Wunder geschehen! Das Lied vonder richterlichen Freiheit.
Es ist wahrlich, ich sage euch, ein Wunder geschehen.
In welchem Jahr Domino ante verrat ich nicht.
„Der Deutsche Bundestag hat die von der rotgrünen Bundesregierung im Jahre 2001 unterzeichnete UNO- Konvention gegen Korruption und Abgeordnetenbestechung, wider Erwarten, endlich unter angestrengter Aufbringung einer überparteilichen Mehrheit ratifiziert.
Das ist aber nur die Vorgeschichte der folgenden kleinen Geschichte:
„Ein Mitglied des Deutschen Bundestages wird infolge der Ratifizierung der UNO- Konvention gegen Korruption und Abgeordnetenbestechung in einem Indizienprozess vor einem Landesgericht der Vorteilsnahme und Bestechlichkeit angeklagt und im Namen des Deutschen Volke durch den Vorsitzenden Richter in erster Instanz verurteilt.
Da der Vorsitzende Richter mit seiner Verurteilung ökonomisch zu verfahren gedenkt, stellt er dem wg. Vorteilsnahme und Bestechlichkeit verurteilten Mitglied des Deutschen Bundestages in der Absicht, einem Berufungsverfahren den Wind aus den Segeln zu nehmen, folgende Frage:
„Angeklagter! nehmen Sie mein richterliches Urteil im Namen des Deutschen Volkes an?
„Nein!“,
antwortet der Angeklagte leidenschaftslos wie ungerührt aber entschieden und erklärt zu Gerichtsprotokoll:
„Ich habe in meinem ganzen Leben noch niemals etwas angenommen, was mir nicht persönlich gehört“.
Worauf der Vorsitzende Richter ebenso ungerührt wie leidenschaftslos entschieden ungerührt antwortet:
„Gut!
Dann ziehe ich mein soeben verkündetes Urteil im Namen des Deutschen Volke zurück und erkläre Sie hiermit unter Anstrengung meiner richterlichen Freiheit im Namen des Deutschen Volkes wg. Schuldunfähigkeit für frei!
Die Sitzung ist geschlossen“
Wenn das kein Wunder ist, was dann?
Ab Morgen wird richterlich gezaubert.
JP
Kommentare 4
Wenn das kein Wunder ist, was dann?
Ab Morgen wird richterlich gezaubert.
JP
Ein Kreis? Ein schöner Kreis.
ach ist mir so kreiselig rund,so bunt zu Mute
Der nächste richterliche Budenzauber sah folgendermaßen aus.
Der Richter stellte einem Angeklagten nach Ende der Hauptverhandlung die gleiche Frage:
„Angeklagter! nehmen Sie mein richterliches Urteil im Namen des Deutschen Volkes an?“
„Nein!“,
antwortet der Angeklagte wiederum leidenschaftslos wie ungerührt aber entschieden und erklärt zu Gerichtsprotokoll:
„Ich habe in meinem ganzen Leben noch niemals etwas angenommen, was mir nicht persönlich gehört“.
Worauf der Richter dieses Mal überraschend nachhakte:
“Angeklagter!, würden Sie dieses Urteil annehmen, wenn es nicht mir, sondern Ihnen gehörte?“
Antwort des Angeklagten:
„Selbstverständlich Herr Vorsitzender. Alles, was ich käuflich erworben, will ich auch mein Eigen nennend behalten.
Was kostet Ihr Urteil über mich?“
Antwort des Richters:
„Zwei Jahre mit Bewährung und 12.000.- € Bußgeld in monatlichen Raten von jeweils 120.- €“
Antwort des Verurteilten:
“Ich nehme Ihr Urteil als mein Urteil an.
Ich bedanke mich für Ihre außerordentlichen Mühen bei der Verfassung Ihres Urteils über meine Person.
Da weiß ich doch wenigsten die nächsten zwei Jahre, was ich habe.“
Der Richterspruchhammer fällt:
„Die Sitzung ist geschlossen“.
JP