Verena Becker und BfV- Präsident Heinz Fromm

RAF- Prozess Hat Verena Beckers Aussage vom Mai 2012 im RAF- Prozess in Stuttgart- Stammheim den Rücktritt von BfV- Präsident Heinz Fromm nach zwölf Jahren Amtszeit ausgelöst?

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Verena Becker, der Fall des BfV- Präsident Heinz Fromm?

Nahm BfV- Präsident Heinz Fromm nach Verena Beckers Aussage im Mai 2012 seinen Hut?

Gibt Verena Becker Michael Buback verschlüsselt Recht?

Hat Verena Becker das Schweigekartell von RAF, Verfassungsschutz und deutscher Justiz gebrochen, wenn ja, was sind ihre wahren Motive?

Der Gerichts- Berg von Stuttgart- Stammheim kreiste und gebar eine unscheinbare Maus, die es in sich hat und die es leicht, lange unerkannt, zur Fussnote der RAF marginalisiert, demnächst zum Format einer juristischen Tigerin bringen kann.

Die unscheinbare Maus mit potentiellem Tiger Format hat einen Namen.

Der Name ist Verena Becker

Es scheint, als ob sich in dem ganzen gerade formaljuristisch beendeten RAF- Prozessegeschehen in Stuttgart- Stammheim gegen Veran Necker als RAF- Mitglied und mutmaßliche Tatbeteiligte am Mord des damaligen Generalbundesanwaltes Siegrfried Buback und zwei Begleitern im April 1977 nur eine Verfahrensbeteiligte bewegt hat, nämlich die Angeklagte Verena Becker.

Verena Becker hat sich mit ihrer Aussage

vom Mai 2012 :

"Sie sei unschuldig und zur Tatzeit gar nicht in Deutschland gewesen."

gerade, weil sie diese Aussage nicht belegen kann, beherzt und mit mutig offenem Visier gegenüber dem Nebenkläger, dem Sohn des Ermordeten, dem emeritierten Professor Michael Buback, aus dem Schweigekartell der Justiz, des Verfassungsschutzes und der RAF, samt deren nachwievor bestehender offener bis klammheimlicher Sympathisantenszene. menschlich gelöst und damit den Bann innerhalb der RAF als erklärtermaßen "Kriegführender Partei"

"Alle haften schweigend für die Taten eines RAF- Mitgliedes wie jedes RAF- Mitglied schweigend für die Taten aller RAF- Mitglieder haftet", wenn nicht gebrochen, so doch mit ihrer Person zur Disposition gestellt.

Verena Becker hat mit ihrer Aussage im Mai 2012, die leicht wie der unerwartete Flügelschlag eines Schmetterlings daherkam, womöglich mehr als das Umfallen eines Mehlsacks ausgelöst, nämlich den Fall des amtierenden BfV- Präsidenten Heinz Fromm, der erklärtwermaßen mit Wirkung vom 31. Juli 2012 von seinem Amt zurücktreten wird.

Da Verena Becker in einschlägigen Medien, bisher unbelegt, unterstellt wurde, sie sei nicht erst in den achtziger, sondern bereits in den frühen siebziger Jahren des Zwanzigsten Jahrhunderts V- Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes gewesen, könnte ihre Aussage im Mai 2012, persönlich alles auf eine Karte setzend, riskant darauf gezielt haben, Ermittlungsdruck gegen sich selber als ehemalige V- Mitarbeiterin des Bundesverfassungsschuzes aufzubauen, um auf der Basis ihrer V- Mitarbeiterin Akte beim Verfassungsschutz zu klären, wo sie sich im April 1977 zur Tatzeit des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback wirklich befunden hat.

Der Bundesverfassungsschutz hat bisher in der Causa"Verena Becker" geschwiegen und schweigt weiter.

Stattdessen geschah unerwartet etwas anderes.

Kurz vor Verkündigung des Urteil gegen Verena Becker im bisher letzten RAF- Prozess in Stuttgart Stammheim erklärte BfV- Präsident Heinz Fromm, selbstverständlich aus ganz anderen Gründen, unerwartet seinen Rücktritt.

Während BfV- Präsident Heinz Fromm als Grund seines Rücktrittsersuchens vor einer Woche, kurz vor dem verkündeten Urteil gegen Verena Becker in Stuttgart- Stammheim, Illoyalitäten von Mitarbeitern/innen im Bundesverfassugsamt im Zusammnehang der Vernichtung der Führungs- und Anwerbungsakten von V- Leuten im Dunstkreis der rechtsextremistischen NSU ins Feld führte, geht es womöglich in Wirklichkeit darüberhinaus vor allem um die Vernichtung der Akte Verena Becker als V- Mitarbeiterin im Bundesverfassungsschutzes?

Warum gab und gibt es, trotz des neuen Prozesses gegen Verena Becker weder auf Landes- noch Bundesebene keinen Parlamentarischen Untersuchugsausschuss(PUA) in Sachen Verena Becker und Bundesverfassungsschutz?

Erinnern wir uns:

Das RAF- Mitglied Christian Klar wurde u. a. für den gemeinschaftlich organisierten und vollstreckten Mord an Siegrfried Buback und zwei Begleitern am 07. April 1977, klaglos, ohne dessen protokollierte Einrede, mit dem Urteil "Lebenslänglich" belegt.

Das Urteil kam zustande, obgleich klar war, dass Christian Klar bei diesem gemeinschaftlich organisierten Verbrechen der RAF, wenn überhaupt, nur eine Randfigur war.

Christian Klar schweigt als ehemaliger "Kriegsteilnehmer" unter dem Kommando der RAF bis heute aus fragwürdiger Loyalität zur RAF und deren Zielen.

Der grandiose Geist der Selbstüberschätzung der RAF, gepaart mit einem rigorosen Korpsgeist, wie dieser vor allem von miltärischen Organisationen, Geheimbünden gebildet und gepflegt wird, der die einzelne Person, samt deren wirklicher Tatbeteilgung , vor der angeblichen Größe ihrer gemeinschaftlichen Ziele zum Winzling macht.

"Einer für alle, alle für einen"

Das bürgt für einen lebenslang schwebenden Zustand scheinbar grandioser Größe, Selbstüberhebung, die es jedem einzelnen RAF- Mitglied geradezu unter dem unveräußerlich, verschworen, kommunizierten Gebot der

"Gleicheit der Krieger"

verbietet, nach der Tatbeteiligung einzelner RAF- Mitglieder zu fragen, befragt zu werden, oder derartige Fragen durch den Gewinn an persönlicher Statur insgeheim, gar öffentlich, vor Tribunalen, Gerichten zu fordern und zu fördern.

Diesem Verlangen der RAF nach verschworener Geschlossenheit ist auf wundersame Weise der bundesdeutsche Gesetzgeber mit merkwürdig anmutenden Gesetzesinititativen Mitte der siebziger Jahre des Zwanzigsten Jahrhunderts, angesichts der bevorstehenden RAF-Prozesse in Stuttgat- Stammheim, vorrauseilend, gefolgt.

Die § 129 a, b des Strafgesetzbuches bürgen für diesen Schwenk unseres bundesdeutschen Rechtsstaat, weg von der ausschließlichen Ermittlung individueller Schuld an Straftaten hin zur gemeinschaftlichen Schuld an Straftaten terroristischer, krimineller Vereinigungen, wie der RAF, der Bewegung 2. Juni ( am 2. Juni 1967 wurde der Student Benno Ohnesorge durch den Kriminalkommissar und V- Mann der STASI Karl Heinz Kurras ohne Tatverdachtsanlass "hingerichtet") und die Roten Zellen.

Dieser Schwenk des bundedeutschen Rechtsstaates in jenen bleiernen Jahren mag in Teilen der Motivlage der Vergeblichkeit der NS- Prozesse geschudet gewesen sein, NS- Verbrechern individuelle Schuld der Tatbeteiligung nachzuweisen.

Der damalige Genaralbundesanwalt Siegfried Buback, eines der späteren Opfer von gezielten Mordanschlagen der RAF, hat diesen Schwenk des bundedeutschen Rechtsstaates, wenn nicht aktiv, so doch an hervorragender Stelle unserer Jurisprudenz mit einer bis heute politisch weisungebundenen Staatsanwaltschaft mindstens billigend zur Kenntnis genommen und im Sinne einer politisch gewünschten Prozessökonomie und -effizienz zu fordern und zu fördern gewußt

Nur hatte es die bundesdeutsche Justiz mit dem Täterkreis aus den Kaderschmieden der RAF (Dunstkreis der illegalen KPD, legalen KPI?) u. a. "kämpfenden" Organisationen mit Personen zutun, die sich als herangewachsene Kriegskinder nicht, wie deren eigene Väter- , Mütter- Generation hinter sogenannten Befehlsnotänden verschanzten, um Schuldsprüchen nationaler und internationaler Gerichtshöfe zu entgehen, sondern offen, gefragt und ungefragt, ihre Taten und die Taten anderer Mitglieder ihrer Organisation als die eigenen Taten bekannten und bis heute weiter bekennen.

Damals ist unser Rechtsstaat heillos, hyperaktiv überreagiered, blindlings in diese Fall getappt und tappte nun im Verena Becker/RAF- Prozess, wie ein detailbessen, rechtspolitisch zielloser, § Blindfuchs, einmal mehr in dieser selbstgestellten Falle herum.

Um so gewichtiger ist mit dem Blick auf rechtspolitische Perspektiven und mögliche Gesetzesvorlagen, - Initiativen die Rolle der Angeklagten Verena Becker in diesem RAF- Prozess zu werten, auch in kriminellen, terrostischen Vereinigungen von staatlicher Seite, dem Ermittlungsdruck zur Klärung von individueller Tatbeteiligung, gesetzlich verankert, auf allen strafverfolgenden Ebenen wieder mehr Format und Nachdruck zu verleihen.

In diesem Zusammenhang ist das Beharren des Sohnes des vor 35 Jahren ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, des emeritierten Professor Michael Buback, die individuelle Schuld der Tatbeteiligten am Mord seines Vaters endlich zum Erfolg zu verhelfen, rechtspolitisch heilend, gar nicht hoch geug anzusetzen.

Das gilt gerade auch wenn der emeritierte Professor Michael Buback sich persönlich als Nebenkläger im Prozess gegen Verena Becker diesem Zusammenhang bisher eher zu verschließen scheint?

Die Angeklagte und verurteilte Verena Becker hat in diesem RAF- Prozess als rechtspolitische Morgengabe geliefert, was sie menschlich, dem Nebenkläger Michael Buback zugewandt, zu liefern vermochte.

Was an Statements, gesetzlichen Initiativen, Inititativen für Parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUAs) auf Landes- und Bundesebene wird der emeritierte Professor Michael Buback als Nebenkäger in diesem beendeten RAF- Prozess gegen Verena Becker im rechtspolitischen Nachgang liefern bzw. anstossen wollen und können?

JP

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Joachim Petrick

Aktuelles: Meine sichere Route- Refugee-Airlift - Petition "Luftbrücke für Flüchtlinge in Not" an die MdBs des Bundestages erhofft Debatte

Joachim Petrick

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden