Deutscher Rat für Rechtschreibung zum Gendern: Kein öffentlich-rechtlicher Doppelpunkt

Sprache Gender-Stern oder Gender-Gap? Keines von beidem, findet der deutsche Rat für Rechtschreibung. Warum Doppelpunkt und Sternchen in Schriften von Behörden, staatlichen Einrichtungen und auch öffentlichen Medien nichts zu suchen haben
Ausgabe 29/2022
Textverständnis für alle oder geschlechtergerechte Sprache? Der Rat für deutsche Rechtschreibung spricht sich für Ersteres aus
Textverständnis für alle oder geschlechtergerechte Sprache? Der Rat für deutsche Rechtschreibung spricht sich für Ersteres aus

Illustration: Der Freitag

Sprache ist ein bewegliches Gebilde, ein dynamisches System aus Verlässlichkeit und Überraschung, aus Norm und Abweichungen. Was einmal eine überraschende und irritierende Abweichung war, kann zur verlässlichen Regel werden und umgekehrt. Das kann mal langsamer und mal schneller gehen, es kann durch zufällige Impulse aus anderen Sprachen, aber auch durch gesellschaftliche und politische Diskussionen befördert werden, wie wir es gegenwärtig beim Streit über das geschlechtergerechte Sprechen erleben.

Allerdings gibt es für die deutsche Schriftsprache – wen würde es überraschen – eine verbindliche Stelle, die vorgibt, was gerade richtig ist. Es ist der Rat für deutsche Rechtschreibung, eine zwischenstaatliche Einrichtung, in der kompetente Personen aus allen Ländern sitzen, in denen Deutsch Amtssprache ist, Leute, die über die deutsche Sprache lehren und forschen und die somit mit guten Gründen etwas dazu sagen können, wie man deutsch schreiben sollte. 41 Mitglieder umfasst er, Angehörige aus der Schulverwaltung gehören ihm ebenso an wie solche aus der Akademie für deutsche Sprache und Dichtung.

Zur geschlechtergerechten Sprache hat der Rat sich vor gut einem Jahr eindeutig geäußert. Er will, „dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen“. Allerdings sprechen sich die Mitglieder ausdrücklich gegen die Aufnahme „von Asterisk (,Gender-Stern‘), Unterstrich (,Gender-Gap‘), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinneren in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung“ aus. Für den Rat ist nämlich wichtig, dass Texte sachlich korrekt, rechtssicher und eindeutig, verständlich und lesbar (vor allem auch vorlesbar) sind und dass die „Lesenden bzw. Hörenden“ sich auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen des Textes konzentrieren können.

Der Rat weist darauf hin, dass die geschriebene Sprache auch auf die zwölf Prozent der Erwachsenen Rücksicht nehmen muss, denen es schwerfällt, auch nur einfache Texte zu lesen oder zu schreiben, sowie auf die, die Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache lernen.

Wenigstens staatliche Einrichtungen, Behörden und Verwaltungen, Universitäten und Schulen sollten die Vorgaben des Rates als verbindlich ansehen, zumal die Argumente sich gerade auf ihre Adressaten beziehen. Aber auch öffentliche Medien und Rundfunksender müssten schon gute Gründe angeben, mit denen sie sich den Empfehlungen des Rates verweigern. Da ist es bedenklich, dass auf deren Angeboten inzwischen immer öfter und gewissermaßen schleichend der Doppelpunkt im Wortinneren auftaucht. Auf der Facebook-Präsenz der Tagesschau sind es „Geolog:innen“, die etwas über das mumifizierte Mammutbaby sagen, das jüngst entdeckt wurde, und die steuerfreie Einmalzahlung soll zwar von „Arbeitgebern“ ausgezahlt werden, aber erreicht werden sollen „Arbeitnehmer:innen“.

Wie soll eine Person, die mit den Feinheiten der Gender-Debatte nicht vertraut ist, den Sinn solcher Konstruktionen erfassen?

Es ist zu befürchten, dass die Verantwortlichen in den Redaktionen mit dieser Praxis allmählich vollendete Tatsachen schaffen wollen. Der Rat schreibt in seiner Mitteilung auch, dass er die „weitere Schreibentwicklung beobachten“ werde. Man kann nur hoffen, dass er es auch tut. Vielleicht bauen die, die den Doppelpunkt in die Wörter einschieben wollen, auf die Kraft des Faktischen. Irgendwann gewöhnt man sich an alles, und die, denen das Verstehen solcher Texte schwerfällt, werden es irgendwann eben gar nicht mehr versuchen. Dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entspricht das sicher nicht.

Dabei geht es auch anders, wenn man sich beim Texteschreiben selbst die Mühe macht und sie nicht aufs Publikum abschiebt. Dieser Text hier beweist es – er brauchte keinen Doppelpunkt für seine Geschlechtersensibilität. Das war gar nicht so schwer.

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