Überfordert der Sicherungsverwahrungs- Komplex unsere Richter?

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Überfordert der Sicherungsverwahrungs- Komplex unsere Richter/innen?

Die Ironie der Geschichte ist, dass es ausgerechnet die rotgrün Bundesregierung es war, die das im Januar desselben Jahres von der helmut Kohl Regierung verschärfte Gesetz zur Sicherungsverwahrung

“Aufhebung der zehn Jahresfrist auf unbefristet“ noch dadurch toppte, dass befristete Alt- Sicherungsverwahrungsfälle unter Missachtung des Verbots der Rückwirkung von Gesetzen

“Ohne Gesetz kein Urteil“

„Kein Urteil ohne Tat“

nachträglich für unbefristet erklärt wurden.

Die Ironie besteht darin, dass ausgerechnet Bündnis 90/Die Grünen in einer Bundesregierung, die einst selber in den bleiernen deutschen Herbstender Jahre 1972- 77 Objekten der Begierde eines bizarr staatlichen Sicherheitsdenkens mit Kontaktsperregesetz, der Erfindung von kollektiverstatt individueller Schuld in kriminellen wie terroristischen Vereinigung bei den Stammheim RAF- Prozessen in Stuttgart waren,

nun selber diesem bizarren Sicherheitsdenken, das alle bisherigen Bedingungen unseres Rechtsstaates ohne erkennbare Not auf Biegen und Brechen weitet und dehnt.

Die deutsche Gerichtsbarkeit hat da im vorauseilenden Gehorsam dem Druck aus dem politischen Raum nicht standgehalten und ist absehbar in eine Zuständigkeits- und Kompetenzfalle gelaufen.

Anders ist es nicht zu erklären, dass deutsche Richter/innen gutachterlichdie volle Schuldfähigkeit von Straftätern/innen feststellen lassen, ein Urteil über die Straftat im Namen des Volkes sprechen, gleichzeitig aber diese Schuldfähigkeit gleich einem Fingerzeig durch die Festschreibung einer Sicherungsverwahrung nach Ende der Strafzeit insgeheim dementieren, weil offensichtlich eine unerklärte Schuldunfähigkeit vorliegt.

Das Verhängnis ist die schleichende Aushöhlung unserer Grundsätze der Rechtssprechung, weg vom Prinzip

“Ohne Gesetz kein Urteil“

„Kein Urteil ohne Tat“

hin zur gerichtlichen Bewertung, gar beschleunigten Aburteilung von vermeintlichen und wirklichen Absichten auf Straftaten bei gleichzeitiger Bedienung eines Alarmismus der öffentlich geschürten Ängste vor vermeintlichen und wirklichen Straftaten durch Gerichtsurteile.

Es kam spät, aber es kam, wie es kommen musste, aus Tätern wurden dank Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg anerkannte Opfer der deutschen Justiz.

Die deutsche Praxis der nachträglichen Sicherheitsverwahrung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im vergangenen unzulässig erklärt und jetzt wird händeringend nach einer Lösung gesucht, ohne präjudizierend anzuerkennen, dass aus Tätern/innen im Namen des deutschen Volkes Justiz- Opfer geworden sind.

Bisher mussten Straftäter, die als besonders gefährlich eingestuft wurden, über die Haftstrafe hinaus im Gefängnis bleiben. Mit dieser Maßnahme sollte die Allgemeinheit vor ihnen geschützt werden.

Angeordnet wurde die Sicherheitsverwahrung vor allem für so genannte Wiederholungstäter/innen, wenn sie zum dritten Mal verurteilt wurden und schon länger als zwei Jahre im Gefängnis saßen.

Hierzu zählen neben Sexualstraftäter aber auch Diebe, Dienstleistungshinterzieher/innen wie Schwarzfahrer/innen des ÖPNV und Betrüger, die immer wieder straffällig werden.

Deshalb die Frage:

Überfordert die Feststellung der Schuld- und Schuldunfähigkeit von Straftätern/innen samt an schließender Sicherungsverwahrung in Hauptverfahren unsere Richter/innen?

Hinzu kommt der gegenwärtige Alarmismus, der nach Internet Prangern und elektronischen Fußfesseln von Haftentlassenen schreit, bis diese zu wandelnden Minen aufgeladen, Kooperationen mit der Polizei abbrechend, schwer auffindbar, in der Illegalität verschwinden.
Das Wegsperren in überforderte wie personell unterbesetzte Psychiatrische Anstalten ist da auch kein Weg.
Da bevorzugen womöglich viele bisher Sicherheitsverwahrte das weitere Leben in der „vertrauten“ Umgebung einer Haftanstalt für „Lebenslängliche“ wie zuvor, denn in den geschlossenen Abteilungen der Forensischen Psychiatrie.
Meine Sorge ist auch, dass in den nächsten Jahren, traumatisierte Rückkehrer/innen der Bundeswehr aus Afghanistan und andernorts Gefahr laufen, als „Gefährder/innen“ in die Sicherungsverwahrung als vorbeugende „Vorsoge- Maßnahme“ zum so genannten Eigen- Schutz zu geraten.

JP

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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