Verkehrsunfall- oder Terroranschlagsopfer?

Breitscheidplatz Drohen Berlin, dem Bund Entschädigungsforderungen, Amtshaftungsklagen durch Anschlagsopfer? Der Anwalt Andreas Schulz lässt es im Tagesspiegel von gestern vermuten

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Terroranschlag oder Verkehrsunfalldelikt in Tateinheit mit Mord des polnischen Sattelschlepper Fahrers und Fahrerflucht von Unbekannt?

Wie erfolgt die Entschädigung der Opfer, über das Opferentschädigungsgesetz im Fall von Verbrechen, im Kriegsfall oder die Verkehrsopferhilfe?

Für das Land Berlin, warum dann nicht auch für den Bund, stehen nach dem katastrophalen "Verkehrsgeschehen" vom 19. Dezember 2016 auf dem Berliner Weihnachstmarkt Breitscheidplatz vor der Kaiser- Friedrich Gedächtniskirche Entschädigungsforderungen über eine Amtshaftungsklage in unbekannter Millionenhöhe in Rede, außer es kommt zu einer vorgerichtlich unbürokratischen einvernehmlichen Regelung.

So jedenfalls ist der Berliner Opferanwalt Andreas Schulz gestern dem Tagesspiegel:gegenüber im Inteview mit Sandra Dassler zu verstehen

„Die Frage ist doch, warum die Betonpoller rund um den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz erst nach dem Anschlag aufgestellt wurden und nicht vorher. Spätestens nach dem Anschlag von Nizza wäre es doch naheliegend gewesen, dies zur Sicherheitsauflage für Weihnachtsmärkte zu machen.“

Nach vorliegenden Erkenntnissen, kann davon ausgegangen werden, dass Betonpoller, quergestellte Polizeifahrzeuge oder andere verkehrssichernde Maßnahmen, den polnischen Lkw, mit dem der mutmaßliche Täter Anis Amri aus Tunesien auf den Weihnachtsmarkt raste weitaus früher zum Stehen gebracht hätte, sagt Schulz sinngemäß..

„Wenn schon ein paar Bretterbuden den automatischen Bremsmechanismus auslösten, hätte das ein Betonpoller allemal getan. Das hätte dann vielleicht einigen Leben und Gesundheit gerettet.“

Anwalt Schulz, der über das Mandat mehrerer Opfer des Berliner Vorfalls verfügt, hat nach eigener Aussage am 2. Januar eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an verschiedene Behörden des Landes Berlin und des Bundes gerichtet. ob Erkenntnisse vorlagen, dass Weihnachtsmärkte möglicherweise zum Ziel von Terroranschlägen werden könnten, ob es entsprechende Gefährdungshinweise, -stufen gab, wenn ja, welche?

Schulz ist wiederholt als Opferanwalt aufgetreten, zum ersten Mal 1986 wg. des Anschlags auf die Diskothek La Belle/Westberlin, für amerikanische Angehörige von Opfern des 11. September 2001 im Hamburger Al-Motassadeq-Prozess, für Nebenkläger im Prozess um die NSU-Mordserie, Opfer des Terroranschlags in Djerba/Tunesein April 2002, sowie Nizza 2016.

Schulz fragt sich und die Öffentlicheit im Namen seiner Mandanten, "....ob eine sogenannte Amtspflichtverletzung durch den Veranstalter oder das Bezirksamt, das den Markt mit entsprechendem Sicherheitskonzept genehmigt hat, vorliegt“,

Schulz. "Wenn dem Bund Terrorwarnungen bekannt gewesen wären und er diese nicht weitergegeben hätte, sei er in der Verantwortung: „Natürlich muss über eine Amtshaftungsklage am Ende ein Gericht entscheiden.“

Heikel ist die Tatsache, dass die USA, anders als der Berliner Senat und die Bundesregierung, ihre Bürger wg. der Gefahr von Terroranschlägen u. a. vor einem Besuch des Berliner Weihnachtsmarktes am Breitscheidplatz gewarnt hatten

„Die werden ja wohl nicht nur ihre Bürger, sondern auch die deutschen Sicherheitsstellen gewarnt haben“, kommetiert Schulz diese Tatsache im Tagesspiegel Interview.

Der Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst hätten Anwalt Schulz auf seine Anfrage bereits mitgeteilt, dass sie keine Auskunft geben, ist im Tagesspiegel zu lesen. Die anderen Behörden haben für die Antwort zwei Wochen Zeit und wollten sich noch nicht äußern."

Warum hakt der Tagesspiegel da nicht nach und klärt die Rechtslage zur Auskunftsverweigerung von BND und Verfassungsschutz, z. B, weil die den Innenministern des Bundes, der Länder gegenüber in vordemokratischer Art und Weise weisungsgebunden sind?

Als ob der Verwirrung nicht genug gestiftet, war heute im Deutschlandfunk Information am Mittag zu hören, Anschagsopfer vom Breitscheidplatz hätten keinen Anspruch nach dem Opferentschädigungsgeesetz im Fall eines Verbrechens und Kriegsfall, aber sie seien nicht unversorgt, beim Roten Kreuz seien inzwischen 115 000 € Spenden für die Opfer eingegangen, darüberhinaus werden die Opfer, entsprechend Verkehrsopferhilfe über deren Fond deutscher Versicherungswirtschaft, die 7,5 Millionen € für Personen- , 2.2. Millionen € für Sachschäden vorhält, von Fall zu Fall betreut, erklärt Roland Weber, Beauftragter des Berliner Senats für Verkehrsngelegenheiten- und -fragen. Im besonderen Fall kann der Fond jederzeit aufgestockt werden. ( Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/informationen-am-mittag.1765.de.html )

Die ganze Handhabung von Amtswegen ist sicher nicht nur für mich insofern äußerst verwirrend, als öffentlich von Terroranschlag am Beitscheidplatz Berlin mit 12 Todesopfern, vielen Verletzten, Traumatisierten die Rede ist, inzwischen Gesetzesänderungsforderungen Richtung Verschärfungd der Sicherheit, Einschränkung der Bürgerrechte draufgesattelt wurden, während die deutschen Behörden den ganzen Vorfall als üblich tragisches Verkehrsunfallgeschehen zu Lasten der Opfer und des Rechtsverständnis der Bürger abarbeiten wollen?
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Das heutige Opferentschädigungsgeeetz greift auf das Kriegsopferentschädigungsgesetz aus der Weimarer Republik, Novellierung 1953 in Westdeutschland, zurück und sieht, neben medizinisch-therapeutischen Soforthilfen materller und personeller Art, Kriegsopferrenten vor, die bei der Verkehrsopferhilfe kein Thema sind.

Befinden wir uns nun im Krieg gegen den Internationalen Terrorismus seit Nine Eleven2001 oder nicht?, wenn ja, warum erhalten die Opfer von Terroranschlägen in Deutschland, bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr dann nicht, wie die Kriegsversehrten und deren Hinterbliebene seit 1914- 1918. 1939-1945,entsprechend ausgestattete Entschädigungen?

Wenn nicht, wenn also der Terroranschlag des mutmaßlichen IS-Kämpfers Ansi Amri auf dem Breitscheidplatz gar keiner war, sondern ein tragisch verlaufener Verlehrsunfall eines gekaperten polnischen Sattelschleppers, außer Kontrolle geraten, auf der Flucht vor Verfolgung, was soll dann das ganze Gerede über Terrorgefahr, wenn es doch vielmehr um Gefahren im normalen Verlehrsgeschehen in Deutschland geht, wo Schwerlaster, Gigaliner, dank Lobbyarbeit der Automobilindustrie, aus aller Welt unkontrolliert mitten durch unsere Städte, Dörfer mit Gefahrengut rauschen können?

Werden jetzt falsche Spuren gelegt, wenn SPD-Bundesinnenminister Heiko Maas gestern bei Maybrit Illner durch Fragen bedrängt, warum Ansi Amri bei Grenzkontrollen am Bodensee im Juli 2016 aufgechnappt, inhaftiert, der Urkundenfälschung, des Leistungsbetrugs in mehreren Fällen überführt, wieder Laufen gelassen, wurde, einräumt, keine Frage, es wurden Behördenfehler gemacht, noch bevor die untersucht sind?

Ein paar Minuten später verlautbart Maas freimütig. es sei von Amtswegen durchaus übilch, Gefährder unter Beochtung gestellt, sich grenzüberschreitend frei bewegen zu lassen, damit sie Informationen aus der Terrorszene liefern.

Bedeutet das, dass heute, anders als im Fall Karl-Heinz Kurras (1927-2015), der als ziviler Staatsschutzkommissar am 2. Juni 1967 mit der verdeckt amtlichen Lizenz zum Töten in eimem Westberiner Hinterhof, nahe der Schilleroper während des Schah-Besuchs, den von Polizisten festgehaltenen Studenten Benno Ohnsorge mit aufgesetztem Schuß ermordete, amltich keine V-Leute als "Agent Provocateur" mehr zum Einsatz kommen?

Wenn ja, weil das rechtlich icht mehr gedeckt ist und deshalb idendifizierte Gefährder, wie Anis Amri, statt sie professionell therapeutisch in Wohngruppen zu bertreuen, aus der Szene abgeschöpft werden, gar zu Delikten, versuchten Terroranschlägen ermuntert, entsprechend ausgestattet werden, bis sie "Out of Order" agieren? Dann will es von Amtswegen, wie im NSU-Fall Beate Zschäpe, den beiden Uwes Mundlos, Böhnhardt, keiner gewusst, geschweige denn zu verantworten haben
JP

http://www.tagesspiegel.de/politik/anschlag-vom-breitscheidplatz-terroropfer-drohen-berlin-klagen-an/19247458.html
13.1.2017. 11:21 Uhr
Anschlag vom Breitscheidplatz
Terroropfer drohen Berlin Klagen an
VON SANDRA DASSLER

https://www.freitag.de/autoren/joachim-petrick/betreutes-wohnen-fuer-gefaehrder
JOACHIM PETRICK 23.12.2016 | 01:24 3
Betreutes Wohnen für Gefährder?

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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