"Kreative Juristen", die Unrecht greifen können

DEUTSCHER SONDERWEG Eine logische, systemimmanente und um Symbolik bemühte Variante
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Worin unterscheidet sich der juristische Umgang mit der DDR-Vergangenheit in Deutschland seit 1990 von der Praxis anderer Transformationsländer - vorzugsweise in Osteuropa? Dieser Frage ging Jörg Arnold im ersten Teil seines Artikels zum Auftakt unserer neuen Serie (s. Freitag vom 20. 4. 2001) nach. Er beschrieb einen "deutschen Sonderweg", der mit einer flächendeckenden Strafverfolgung verbunden war und einen bedingten oder umfassenden Strafverzicht ablehnte, wie er sich in anderen "Übergangsgesellschaften" sowohl Osteuropas wie auch Afrikas beobachten ließ. Auf den Begriff gebracht, sprach der Autor von "Vergangenheitspolitik", die "von politischen Entscheidungsprozessen und Einflussstrukturen" nicht unbeeinflusst blieb. Wir setzen die Serie heute mit dem 2. Teil