Sicherungsverwahrung, unser Guantanamo, die akzeptierte Folter?

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Sicherungsverwahrung, unser Guantanamo, die akzeptierte Langzeit- Folter?

Geben wir unserem Rechtsstaat mit dem Instrument der Sicherungsverwahrung ein Instrumentarium an die Hand, das dem Wesen und der Idee unseres Rechtstaates fremd, diesen in eine administrativ heillose Überforderung und Überbeanspruchung treibt?

Als Grundlage für unseren Rechtsstaat gilt:

„keine Strafe ohne Gesetz!“

„Rückwirkungsverbot“

„Ein Strafgesetzdarf erst wirken, nachdem das Strafgesetz erlassen wurde“.

Diese rechtsstaatlichen Grundsätze waren uns nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949, Gründung des Bundesverfassungsgericht (BVG) 1951 als Hüter unseres Grundgesetzes so unanfechtbar heilig, dass sich sogar ein Ministerpräsident von Baden Württemberg Hans Filbinger als ehemaliger Marinerichter des NS- Regime mit nachgewiesen krassenFehl- Todesurteilen in den letzten Tagen des Zweiten Weltkrieges juristisch unangefochten auf dieses Prinzip des „Rückwirkungsverbotes“ berufen mochte und konnte:

„Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!“

Darüber hinaus hatten die Kohorten ehemaliger NS- Richter/innen und ihre Wohltäter/innen es mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland verstanden, ausschließlich für ihre Berufsgruppe der Juristen/innen auch noch einen Zusatzparagraphen für das Rechtskonstrukt des Tatirrtums im Richter Amt und anderes juristisches Personal zu erfinden.

Statt gesellschaftspolitisch den Sinn für eine Wahrheitskommission wie nach dem Ende der Apartheid in Südafrika 1994 zu schärfen, wurden hier alle verbrecherischen Verstrickungen des juristischen Personals Deutschlands in die Verbrechen des NS- Regimes nach dem Zweiten Weltkrieg mit einem juristischen Sichelschnitt aus der Welt geschaffen.

Roland Freisler, der entsetzliche Präsident im NS- Volksgerichtshof, hat bereits als Staatssekretär im Justizministerium, berüchtigt gerühmt als brillanter "summa cum laude" Jurist, das Rückwirkungsverbot im Deutschen Reich außer Kraft zu setzen gewußt.

Das geschah am Beispiel des "Autofallenstellens auf reichsdeutschen Autobahnen", die im Konkreten Justiz Fall der Gebrüder Götz rückwirkend mit einer Todesstrafe belegte.

Im Dezember 2009 erging gegen diese unselige Praxis der Sicherungsverwahrung in Deutschland, die unter Bruch des Rückwirkungsverbotes selbst vor Jugendlichen nicht mehr halt macht, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg.

Das war mehr als eine Klatsche gegen das juristische Spitzenpersonal in Bund und deutschen Landen, das nicht einmal davor zurück schreckte, das Bundesverfassungsgericht (BVG) als Komplizen in diese Schande mit hinein zu ziehen.

Das BVG hatte in dieser Sache der Sicherheitsverwahrung, unter Bruch des Rückwirkungsverbotes, ein krasses Grundsatz- Fehlurteil mit der juristisch prekären Begründung erlassen, es handle sich bei der Sicherungsverwahrung ja gar nicht um eine Strafe, sondern eine Maßregel des Justizvollzuges, folglich könne gar nicht gegen das „Rückwirkungsverbot“ verstoßen werden.

Soviel kreativen Hirnwitz verschwenden unsere Spitzenjuristen/innen in Amt und Würden im überdehnten Umgang mit Gesetzen und deren Ausdeutung, nicht um gesellschaftliche Missstände, wie die gegenwärtige Sicherungsverwahrungs- Praxis in Bund und Land identifiziert abzuhelfen, sondern in der Versenkung des Vergessens als Aktenlage unauffindbar verlegt, verschleppt, verschwinden zu lassen, auf dass es in angerufenen Europäischen Gerichtshöfen nur so kracht.

Dieser innere Jubel bis ins Koma, das das politische Personal, angesichts dieser kreativen Möglichkeiten der Auslegung der Gesetze durch das juristische Spitzenpersonal in Deutschland, an stillen Örtchen auslebt, nährt sich dadurch ständig wachsend, weil Juristen/innen offensichtlich dazu geboren scheinen, nicht nur Unmögliches im juristischen Schleudergang von Beschleunigungsgesetzen sofort zu erledigen, sondern ab Morgen gesellschaftliche Problemlagen, Gefahrenlagen durch juristische Sprachregelungen aus dem Bewusstsein der Öffentlichkeit weg zu zaubern.

Scheitern vor den ersten Instanzen Europäischer Gerichtshöfe löst bei diesen furchtbaren Juristen/innen in Amt und Würden, in ihren Boss geschneiderten Talaren, unter denen der Mief & Muff ihrer verlorenen wie vergeblichen Studien- Jahre lauernd, nicht etwa Einhalt, gar Demut aus, sondern verbreitet, frech und juristischfeist, weiteren Stunk in Straßburg, steigert das robust brutaleGefühl, wenn ich gestern in Straßburg gescheitert bin, kann ich Morgen auf Zeitgewinn zu Lasten der Lebenszeit der Betroffenen noch grandioser scheitern.

Wie es dann tatsächlich nach erfolgtem Widerspruch der Bundesregierung gegen das Straßburger Urteil vom Dezember 2009 mit rechtkräftigem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Straßburg am 11. Mai 2010 geschah.

Manche engagierten Bürger/innen, wie der Rechtsanwalt Ferdinand von Schirach mit seinem Einspruch:

"Vergessene Gummistiefel"

in der aktuellen Spiegelausgabe 27- 108- 10 meinen:

""Verbrechen habe in Deutschland keine Lobby",

deshalb komme es zu diesen juristischen Überschießungshandlungen im Justizmaßegelvollzug wider das Menschenrecht, gegen Grundsätze unseres Rechtsstaates

Ich meine das ist, selbst ironisch gemeint, zu kurz gegriffen und frage deshalb:

"Hat unser Rechtsstaat keine nachhaltig wachsame Lobby mehr in Amt und Würden des Bundes und der deutschen Länder?"

Es steht gegenwärtig, trotz Gegenöffentlichkeit,zu befürchten, so dreist und unverfrorenwird auf ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten in Bund und Ländern, Kommunengegen juristische Grundpfeiler unseres Rechtsstaates nachlässig bis vorsätzlich verstoßen.

Der Themenkomplex Sicherungsverwahrung hat u. a. mehr mit der Situation der Bundeswehrangehörigen im Auslandseinsatz in Afghanistan und andernorts zu tun als wir gemeinhin denken,

Die Zahl der „Coming Home“ traumatisierten Angehörigen der Bundeswehr als Verwundete, geschädigt an Leib, Seele und Lebensperspektive, nimmt als „Risikogruppe“ Richtung absehbarer Überlegungen der Sicherungsverwahrung?“, Jahr um Jahr,aus Afghanistan und andernorts dramatisch zu.

Trotzdem sind auch hier Spitzenjuristen/innen in Amt und Würden des Bundes der Länder am Werk, aus einem vorhandenen täglich erfahrenen, erlebten Kriegszustand der Bundeswehrangehörigen in Afghanistan seit Ausrufung des Ernstfalles durch die NATO am 12. September 2001 den juristisch harmlos klingenden Terminus „Bündnisfall“ mit allen versicherungsrechtlich Anspruch minderndenFolgen für die getöteten, verwundeten Bundeswehrsoldaten/innen und deren Angehörige und Hinterbliebenen, zu zimmern,

Die Praxis der Sicherheitsverwahrung in Deutschland geht uns alle an.

Unsere Justiz mit ihren Hilfsorganen hat gerade vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg durch rechtskräftiges Urteil nicht nur ihre Inkompetenz, sondern auch ihre professionelle wie personelleÜberforderung und Überbeanspruchung durch die deutsche Politik in der Sache bescheinigt bekommen.

Die Sicherungsverwahrungspraxis hierzulande darf nicht unser Guantanamo mit der Akzeptanz von Langzeit- Folter bleiben.

Frage:
Sind der bizarre Sicherheitswahn wg. fünfzig straff organisert militanten Taliban in Afghanistan dort einen asymmetrischen Krieg mit einer Truppe von über 150.000 Soldaten/innen der NATO zu führen und die gegenwärtige menschenrechtsverachtende wie menschenrechtsverkürzende Sicherungsverwahrungspraxis in Deutschland wg, 200 angeblichen Dauer- Gefährdern bei einer Bevölkerung von über 82 Millionen Bürgern/innen zwei Seiten derselben unselig unheilvollen Medaille?

JP



Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Joachim Petrick

Aktuelles: Meine sichere Route- Refugee-Airlift - Petition "Luftbrücke für Flüchtlinge in Not" an die MdBs des Bundestages erhofft Debatte

Joachim Petrick

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden