Stasiunterlagen- , oder Verwaltungsunterlagengesetz?

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Brauchen wir statt einesStasiunterlagen- , ein Allgemeines Verwaltungsunterlagensicherungsgesetz?

Das Stasiunterlagengesetz war von allen guten Geistern der friedlichen Revolution „Wir sind das Volk“, wir sind dieWende von 1989, samt Berliner Mauerfall vom 09. November 1989, beseelt, Unrecht in der DDR zu identifizieren und weiteren Ermittlungen zuzuführen.

Was ist von diesem guten Geist des vermeintlichen Heils der Joachim Gauck-, dann Marianne Birthler- Behörde nach nunmehr zwanzig Jahren geblieben?

Die Urteile der Stasiunterlagenbehörde konnten von Anfang an niemals Urteile sein und waren deshalb vom Grunde her stets mit begründeten und unbegründeten Zweifelnbehaftet.

Warum?,

weil die Stasiunterlagenbehörde nicht als Ermittelnde Behörde mit staatsanwaltschaftlichen Vollmachten ausgestattet ward, eher den Ermittlungsdruck on den vorhanden Staatsanwaltschaften nahm.

In dieser flächendeckenden Unterlagen- Sonderverwaltungsnorm ist uns dasbisher nur unter dem heillosen Rechtskonstrukt

„Kriminelle bzw. Terroristische Vereinigung“

aus dem Vorfeld und während derRAF Prozesse in Stuttgart Stammheim vetraut.

Der neu aufgerollte Fall Verena Becker im Zusammenhang des bis heute unaufgeklärten Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine Begleiter im April 1977 ist geprägt von diesem fehlenden Ermittlungswillen der Staatsanwaltschaften, weil ihnen die Gesetzeslage des Rechtskonstrukt

„Kriminelle bzw. Terroristische Vereinigung“

von Amtswegen jeden Ermittlungsdruck nimmt, individuelle Schuld in Fällen organisierter Verbrechen, gar Verbrechen von regierungs- und Offiziersbetrieben, wie der GESTAPO; SS/SA, der Deutschen Wehrmacht,Auswärtiges Amt, Jurisprudenz, STASI, Bezirksbehörden, Gesundheitsämter, Psychiatrische Anstalten, Ministerien, Volksarmee, Polizei, Grenzorgane, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, BND, Landesverfassungsschutzämter, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Verbände,Diakonie, Caritas, Stiftungen, NGOs zuzuordnen.

Dem vergangenen Leben der Verlorenen wie der Überlebenden und Angehörigen wird das auf keinen Fall, wie im Fall des Sohne vonGeneralbundesanwalt Siegfried Buback, Michael Buback, erklärter maßen gerecht.

Es kann folglich nicht die Stasiunterlagenbehörde der eigentlich Stein des Anstoßes sein, sondern die Gesetzeslage in der diese Stasiunterlagenbehörde genötigt ward, unter ihren ermittelndenMöglichkeiten agierend, in allgemeinen Verdächten zu verweilen.

„Die Stasi-Unterlagen-Behörde“, hat diese Tage Egon Bahr kritisiert,

„hat dazu beigetragen, die innere Einheit durch Versöhnung zu verfehlen.“

Vielleicht war das ja ohne Zutun der Mitarbeiter/innen, voran Joachim Gauck, dann Marianne Birthler der Stasiunterlagenbehörde von ganz anderer dunkler Seite, das ihr nach vorhandener Gesetzeslage untergeschoben systemrelevante Ziel.

Von einem so hochrangigen Politiker wie Politikberater wie Egon Bahr erwarte ich mir da mehr Meinungs- bzw. politisch relevante Entscheidungsfreude

„Klare Kante“

für ein Allgemeines Verwaltungsunterlagensicherungsgesetz, samt Änderung der Gesetzeslage im Umgang mit organisierten Verbrechen, Regierungskriminalität, vorsätzliches Organisationsverschulden von Behörden, Ämtern, Kirchen, Verbänden, AKW- Betreibern, Pharma- Konzernen, Unternehmen, NGOs, mit dem sich die Stasiunterlagenbehörde erübrigt.

Das wär keine landauf, landab geforderte eine Normalisierung des Aktenumgangs im Fall der jetzigen Birthler behörde, sondern ein Neuanfang im Umgang mit Allgemeinen gesicherten Verwaltungsakten und sei es, dass diese, wie das Politisch geheime Archiv des Auswärtigen Amtes, an das Bundesarchiv überführt werden.

Zur Verwaltungsakt Historie der Stasiunterlagenbehörde:

Während die Stasiunterlagen unter dem Motto

“Alle Speere der historischen Aufmerksamkeitzu mir“

den ehernen Hauch von Ewigkeiten verbreiten, werden nebenan Verwaltungsakten der DDR wie der Bundesrepublik Deutschland als potentielle Täterakten, wie im Fall der Heimkinder von Freistatt/Diepholz, Niedersachsen, Torgau/Elbe, Mecklenburg Vorpommern, nicht zu denken die Fälle von Misshandlungen von Behinderten in Psychiatrien, Jugendhilfemaßnahmen, u. a. der Freiwilligen Erziehungshilfe, in Justizvollzugsanstalten, auf legale Weise nach dreißig jährigerVerjährungsfrist leise wie welkes Laub vernichtet und entsorgt.

Geschieht das etwa, damit Belege für die Begründung von Entschädigungsforderungen der Opfer wundersam entschwunden sind.

Ist das Stasiunterlagengesetz von Anfang an eine Fehlkonstruktion, weil es sich als Sondergesetz geadelt versteht, statt einem allgemeinenVerwaltungsunterlagensicherungsgesetz für den gesamten Geltungsbereich des Grundgesetzes seit 1949,Pate stehend, das Wort zu reden?

JP

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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