Untersuchungshaft wg. Fluchtgefahr in Suizid
Ein Fünfundsiebzigjähriger Mann in Hamburg wollte zuerst seine schwerkranke Frau mit deren Einverständnis töten und danach sich.
Seine Frau ist tot durch seine Hand. ER selber lebt, weil sein Selbstmordversuch misslang.
Jetzt ist der Fünfundsiebzigjährige Mann in Hamburg nicht nur mit der schwerwiegenden Anklage der Ermordung seiner Frau konfrontiert, sondern auch gleich in Untersuchungshaft genommen worden.
Dabei ist die Untersuchungshaft selber nicht Gegenstand des Erstaunens und der Verwunderung, sondern deren Begründung, die nicht etwa auf die Schwere der Tat abhebt, sondern darauf, dass bei dem lebensmüden Angeklagten erwiesener Maßen, Verdunklungs- und Fluchtgefahr in den Suizid bestünde.
Sieht da ein Haftrichter vom Hamburger Gerichtsbergmassiv am Sievekingplatz 1 seine „Fälle“ davonschwimmen?
Gemäß unserer Freiheitlich Demokratischen Grundordnung (FDGO) gibt es keine Rechtspflicht, am eigenen Leben wie an einer Reckstange festzuhalten.
Der Freitod ist keine Pflichtverletzung gegenüber Vereinen, Kirchen, Parteien Gewerkschaften, Verbänden, der Kriegsgräberfürsorge, Abo- Zeitungen, auch wenn diesen durch einen gelungenen Suizid Mitglieds-Beiträge entzogen werden.
Auch das Nichterscheinen durch vorgezogenen Freitod des Angeklagten bei der Gerichtsverhandlung gilt nicht als Pflichtverletzung, gilt nicht einmal als Schuldeingeständnis.
Ist die Begründung der Untersuchungshaft zynisch oder überfürsorglich zu nennen?
Diese Begründung eines Hamburger Richters für die Anordnung der Untersuchungshaft im vorliegenden Fall beleuchtet auf drastisch erschreckende Weise die Bereitschaft und Fähigkeit akademisch ausgebildeter Richter/innen, Staats- und Rechtsanwälte/innen in beliebiger Reihenfolge, Gesetze nicht nach deren Geist sondern nach Gutdünken interpretierend anzuwenden.
Fluchtgefahr meint im Sinne und Geist des Gesetzgebers realeFluchtgefahr und nicht im übertragenden Sinne Fluchtgefahr in und durch Suizid.
Dass das Verbringen in eine Einzelzelle während der Untersuchungshaft bei 23 Stunden täglichem Einschluss und einer Stunde Freischluss samt Hofgang selbst für einen nicht lebensmüden Angeklagten suizidale Gedanken und Absichten heraufbeschwört, denn diese abzumildern, ist wohl ein Hinweis darauf, dass die Begründung für die Untersuchungshaft wohl doch von dem Richter zynisch angelegt ist.
JP
siehe dazu HA. Vom 18.08.10
„Das können sich nur Juristen ausdenken“
Interview mit dem Rechtsanwalt Gerhard Strate
Kommentare 14
danke für den blog.
lm
...klingt wie ein schlechter Witz,
da wäre noch nicht einmal Otto der Ostfriese drauf gekommen!
Hallo archinaut ,
Manche Wirklichkeit kommt von Amtswegen als "Spaßguerilla auf die Welt, um sich dann auch noch den tierischen Ernst zum unabdinglichen Partner zu nehmen.
In diesem rectlich wackeligen Sinne
tschüss
JP
Danke fürs bekennende Lesen!
tschüss
JP
siehe dazu:
www.abendblatt.de/hamburg/article1602847/Das-koennen-sich-nur-Juristen-ausdenken.html
Das können sich nur Juristen ausdenken
18. August 2010, 06:30 Uhr
Dr. Gerhard Strate, 60, ist ein bundesweit bekannter Hamburger Strafverteidiger.
JP
... der tierische Ernst
ist ein gar ernstliches Tier....
einspruch, euer ehren!
das denken sich menschen aus, menschen wie du und ich.
Hallo Rahab ,
nicht nur Seefahrt tut Not,
erst einmal,
dann zweimal,
dann immer öfter
sind es Deine Einsprüche, die zeitnah noch mehr als die Seefahrt Not tun.
Danke.
tschüss
JP
Ich möchte bei der Gelegenheit darauf hinweisen, daß ein geretteter Selbstmörder in Deutschland routinemäßig erst mal für einige Zeit in der Psychiatrie landet.
Ciao
Wolfram
..wohl wahr.
Die Frage ist zu wessem wem sein Plesier?
tschüss
JP
ich dacht' mir so, dass es auch haftkrankenhäuser und dergleichen gibt...
@Rahab
ich dacht' mir so, dass es auch haftkrankenhäuser und dergleichen gibt...
Und geschlossene Abteilungen in den psychiatrischen Krankenhäusern.
Ciao
Wolfram
Hallo Wolfram,
wo Du echt Recht hast, hast Du Recht.
Nicht nur in der Psychiatrie an sich landen verhinderte Selbstmörder/innen, die könnte ja ambulant sein, sondern in der geschlossenen Abteilung samt pharmazeutisch stussig statt stutzig wie fusselig machender Hirn- und Fußfessel.
tschüss
Jochen
Hallo Rahab,
Haftkrankenhäuser sind glaube ich etwas anderes als Forensische Psychiatrie Abteilungen in Psychiatrischen Kliniken wie in Schleswig?
Gibt es nicht längst Forensisch Psychiatrische Studiengänge, in denen den Seminaristen/innen die eingeschränkten Menschen- und Bürgerrechte der Insassen/innen für die praktische Anwendung hinter verschlossenen Türen und Mauern eingetrichtert werden?
tschüss
JP