Will FDP Kirchen Subventionen streichen?

Wolfgang Kubicki, FDP forderte im Jahre 2011, in Erinnerung an die Freiburger FDP Thesen von 1971, Ende der Staatsknete an Kirchen

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Freiburger FDP Thesen 1971 Verrat?

Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Schleswig-Holstein, forderte im weiten Vorfeld eines anstehenden Drei- Königstreffens der FDP auf dem Königswinter Drachenfelsen am Rhein im Jahre 2011, ganz im Sinne der Freiburger FDP- Thesen von 1971, ein Ende der Subventionen von etwa 460 Millionen Euro, die der Staat aus Steuermitteln jährlich an die beiden großen Kirchen in Deutschland zahlt.

Wolfgang Kubicki wörtlich gegenüber Frontal21/ZDF im Jahre 2011:
"Es darf keine Leistungen an die christlichen Kirchen, sowohl an die katholische als auch evangelische, geben mit Ewigkeitscharakter auf der Grundlage von Ereignissen, die 200 Jahre her sind.
Es wird Zeit, dass wir die bisherigen Kirchenstaatsverträge und die damit zusammenhängenden Dotationen ablösen durch eine Einmalzahlung, damit hat es dann sein Bewenden." Wolfgang Kubicki beruft sich dabei auf einen Parteitagsbeschluss der FDP aus dem Jahr 1974. "Das sei die bis heute gültige Beschlusslage".

Aufgrund alter Rechtstitel werden aus den Landeshaushalten bundesweit inzwischen etwa 465 Millionen Euro Steuermittel pro Jahr an die katholische und die evangelische Kirche gezahlt. Diese Zahlungen sind in der Regel, trotz Einführung der Agenda2010/Hartz IV- Gesetze 2003, mit einer Dynamisierungsklausel verbunden und steigen dadurch verstetigt jedes Jahr.
Genau das kritisierte der Präsident des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein, Aloys Altmann zuletzt im Jahre 2011:
"Dies war nie zeitgemäß", so Altmann gegenüber Frontal21 im Jahre 2011.
"Wir sind der Auffassung, dass ein modernes Land es sich nicht leisten kann, Ewigkeitsverträge mit Dynamisierungsklauseln abzuschließen."

"Vollzug der geltenden Verfassung"

Altmann fordert den Bund auf zu handeln:
"Wir wären sehr dankbar, wenn der Bund sich dieses Thema auch zu Eigen machen würde und im Vollzug der geltenden Verfassung, des Grundgesetzes, Grundsätze für die Ablösung der Kirchenstaatsverträge machen würde."

Laut Grundgesetz Artikel 140 gilt der Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 auch in der Bundesrepublik. Dieser besagt: "Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf."

Weder die Bundesregierung, noch die Parteien auf der Oppositionsbank in Bund und Land, geschweige denn die FDP als Regierungspartner im Bund sehen unterdessen ausgerchnet im Bundestgawahlkampf 2013 keinen Handlungsbedarf.

Gegenüber Frontal21 erklärt das Bundesinnenministerium, bereits im Jahre 2011, die volkswirtschaftlichen Schwierigkeiten einer derartigen Ablösung alter Kirchenpirivilegien aus dem jahre 1806, 1919, 1949, 1989 seien nicht zu unterschätzen.

Der FDP-Politiker und "überzeugte Christ" Wolfgang Kubicki forderte im Frontal21-Interview von 2011 die juristische Gleichstellung aller Religionsgemeinschaften seitens des Staates. Es dürfte keine Priviligien einzelner Religionsgemeinschaften wie der katholischen und der evangelischen Kirche geben, so der Fraktionsvorsitzende der FDP im Landtag von Schleswig-Holstein. Auch angesichts der Haushalts-Probleme des Staates sei darum eine Revision der Kirchenstaatsveträge aus 50er und 60er Jahren notwendig.

Inzwischen ist selbst der Kieler Landtags Platzhirsch der FDP, Wolfgang Kubicki, als Opfer des "autoritären Schweigens" Bundeskanzlerin Angela Merkels "Sie kennen mich doch, was gibt es da noch zu fragen?" in eine Art sprachliches Koma in dieser Angelegenheit der Kirchenprivilegien verfallen.

Wenn das kein Verrat der Freiburger FDP- Thesen von 1971 aus der Feder des damaligen F.D.P. Pünktchen Partei Generalsekretärs Karl Hermann Flach ist, was dann?
JP


www.kirchensteuer.de/node/83

Die Caritas Legende

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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