer Kraft zu setzen gewußt.
Das geschah am Beispiel des "Autofallenstellens auf reichsdeutschen Autobahnen", die im Konkreten Justiz Fall der Gebrüder Götz rückwirkend mit einer Todesstrafe belegte.
Im Dezember 2009 erging gegen diese unselige Praxis der Sicherungsverwahrung in Deutschland, die unter Bruch des Rückwirkungsverbotes selbst vor Jugendlichen nicht mehr halt macht, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg.
Das war mehr als eine Klatsche gegen das juristische Spitzenpersonal in Bund und deutschen Landen, das nicht einmal davor zurück schreckte, das Bundesverfassungsgericht (BVG) als Komplizen in diese Schande mit hinein zu ziehen.
Das BVG hatte in dieser Sache der Sicherheitsverwahrung, unter Bruch des Rückwirkungsverbotes, ein krasses Grundsatz- Fehlurteil mit der juristisch prekären Begründung erlassen, es handle sich bei der Sicherungsverwahrung ja gar nicht um eine Strafe, sondern eine Maßregel des Justizvollzuges, folglich könne gar nicht gegen das „Rückwirkungsverbot“ verstoßen werden.
Soviel kreativen Hirnwitz verschwenden unsere Spitzenjuristen/innen in Amt und Würden im überdehnten Umgang mit Gesetzen und deren Ausdeutung, nicht um gesellschaftliche Missstände, wie die gegenwärtige Sicherungsverwahrungs- Praxis in Bund und Land identifiziert abzuhelfen, sondern in der Versenkung des Vergessens als Aktenlage unauffindbar verlegt, verschleppt, verschwinden zu lassen, auf dass es in angerufenen Europäischen Gerichtshöfen nur so kracht.
Dieser innere Jubel bis ins Koma, das das politische Personal, angesichts dieser kreativen Möglichkeiten der Auslegung der Gesetze durch das juristische Spitzenpersonal in Deutschland, an stillen Örtchen auslebt, nährt sich dadurch ständig wachsend, weil Juristen/innen offensichtlich dazu geboren scheinen, nicht nur Unmögliches im juristischen Schleudergang von Beschleunigungsgesetzen sofort zu erledigen, sondern ab Morgen gesellschaftliche Problemlagen, Gefahrenlagen durch juristische Sprachregelungen aus dem Bewusstsein der Öffentlichkeit weg zu zaubern.
Scheitern vor den ersten Instanzen Europäischer Gerichtshöfe löst bei diesen furchtbaren Juristen/innen in Amt und Würden, in ihren Boss geschneiderten Talaren, unter denen der Mief & Muff ihrer verlorenen wie vergeblichen Studien- Jahre lauernd, nicht etwa Einhalt, gar Demut aus, sondern verbreitet, frech und juristischfeist, weiteren Stunk in Straßburg, steigert das robust brutaleGefühl, wenn ich gestern in Straßburg gescheitert bin, kann ich Morgen auf Zeitgewinn zu Lasten der Lebenszeit der Betroffenen noch grandioser scheitern.
Wie es dann tatsächlich nach erfolgtem Widerspruch der Bundesregierung gegen das Straßburger Urteil vom Dezember 2009 mit rechtkräftigem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Straßburg am 11. Mai 2010 geschah.
Manche engagierten Bürger/innen, wie der Rechtsanwalt Ferdinand von Schirach mit seinem Einspruch:
"Vergessene Gummistiefel"
in der aktuellen Spiegelausgabe 27- 108- 10 meinen:
""Verbrechen habe in Deutschland keine Lobby",
deshalb komme es zu diesen juristischen Überschießungshandlungen im Justizmaßegelvollzug wider das Menschenrecht, gegen Grundsätze unseres Rechtsstaates
Ich meine das ist, selbst ironisch gemeint, zu kurz gegriffen und frage deshalb:
"Hat unser Rechtsstaat keine nachhaltig wachsame Lobby mehr in Amt und Würden des Bundes und der deutschen Länder?"
Es steht gegenwärtig, trotz Gegenöffentlichkeit,zu befürchten, so dreist und unverfrorenwird auf ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten in Bund und Ländern, Kommunengegen juristische Grundpfeiler unseres Rechtsstaates nachlässig bis vorsätzlich verstoßen.
Der Themenkomplex Sicherungsverwahrung hat u. a. mehr mit der Situation der Bundeswehrangehörigen im Auslandseinsatz in Afghanistan und andernorts zu tun als wir gemeinhin denken,
Die Zahl der „Coming Home“ traumatisierten Angehörigen der Bundeswehr als Verwundete, geschädigt an Leib, Seele und Lebensperspektive, nimmt als „Risikogruppe“ Richtung absehbarer Überlegungen der Sicherungsverwahrung?“, Jahr um Jahr,aus Afghanistan und andernorts dramatisch zu.
Trotzdem sind auch hier Spitzenjuristen/innen in Amt und Würden des Bundes der Länder am Werk, aus einem vorhandenen täglich erfahrenen, erlebten Kriegszustand der Bundeswehrangehörigen in Afghanistan seit Ausrufung des Ernstfalles durch die NATO am 12. September 2001 den juristisch harmlos klingenden Terminus „Bündnisfall“ mit allen versicherungsrechtlich Anspruch minderndenFolgen für die getöteten, verwundeten Bundeswehrsoldaten/innen und deren Angehörige und Hinterbliebenen, zu zimmern,
Die Praxis der Sicherheitsverwahrung in Deutschland geht uns alle an.
Unsere Justiz mit ihren Hilfsorganen hat gerade vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg durch rechtskräftiges Urteil nicht nur ihre Inkompetenz, sondern auch ihre professionelle wie personelleÜberforderung und Überbeanspruchung durch die deutsche Politik in der Sache bescheinigt bekommen.
Die Sicherungsverwahrungspraxis hierzulande darf nicht unser Guantanamo mit der Akzeptanz von Langzeit- Folter bleiben.
Frage:
Sind der bizarre Sicherheitswahn wg. fünfzig straff organisert militanten Taliban in Afghanistan dort einen asymmetrischen Krieg mit einer Truppe von über 150.000 Soldaten/innen der NATO zu führen und die gegenwärtige menschenrechtsverachtende wie menschenrechtsverkürzende Sicherungsverwahrungspraxis in Deutschland wg, 200 angeblichen Dauer- Gefährdern bei einer Bevölkerung von über 82 Millionen Bürgern/innen zwei Seiten derselben unselig unheilvollen Medaille?
JP
Kommentare 18
Es heißt Sicherungsverwahrung.
Bitte berichtigen, aber sonst der Einstieg in ein wichtiges und kompliziertes und komplexes Thema. - Heute keine Zeit, bis bald.
Danke für en Hinweis.
Du hast den Leser Achtsamkeitstest bestanden und erhälst 99 sonderbare Freitags Punkte!
Wobei ich selbst eine Debatte über die Setzung der Begriffe Sicherungsverwahrung hier, Sicherheitsverwahrung da, nicht unpassend finde.
tschüss
JP
Wirklich ein wichtiges Thema! Auch sehr interessant zu lesen. Danke.
rr
Danke fürs Lesen!
tschüss
JP
Das stimmt, mit den Begriffen. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung kommt noch aus der Nazizeit als 'Gesetz gegen Gewohnheitsverbrecher'.
Für die ganz aktuelle Lage gibt Christian Rath einen guten Überblick: www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/kommentarseite/1/kuenftig-auch-bei-ersttaetern/
eben. das dachte ich auch. in der sicherung wird auch die sicherheit ver... nein, gewahrt, manchen auch gewährt.
Frage:
Sind der bizarre Sicherheitswahn wg. fünfzig straff organisert militanten Taliban in Afghanistan dort einen asymmetrischen Krieg mit einer Truppe von über 150.000 Soldaten/innen der NATO zu führen und die gegenwärtige menschenrechtsverachtende Sicherungsverwahrungspraxis in Deutschland wg, 200 angeblichen Dauer- Gefährdern bei einer Bevölkerung von über 82 Millinen Bürgrn/innen zwei Seiten derselben Medaille?
JP
Danke für den Christian Rath Link!
der Christian Rath war glaube ich heute im Deutschlandfunk "Länderzeit "Stellung und Haltung der Medien!?" oder so?
nannten die Nazis das nicht unverfroren ausgegoren einfach irreführend Schutzhaft als Prävention der angeblichen Gefahrenabwehr des wiedrrum angeblich anschwellenden Spontan- Volkszorns gegen eine Person, gegen gruppen, gegen ganze Völkerteile?
tschüss
JP
sich gegen die Sicherheit bestimmter Personen, Gruppen, Staaten, Völkerstämme präventiv primitiv verwahren!?
tschüss
JP
Manche engagierten Bürger/innen, wie der Rechtsanwalt Ferdinand von Schirach mit seinem Einspruch:
"Vergessene Gummistiefel"
in der aktuellen Spiegelausgabe 27- 108- 10 meinen:
""Verbrechen habe in Deutschland keine Lobby",
deshalb komme es zu diesen juristischen Überschießungshandlungen im Justizmaßegelvollzug wider das Menschenrecht, gegen Grundsätze unseres Rechtsstaates
Ich meine das ist zuz kurz gegriffen und frage deshalb:
"Hat unser Rechtsstaat keine nachhaltig wachsame Lobby mehr in Amt und Würden des Bundes und der deutschen Länder?"
JP
Roland Freisler, der entsetzliche Präsident im NS- Volksgerichtshof, hat bereits als Staatssekretär im Justizministerium, berüchtigt gerühmt als brillanter "summa cum laude" Jurist, das Rückwirkungsverbot im Deutschen Reich außer Kraft zu setzen gewußt.
Das geschah am Beispiel des "Autofallenstellens auf reichsdeutschen Autobahnen", die im Konkreten Justiz Fall der Gebrüder Götz rückwirkend mit einer Todesstrafe belegte.
JP
Ja, die 'Schutzhaft'. Die Prävention. Die weitere, nach Strafverbüßung angeordnete Verwahrung zur Sicherung der gefährdeten Bevölkerung.
Zuerst wurde entschieden, daß die deutsche Aufhebung der Höchstgrenze der Sicherungsverwahrung auf 10 Jahre nicht rechtens ist, dann hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass die Verwahrung aus europäischer Sicht keine Prävention, sondern Strafe ist.
Und das stimmt, weil schon die realen Verhältnisse in den Gefängnissen die Sorge für resozialisierende Förderungen der Häftlinge nicht hergeben. Nach der Strafverbüßung folgt einfach die weitere Verwahrung. Ohne große Änderung, bis in den Seniorenknast? Wahrlich, viel Diskussionsbedarf.
Sicher, man muß immer fragen, welche Gesellschaft welche Strafen und Sicherungen als Formen in welcher Ebene ausbaut. In der Sicherungsverwahrung scheinen nur wenige Menschen betroffen zu sein, etwa 500 derzeit, Tendenz steigend, aber in den Extremen zeigt sich immer viel vom 'Normal'-Zustand. - Eine echte Maßregel wäre immer positiv gebunden an das Ziel der Besserung und Selbstbestimmung, spätestens mit und nach der Strafe, einem bloßen Abgelten der Straftat, sollte das Verwahren/Wegschließen wieder 'geöffnet' werden. Ohne solche Perspektive ist jeder Wunsch nach Sicherheit von vornherein ad absurdum geführt.
Ein schönes Lesen bietet auch die Reportage von Nils Husmann, die heißt Für immer eingesperrt und gibt tolle O-Töne: www.chrismon.de/5928.php
in münster gibt es einen verein zur kritik des strafvollzugs, der gerade über einen unglaublichen fall der sicherungsverwahrung berichtet hat: https://aksev.wordpress.com/2010/04/15/aus-der-praxis-der-sv/
und ja, um es bei der sache zu halten, im vorstand sitzt der rainer kühn.
Vorab schon einmal Danke für den Link!
tschüss
JP
@
walter ter linde
Die verhängnisvoll unbefangene Nähe zur Praxis der NS- Schutzhaft unter dem neu Angedachten Begriff präventive, sprich nachträgliche Sicherheitsverwahrung (s Spiegel Artikel „“Offene Tore“ 28- 38- 10 ) ist erschreckend und lässt Im Gegensatz zu dem NS- Regime Justiz- Unwesen den zynisch fadenscheinigen Vorhalt fallen, es geheb allein darum die betreffende Person durch präventive Schutzhaft dem unberechenbar hervorbrechend polizeilich nicht beherrschbaren Volkszorn, gepaart mit dem überfallartigen Streben nach Lynchjustiz zu entziehen, den Wind aus den Segeln durch Verschluss der betreffenden Person, Gruppen, Teile ganzer Völker "Bevölerungsteile" zu nehmen.
tschüss
JP
https://aksev.wordpress.com/2010/04/15/aus-der-praxis-der-sv/
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Aus der Praxis der SV
15. April 2010 aks Einen Kommentar hinterlassen Kommentare lesen
Sicherungsverwahrt (Mit dem Rollstuhl zur nächsten Tat?)
Wolfgang X. ist in S. inhaftiert. Wegen einer Reihe von Einbruchdiebstählen. Zuletzt bekam er dafür fünfeinhalb Jahre Freiheitsentzug, den er abgessen hat, seitdem aber befindet er sich – seit einem Jahr nun – in Sicherungsverwahrung.
Wolfgang X. ist 72 Jahre alt und zu 80% schwerbehindert sowie auf den Rollstuhl angewiesen. Bei der letzten Überprüfung wurde aber gutachterlich festgestellt, daß weiterhin kriminelle Tätigkeiten von Herrn X. möglich seien. Deshalb ist die Sicherungsverwahrung angeordnet worden.Es gibt nun ein Gegengutachten, das aber seit neun Monaten ohne Folgen ist. Wolfgang X. fürchtet, bis an sein Lebensende verwahrt zu werden, d.h. faktisch in Haft bleiben zu müssen. Er empfindet in der Stagnation seines Falles eine seelische Folter und fühlt sich wie in Geiselhaft. Zudem zweifelt er am Resozialisierungsziel und an der Rechtmäßigkeit seiner derzeitigen Sicherungsverwahrung.Darf es sein, daß ein alter, zu dem stark eingeschränkter Mensch, nach Verbüßen seiner Strafe ohne konkrete Perspektive inhaftiert bleibt? Darf es sein, daß Gutachten so lange sinnlos liegen? Darf eine Behörde einen Gefangenen im Ungewissen lassen und ihn somit jede Hoffnung auf Resozialisierung nehmen?
Über Sicherungsverwahrung ist zuletzt viel diskutiert worden, auch auf dieser Seite. Zwischen Maßregel und Haft muß die SV aber noch im Hinblick auf einen humanen, klar konturierten Strafvollzug beleuchtet werden.
(Quelle: Die AkS-Kommunikation mit Inhaftierten seit über 15 Jahren. Hier ein brandaktueller Fall.)
Fortsetzung 30.04. Unser Schreiben an die betreffende JVA-Leitung ergab zwar eine recht zügige Antwort, aber auch nur eine Formalie. Die Fakten wurden bestätigt, die Beschwerden des Sicherungsverwahrten und unsere Frage nach dem Stand der Dinge aber als „unklar“ wiedergegeben und mit Hinweis auf den Datenschutz auch für die Zukunft als unbeantwortbar hingestellt. Hier im Weblog, möchte die JVA-Leitung auch nicht diskutieren. Aber man wünscht sich von uns nun Kopien der Schreiben des Sicherungsverwahrten.
Jedoch, wenn etwas, und zwar mit Zustimmung des Betroffenen, herausgeht, dann hier in diesem Beitrag oder an Menschen, die helfend aktiv werden wollen. Hier ist ein Blog, kein Block.
In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die deutsche Rechtsprechung wurde einem Sicherungsverwahrten 50.000 Euro zugeprochen. Seine SV absolvierte der Gefangene im selben Knast wie der oben angesprochene Rollstuhlfahrer. – Daß in obigem Beispielfall so viele Verzögerungen passiert sind, wie sonst in mehreren gleichartigen Fällen gar nicht, ist sehr erstaunlich. Ein Gegengutachten wird nicht akzeptiert, ein gesetzter Kliniktermin zur Erstellung eines orthopädischen Gutachtens kann nicht wahrgenommen werden, da der Richter den Aufnahmetermin verstreichen läßt, eine Ausführung kommt nicht zustande, weil das Gericht zu langsam war, ein Antrag auf Verlegung in den offenen Vollzug wird abgelehnt, weil ein sehr altes Gutachten dagegen spricht, während ein neues Gegengutachten aber dessen Schlußfolgerungen schlüssig bezweifelt und Rückfälligkeitstendenzen eines so alten Mannes nicht für wahrscheinlich hält.
Der schwerbehinderte Mann wehrt sich mit Hilfe seiner Anwältin gegen die Verschleppung seiner Rechtswege, gegen die drohende weitere Sicherungsverwahrung; jedoch alle Bemühungen verlaufen im Sande, ja im Treibsand, ist man versucht hier zu sagen. Die Faktoren wie hohes Lebensalter und erhebliche körperliche Beeinträchtigungen müssen doch angemessen berücksichtigt werden, weil sie die Rückfallwahrscheinlichkeit eines Straftäters in entscheidender Weise senken. Es ist einleuchtend, daß der um humane Haft und auch Entlassung kämpfende 72jährige Sicherungsverwahrte den Zweifel ins Zentrum seiner Bemühungen stellt. Ist das zwingend, oder gibt es bald Abhilfe?
rainer kühn, vorstand aks