Ströbele im Focus der Desinformation von Justiz, Bundesanwaltschaft?

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Hans Christian Ströbele im Focus neuer Desinformation von Justiz, Bundesanwaltschaft und BKA?

Markus Kirscher hält sich mit der Rolle des recherchierenden Journalisten in seinem Focus Beitrag (30- 19- 09)“Hans Christian Ströbele Netzwerker der RAF“ nicht lange auf, sondern schlüpft gleich in die Rolle des staatsnahen Anklägers.
Dabei scheut Markus Kirscher nicht davor zurück, ausgerechnet den Kronzeugen der Anklage, Gerhard Müller, vormals RAF- Mitglied im RAF Stuttgart- Stammheim Prozess 1975 als Kronzeugen gegen Hans Christian Ströbele ins Feld zu führen.
Das ist besonders deshalb juristisch prekär, weil Gerhard Müller unter dem dringenden Verdacht steht, der Täter im Fall des RAF- Mordes an dem Polizisten Norbert Schmidt 1971 in Hamburg- Poppenbüttel zu sein, von der Bundesanwaltschaft nie angeklagt, unter die Kronzeugenregelung gefallen, unter neuer Identität bis heute unauffindbar entschwand.

Sollte Hans Christian Ströbele sich tatsächlich standeswidrig als Anwalt gegenüber seinen RAF- Mandanten/innen verhalten haben, wie Markus Kirscher es wenig fundiert nahelegt, so ist das angesichts dessen, dass das RAF- Hauptverfahren erst durch den monumentalen Stuttgart Stammheim Prozess zum RAF- Komplex geweitet, eher zu vernachlässigen.

Dieser RAF- Prozess in Stuttgart- Stammheim steht heute noch weniger für die Klärung und Verurteilung von RAF- Mitgliedern wg. persönlicher Täterschaft, sondern durch die Einführung der Rechtskonstrukte „Kriminelle vereinigung“, „Kronzeugenregelung“ für den Abgrenzungs- Kampf der Instanzen von Justiz, BKA, Innenminsterium, Bundesanwaltschaft und Politik miteinander, untereinander, gegeneinander, inklusive überraschend gestarteten Angeboten zu Deals und Komplizenschaft mit der Verteidigerseite von Angeklagten/innen.

So wurde den RAF- Mitgliedern samt Verteidigern/inen von der Anklage ein Kronzeuge Gerhard Müller zugemutet, der sich RAF- Mitgliedern nach dem Mord an dem Polizisten Norbert Schmidt 1971 in Hamburg- Poppenbüttel mit dieser Tat bekenntniswütig gebrüstet.
So wurden per „juristischem Kniff & Deal“ der „Kronzeugenregelung“ die Angeklagten der RAF wie deren Verteidiger ungewollt wider besseres Wissen auf ein „Schweigekartell“ eingeschworen, das noch heute wirkt.
Dem gesamten RAF- Prozess in Stuttgart- Stammheim hängt allein dadurch bis heute wie in einem hermetisch abgeriegelten Tollhaus der Nachgeschmack einer juristischen Farce an.

Angehörige von Opfern der RAF klagen bis heute vergeblich über den fehlenden Ermittlungsdruck der Genaralbundesanwaltschaft, die Mörder ihrer Angehörigen zu ermitteln.
Ein besonderer Fall des fehlenden Ermittlungsdrucks liegt in dem Fall des ermordeten Polizisten Norbert Schmidt 1971 in Hamburg- Poppenbüttel, und im Fall des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 in Karlsruhe, dessen Sohn Professor Michael Buback mit seinem publizierten Buch Aufschre i“Der zweite Tod meines Vaters“ im Jahre 2008 an die Öffentlichkeit appellierte, endlich Klarheit, Wahrheit im Gesamtkomplex der RAF herbeizuführen.

Hilfreich könnte hierbei die Aufhebung der Weisungsbefugnis von Justiz- , Innenministerien gegenüber den Staatsanwälten, der Generalbundesanwalt sein, damit nicht, wie im RAF- Stuttgart- Stammheim Prozess geschehen, dem Generalbundesanwalt Siegfried Buback per Weisung durch den damaligen Justizministers Hans-Jochen Vogel eine Aussagegenehmigung im RAF- Hauptverfahren verweigert mit der Folge wurde, dass die Ermittlungsbehörden im Fall des RAF- Mordes an dem Polizisten Norbert Schmidt 1971 in Hamburg- Poppenbüttel bis heute zur Untätigkeit verdammt sind.

Tragischer Weise sind aus denselben Gründen der Weisungsbefugnisse die wirklichen Mörder von Genralbundesanwalt Siegfried Buback bis heute trotz oder wg. aufwendiger RAF- Stuttgart Stammheim Prozesse nicht ermittelt?

Aus diesem Grunde und wg. des unseligen „Schweigekartells“ der Behörden der Justiz, des BKA, des Inneren, der Generallbundesanwaltschaft, noch lebenden RAF- Mitgliedern/innen, Verteidigern/innen, ehemaliger STASI Mitarbeitern/innen hat Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalt Siegfried Buback, das Buch geschrieben
“Der zweite Tod meines Vaters“.

Wobei nicht RAF- Mitglieder/innen, Verteidiger/innen in der Bringschuld stehen, wie die Medien bisweilen opportun kolportieren, sondern die Behörden der Justiz, des BKA, des Inneren, der Generallbundesanwaltschaft bis hin zum Deutschen Bundestag als rechtschaffender Instanz, damit die unheilvolen Gesetze und Rechtskonstrukte des bleiernen deutschen Herbstes 1977 endlich samt Weisungsbefugnisse des Justizministeriums, des Ministers des Inneren an die Genralbundesanwaltschaft aufgehoben werden.

Darüber hinaus geht aktuell von dem Versuch, BKA und Geheimdienste zusammen zu legen das fatale Signal aus, die politischen Weisungsbefugnisse von Justiz- , Innenministerien in Bund und Ländern gegenüber nachwievor nachgeordneten Staatsanwaltschaften und dem Generalbundesanwalt zu erweitern, statt endlich entsprechend den rechtspolitischen Prämissen unseres Verfassungsstaaates, gemäß seiner garantierten Gewaltenteilung aufzuheben.

Bliebe alles beim Alten, würde der Generalbundesanwalt heute gar bei anstehenden Prozessen gegen Terroristen/innen aus erfundenen wie wirklichen „Gefährdungslagen“ durch Weisung aus dem Justiz- , dem Innenministerium zum Schweigen verurteilt, gar zur politisch erzwungenen „Klageunwilligkeit“ verdammt?

Joachim Petrick

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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