ungehaltener Prozess gegen "illoyalen" Sohn des ermordeten S. Buback

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ungehaltener Prozess gegen "illoyalen" Sohn Michael des ermordeten Siegfried Buback

Fehlt von Amtswegen im neu anberaumten Verena Becker- Prozess die Kultur des Ermittlungsdruckes im Einzelfall der Zuordnung des persönlichen Anteils der Straftatbeteiligung?

Von Amtswegen deshalb, weil im Rahmen der Novellierungen und neuschöpfung von rechtslagen im Rahmen der RAF- proszesse seint den Siebziger jahren des Zwanzigsten Jahrhunderst durch die Hintertür des $ 129 als Anklage wg. Beteiligung, Zugehöigkeiten zu einer krimineller Vereinigung, der Druck die individuelle Schulkd an einer Tatbeteiligung zu ermitteln zu Gunsten einer bestimmten Prozessökonomie verloren ging?

Das kann im Ergebnis des gegenwärtigen Verena Becker Prozesses in Stuttgart- Stammheim zur Folge haben, dass de facto letzendlich gar nicht mehr gegen Verena Becker Klage geführt, sondern diese auf die Rolle einer Prozessbeobachterin festgelegt, gegen das Alter Ego, Michael Buback, den Sohn des ermordeten Generalbundesanwalt Siegfride Buback ein moralischer Prozess in Richtung Öffentlichkeit mit dem Ziel geführt wird, dass alles in diesen RAF- Verfahren mit rechten Dingen, ganz im Sinne des Vaters, des ermordeten Generalbundesanwalt Siegfried Buback zugegangen ist und zugehe.

War doch der ermordete Siegfried Buback , zwar politisch weisungsgebunden, aber durchaus maßgeblich an führender Stelle als Generalbundesanwalt in die Strafrechtsreformen, Novellierungen der Strafprozessordnung im Zusammenhang mit den damaligen RAF- Prozessen, nicht nur durch belegte Einrede, gestaltend involviert.

Die Nerven der bundesdeutschen Juresprudenz treten in disem neu anberaumten Verena Becker RAF- Strafprozess, bis zur Zerreispobe angspannt, blank in Gestalt der agierenden Prozessbeteiligten zutage.

Warum will der "illoyale"Sohn Michael Buback des ermordeten Vaters Siegfried Buback das einfach nicht verstehen?

Für die berufsblinde bundesdeutsche Juresprudenz galloppiert Michael Buback wie ein Rätsel mit sieben Siegeln in den Gerichtssaaal von Stuttgart- Stammheim..

Ein Teil des Rätsels Lösung, das als Kultur der Verdächte um den neu anberaumten Prozess um die ehemalige RAF- Terroristin, Verena Becker, rankt, mag wohl der rechtstaatlichen Fiasko Faktor Praxis der Siebziger Jahre des Zwanzigsten Jahrhunderts in Westdeutschland geschuldet sein, als eine Väter- Generation, darunter Persönlichkeiten, wie Helmut Schmidt, Siegfried Buback, es durchaus historisch bedeutsam wie mitten im Kalten Krieg politisch opportun fanden, strafprozesslich, eingedenk der Hindernisse, der Schwierigkeiten, NS- Verbrechern individuelle Schuld zuzuweisen, zu scheinbaren Gunsten einer Prozessökomomie nicht mehr individuelle Schuld im Fall von politisch motiviert organisiertem Verbrechen, wie den organisierten Verbrechen der RAF, der Bewegung 2. Juni 1967 zu suchen, sondern die Söhne- und Töchtergeneration durch Änderung der Strafprozessordnung, mit all deren Folgewirkungen auf den Rechtsstaat, kollektiv, ohne Ansehen der Person, § für §, in kollektive Haft und Strafe zu nehmen.

Da ist also zu fragen, ob der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback, als treibende Kraft für diese Änderungen des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, im Nachherein durch herabgesetzte Ermittlungswilligkeit der Justiz selber Opfer dieser Änderungen wurde, weil der Ermittlungsdruck, innerhalb der Terrorbewegungen individuelle Schuld zu suchen, gegen Null gesenkt war und bis heute gesenkt bleibt.

Solcher Art Denkmuster, wie damals, wäre doch nicht damit gedient gewesen, die wirklichen Einzel- Täter des Mordes an dem damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner dienstlichen Begleiter zu ermitteln, sondern ihr Ziel konnte nur sein, auf unbestimmte Weise, robust entschieden, alle Mitglieder der RAF, des Bewegung 2. Juni, u. u., , deren sie habhaft wurden, in kollektive Haft und Strafe zu nehmen.

Bevor da überhaupt Klarheit in den neuen Verena Becker Prozess kommen kann, müssten damals vorgenommene Änderungen der Strafprozessordnung des Strafgesetzbuches zurückgenommen werden, damit endlich ein Ermittlungsdruck für das Aufdecken von individueller Schuld, nicht nur für die Ermittelnden Behörden, sondern auch innerhalb der einstigen RAF, Bewegung 2. Juni gesetzlich materielle Grundlage erhält.

Voraussetzung dafür ist wiederum, dass endlich diese heillos Praxis der Weisungsbefugnis des Justizministeriums gegenüber der Generalbundesanwaltschaft auf der einen, und die Weisungsbefugnis des Innenministeriums gegenüber dem Bundeskriminalamt auf der anderen Seite, abgeschafft wird, damit die heilsamen Kräfte der Gewaltenteilung ihre volle Wirkung entfalten können.

Markus Kirscher hält sich z. B. mit der Rolle des recherchierenden Journalisten in seinem Focus Beitrag (30- 19- 09)“Hans Christian Ströbele Netzwerker der RAF“
nicht lange auf, sondern schlüpft gleich in die Rolle des staatsnahen Anklägers.

Dabei scheut Markus Kirscher nicht davor zurück, ausgerechnet den Kronzeugen der Anklage, Gerhard Müller, vormals RAF- Mitglied im RAF Stuttgart- Stammheim Prozess 1975 als Kronzeugen gegen Hans Christian Ströbele ins Feld zu führen.
Das ist besonders deshalb juristisch prekär, weil Gerhard Müller unter dem dringenden Verdacht steht, der Täter im Fall des RAF- Mordes an dem Polizisten Norbert Schmidt 1971 in Hamburg- Poppenbüttel zu sein, von der Bundesanwaltschaft nie angeklagt, unter die Kronzeugenregelung gefallen, unter neuer Identität bis heute unauffindbar entschwand.

Sollte Hans Christian Ströbele sich tatsächlich standeswidrig als Anwalt gegenüber seinen RAF- Mandanten/innen verhalten haben, wie Markus Kirscher es wenig fundiert nahelegt, so ist das angesichts dessen, dass das RAF- Hauptverfahren erst durch den monumentalen Stuttgart Stammheim Prozess zum RAF- Komplex geweitet, eher zu vernachlässigen.

Dieser RAF- Prozess in Stuttgart- Stammheim steht heute noch weniger für die Klärung und Verurteilung von RAF- Mitgliedern wg. persönlicher Täterschaft, sondern durch die Einführung der Rechtskonstrukte „Kriminelle vereinigung“, „Kronzeugenregelung“ für den Abgrenzungs- Kampf der Instanzen von Justiz, BKA, Innenminsterium, Bundesanwaltschaft und Politik miteinander, untereinander, gegeneinander, inklusive überraschend gestarteten Angeboten zu Deals und Komplizenschaft mit der Verteidigerseite von Angeklagten/innen.

So wurde den RAF- Mitgliedern samt Verteidigern/inen von der Anklage ein Kronzeuge Gerhard Müller zugemutet, der sich RAF- Mitgliedern nach dem Mord an dem Polizisten Norbert Schmidt 1971 in Hamburg- Poppenbüttel mit dieser Tat bekenntniswütig gebrüstet.
So wurden per „juristischem Kniff & Deal“ der „Kronzeugenregelung“ die Angeklagten der RAF wie deren Verteidiger ungewollt wider besseres Wissen auf ein „Schweigekartell“ eingeschworen, das noch heute wirkt.
Dem gesamten RAF- Prozess in Stuttgart- Stammheim hängt allein dadurch bis heute wie in einem hermetisch abgeriegelten Tollhaus der Nachgeschmack einer juristischen Farce an.

Angehörige von Opfern der RAF klagen bis heute vergeblich über den fehlenden Ermittlungsdruck der Genaralbundesanwaltschaft, die Mörder ihrer Angehörigen zu ermitteln.
Ein besonderer Fall des fehlenden Ermittlungsdrucks liegt in dem Fall des ermordeten Polizisten Norbert Schmidt 1971 in Hamburg- Poppenbüttel, und im Fall des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 in Karlsruhe, dessen Sohn Professor Michael Buback mit seinem publizierten Buch Aufschre i“Der zweite Tod meines Vaters“ im Jahre 2008 an die Öffentlichkeit appellierte, endlich Klarheit, Wahrheit im Gesamtkomplex der RAF herbeizuführen.

Hilfreich könnte hierbei die Aufhebung der Weisungsbefugnis von Justiz- , Innenministerien gegenüber den Staatsanwälten, der Generalbundesanwalt sein, damit nicht, wie im RAF- Stuttgart- Stammheim Prozess geschehen, dem Generalbundesanwalt Siegfried Buback per Weisung durch den damaligen Justizministers Hans-Jochen Vogel eine Aussagegenehmigung im RAF- Hauptverfahren verweigert mit der Folge wurde, dass die Ermittlungsbehörden im Fall des RAF- Mordes an dem Polizisten Norbert Schmidt 1971 in Hamburg- Poppenbüttel bis heute zur Untätigkeit verdammt sind.

Tragischer Weise sind aus denselben Gründen der Weisungsbefugnisse die wirklichen Mörder von Genralbundesanwalt Siegfried Buback bis heute trotz oder wg. aufwendiger RAF- Stuttgart Stammheim Prozesse nicht ermittelt?

Aus diesem Grunde und wg. des unseligen „Schweigekartells“ der Behörden der Justiz, des BKA, des Inneren, der Generallbundesanwaltschaft, noch lebenden RAF- Mitgliedern/innen, Verteidigern/innen, ehemaliger STASI Mitarbeitern/innen hat Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalt Siegfried Buback, das Buch geschrieben
“Der zweite Tod meines Vaters“.

Wobei nicht RAF- Mitglieder/innen, Verteidiger/innen in der Bringschuld stehen, wie die Medien bisweilen opportun kolportieren, sondern die Behörden der Justiz, des BKA, des Inneren, der Generallbundesanwaltschaft bis hin zum Deutschen Bundestag als rechtschaffender Instanz, damit die unheilvolen Gesetze und Rechtskonstrukte des bleiernen deutschen Herbstes 1977 endlich samt Weisungsbefugnisse des Justizministeriums, des Ministers des Inneren an die Genralbundesanwaltschaft aufgehoben werden.

Darüber hinaus geht aktuell von dem Versuch, BKA und Geheimdienste zusammen zu legen das fatale Signal aus, die politischen Weisungsbefugnisse von Justiz- , Innenministerien in Bund und Ländern gegenüber nachwievor nachgeordneten Staatsanwaltschaften und dem Generalbundesanwalt zu erweitern, statt endlich entsprechend den rechtspolitischen Prämissen unseres Verfassungsstaaates, gemäß seiner garantierten Gewaltenteilung aufzuheben.

Bliebe alles beim Alten, würde der Generalbundesanwalt heute gar bei anstehenden Prozessen gegen Terroristen/innen aus erfundenen wie wirklichen „Gefährdungslagen“ durch Weisung aus dem Justiz- , dem Innenministerium zum Schweigen verurteilt, gar zur politisch erzwungenen „Ermittlungs- und Klageunwilligkeit“ verdammt?

JP

siehe dazu:

www.fr-online.de/politik/der-heimliche-angeklagte/-/1472596/4886772/-/view/asFitMl/-/index.html

Frankfurter Rundschau, 02.Dezember 2010
RAF-Prozess gegen Becker
Der heimliche Angeklagte
Christian Bommarius

www.fr-online.de/politik/staatsanwalt-schreit-buback-an/-/1472596/4744384/-/view/asFitMl/-/index.html

Frankfurter Rundschau
Eklat im RAF-Prozess
Staatsanwalt schreit Buback an
Christian Bommarius

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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