Steilvorlage für den Kindsmörder Magnus Gäfgen?

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Vize- Polizeipräsident Wolfgang Daschner fehlte im Jahre 2002 der Mut zur Anstrengung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selber

Es ist nicht zu fassen, da macht ein Vize- Polizeipräsident Wolfgang Daschner in den Akten des Kindsmörder Falls Magnus Gäfken im Oktober 2002 Notizen, dass in diesem Fall verschärfte Polizei- Verhörmethoden, samt Drohung mit
"unvorstellbaren Schmerzen",
in einer bestimmten Gefahrenlage notwendig gewesen seien, weshalb er diese gegen den ausdrücklichen Widerstand von Ermittelnden Beamten im Fall Gäfken per dienstlicher Anweisung befohlen habe.

Es ging damals im Oktober 2002 um eine überaus wichtige Frage:
Darf die Polizei einem Täter Gewalt androhen, um das Leben eines Opfers zu retten?
Wolfgang Daschner, damals Frankfurts Vizepolizeichef, beantwortete sich engagiert und forsch die Frage selbst.
Wolfgang Daschner meinte:
"Ja, die Polizei darf das vor allem in diesem Fall Gäfken".
Worauf Wolfgang Daschner den Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit gegen dessen ausdrücklichen Willen an diesem Morgen des 02. Oktobers 2002 anwies, dem Entführer Magnus Gäfgen bei der nächsten Vernehmung Schmerzen anzudrohen.

Oskar Lafontaine meinte damals im Jahre 2002 übrigens auch, bei Gelegenheit einer Talk Show zu dem Fall Daschner befragt:
"Soweit kommt es noch, dass wir hier vom Fall Daschner reden, wo es um den Fall des Kindsmörders Gäfken geht. Die Polizei darf das nicht nur, sondern wurde geradezu durch das Verhalten des Täters Magnus Gäfgen dazu genötigt."

Dafür wurde Wolfgang Daschner über meherere Instanzen schließlich wegen der Verleitung zur Nötigung und wegen Verleitung zum Missbrauch der Amtsbefugnisse rechtskräftig verurteilt.

Das Strafmaß:
10.800 Euro auf Bewährung.

Wolfgang Daschner hatte seine dienstliche Anordnung in der Angelegenheit selbst in einer Akte vermerkt.
Wolfgang Daschner war sich bewusst, dass sein Vorgehen rein rechtlich fragwürdig war.

Den Mut, die Pflicht seiner Dienstaufsicht gegen sich selber zur jurisitischen Klärung seines Vorgehens und zur moralischen Entlastung seiner untergebenen Beamten ein Disziplinarverfahren zu erwirken, brachte Wolfgang Daschner nicht auf.

Eine wirklich wirksame "Ausnahmeregel" zur mutmaßlichen Rettung des Geiselnahme Opfers im vorliegenden Gäfgen Fall wäre eine absolut folterfern gewaltfreie Kommunikation gewesen, die dem Täter Magnus Gäfgen über das Versprechen, die Zusicherung von bedingter Straffreiheit für die Offenbarung der Wahrheit. vielleicht menschlich die Zunge hätte lösen können

Folter hat noch nie Wahrheit, hat nur, wenn überhaupt, erpresste Not- Lügen produziert

Vieles spricht, aus genau diesem erläuterten Zusammenhang, dafür, dass es dem Vize Poizeipräsident Wolfgang Daschner nicht um die Rettung des Opfers im Gäfgen Geiselnahme Fall ging, sondern um eine, aufgeblasen sachunkundige, Selbst- Inszenierung vor Kollegen/innen und Untergebenen/innen.

Seine Dienstherrn im hessischen Innen- und Justizministerium blieben übrigens in der Sache ebenfalls auffällig beredt untätig.

Genau dadurch schlug als Steilvorlage die Stunde für den Kindsmörder Magnus Gäfgen, sich juristisch berechtigt, als unanfechtbarer Hüter des Rechtsstaates über Beschwerdeverfahren, erfolgreiche Entschädigungsklagen als Folteropfer der Frankfurter Polizei in Szene zu setzen.

Dem Vize- Polizeipräsident Wolfgang Daschner, der im Jahre 2008 in den Ruhestand versetzt wurde, fällt, trotz der rechtstaatlichen Blamage, die er der Innenbehörde, samt deren Poizei- Organen in Hessen bereitet, bis heute nichts anderes ein, als zu betonen, dass er sein damaliges Vorgehen bis heute in keinerlei Hinsicht bereue.
Als ob es darum ginge?

Dabei ging es um die rechtstaatliche Untätigkeit bis Unterlassung des damaligen Vize- Polizeipräsident Wolfgang Daschner gegenüber seinen Dienstbefohlenen, in dem ganzen Vorgang zeitnah für juristische Klarheit zu sorgen und einzutstehen.

Inzwischen hat der Kindsmörder Magnus Gäfgen beim Frankfurter Landgericht in seiner Klagesache als Folteropfer eine Entschädigungssumme in Höhe von 3000.- € erwirkt.

siehe:

www.taz.de/Urteil-wegen-Folterdrohung/!75675/

Urteil wegen Folterdrohung
Gäfgen bekommt Schmerzensgeld

3000 Euro bekommt der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen vom Land Hessen. Nach dem Mord an dem 11-jährigen Jakob von Metzler hatten ihm Beamte mit Folter gedroht.

Das Gericht sieht Gäfgens Menschenwürde verletzt.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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