Im Spätsommer 1991 sieht sich der Vorstand der Treuhandanstalt (THA) genötigt, Insider-Regeln zu beschließen. Demnach ist der Erwerb von Betrieben, die der Anstalt zugeordnet sind, samt den dazugehörenden Grundstücken und Maschinenparks fortan strikter Aufsicht unterworfen. Dies gilt besonders für einen Aufkauf durch Treuhandmitarbeiter, deren Verwandte oder durch Unternehmen, denen an der Transaktion beteiligte Treuhandmitarbeiter nahestehen, in deren Geschäftsführung sie sitzen oder an denen sie gar als Eigentümer beteiligt sind.
Man muss dazu wissen: In die Mitte März 1990 noch von der DDR-Regierung unter Premierminister Hans Modrow gegründete Treuhandanstalt strömen nach der Umwandlung in ein reines Privatisierungsinstitut ab Juli 1990 zunehmend westdeutsche Manager, Gutachter und Wirtschaftsjuristen. Sie verdrängen die Ostdeutschen aus all jenen Positionen, in denen über das Schicksal einstiger volkseigener Betriebe und Kombinate im Osten entschieden wird. Während noch Mitte 1992 von den knapp 4.000 Treuhandmitarbeitern 2.716 – das heißt 69 Prozent – ostdeutscher Herkunft sind, beträgt ihr Anteil unter den Abteilungsleitern gerade noch 19 Prozent. In der Direktorenrunde sitzt kein Ostdeutscher mehr. Von den Abteilungsleitern haben 54 Prozent zuvor in der westdeutschen Privatwirtschaft gearbeitet, von den Direktoren 62 Prozent. Die Verlockung oder auch Versuchung, den Posten in der Treuhand zu nutzen, um unter der Hand auch etwas für das Unternehmen zu tun, aus dem man kommt, ist zweifelsfrei gegeben.
Die Treuhandspitze selbst wird diese Gefahr zunächst entweder nicht gesehen oder verkannt haben. Beim Werben um erfahrene Manager aus dem Westen hat Treuhandpräsident Detlev Karsten Rohwedder vor allem an den Patriotismus der Erfahrenen (Stichwort: Aufbau Ost) appelliert wie an das Karrierestreben der Jungen. Birgit Breuel, Rohwedders Nachfolgerin ab April 1991, will und kann sich angesichts wachsenden Unbehagens in den alten Bundesländern über einen allzu „freihändigen Verkauf“ von Werten der DDR-Ökonomie nicht mehr allein auf Appelle oder Wegsehen beschränken. Hat doch selbst Bundespräsident Richard von Weizsäcker bei einem Besuch der Anstalt Frau Breuel zwar wegen ihrer Rolle beim „schwierigen und dornenreichen Weg der notwendigen Umstrukturierung in der ostdeutschen Wirtschaft“ gewürdigt, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass in der Öffentlichkeit „bei der Besetzung von Unternehmenspositionen kritische Töne“ unüberhörbar seien.
Personelle Vernetzung
Widerstand gegen Privatisierungsverfahren kommt vor allem von den Belegschaften betroffener Betriebe. Auffallend häufig wenden die sich gegen eine Treuhandfiliale, die seinerzeit für das Gebiet um Halle in Sachsen-Anhalt zuständig ist. Wie sich herausstellt – zu Recht: In einem 2010 veröffentlichten Buch mit dem Titel Wirtschaftskriminalität und die Privatisierung der DDR-Betriebe schreiben Rechtswissenschaftler der Universität Münster dazu: „In vielen der durch die Treuhandniederlassung Halle getätigten Privatisierungsvorgängen gab es eine personelle Vernetzung zwischen Mitarbeitern der Treuhandanstalt und Investoren. Der Kontakt zwischen ihnen kam nicht durch eine Bewerbung des Investors zustande, sondern bestand bereits oder wurde durch einen gemeinsamen Bekannten arrangiert.“
Wie sich zeigt, finden geltende Privatisierungskriterien kaum Beachtung. Zudem unterbleibt häufig eine Prüfung der finanziellen Zuverlässigkeit von Investoren. Höhere Angebote konkurrierender Bewerber wie auch Anträge von Betriebsleitern auf ein Management-Buy-out, das diese in die Funktion von künftigen Eigentümern bringt, werden abgewiesen. Nicht wenige Unternehmen werden so klar unter Wert veräußert, wie beispielsweise die Ingenieurtechnik GmbH Halle. Zum Zeitpunkt des Verkaufs besitzt das Unternehmen Grundstücke im Wert von rund 1,5 Millionen DM und ein Stammkapital von einer Million, verkauft wird es an den Investor für 700.000 DM.
Gegen derartige Geschäfte richten sich die vor gut 25 Jahren erlassenen Insider-Regeln, nach denen Verkäufe an „nahestehende Personen“ umgehend strikter Aufsicht unterliegen, besonders wenn es sich um Ehegatten oder sonstige Verwandte handelt. Das nun geltende Kontrollregime bezieht „gesellschaftsrechtlich nahestehende Personen und Gesellschaften, insbesondere juristische Personen“ ebenfalls ein. Zur Beurteilung von Insider-Geschäften wird ein „Insider-Panel“ gegründet, bestehend aus drei Mitgliedern, die ausnahmslos Direktoren der THA sein müssen. Kommt dieses Gremium zu der Auffassung, dass ein Mitarbeiter bei Verkaufsverhandlungen vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Insider-Grundsätze verstoßen hat, können der Personalverwaltung der THA „dienstrechtliche Maßnahmen“ vorgeschlagen werden.
Aufkaufpreise optimieren und Zeit sparen
So wichtig der Gebrauch von Insider-Regeln auch ist, wird doch bald offenbar: Juristische Maßnahmen reichen nicht aus, um den wirtschaftskriminellen Aktivitäten von Treuhandmitarbeitern ein Ende zu setzen. Das hat nicht nur etwas mit der anfänglichen Blauäugigkeit oder Ignoranz der Treuhandspitze zu tun, sondern ist eine systemische Frage. Insider-Geschäfte wären eher und konsequenter verhindert worden, wenn die Politik nicht sofort nach Vollzug der Währungsunion am 1. Juli 1990 auf „schnelle Privatisierungserfolge“ gepocht hätte. Worauf seitens der damaligen Bundesregierung unter Kanzler Helmut Kohl speziell der für die Treuhand zuständige Finanzminister Theo Waigel abonniert ist. Wegen dieses Primats werden komplexere Anliegen der Privatisierung wie die Zukunftsfähigkeit eines Betriebes, der Erhalt von Arbeitsplätzen oder das Gebot, die Aufkaufpreise zu optimieren, nie ernsthaft verfolgt. Um Zeit zu sparen, entfällt nicht selten eine öffentliche Ausschreibung, die bei der Suche nach einem Bieter mit dem maximalen Angebot unverzichtbar ist, was selbst einem ökonomischen Laien einleuchten dürfte.
Anrüchige Deals zwischen Treuhandmitarbeitern und Interessenten großer Konzerne bei Betriebsverkäufen werden auch dadurch begünstigt, dass bereits im Frühjahr 1991 für Direktoren und Abteilungsleiter ein Bonussystem eingeführt worden ist. Je mehr und je rascher Betriebe veräußert werden, desto höher liegen für diese Kategorie von Managern die Verkaufsprämien. Die Bonus-Vergabe kann leitende Treuhandmanager dazu verführen, nicht so genau hinzusehen, an wen da in welcher Höhe und zu welchen Konditionen verkauft wird. Hauptsache, ein Betrieb muss nicht mehr im THA-Bestand geführt werden. Die „Macher“ in der Anstalt fühlen sich auch deshalb zu gewagten Deals angeregt, weil für Verkaufsverhandlungen rechtliche Freiräume eingeräumt werden. Damit sie davon Gebrauch machen, werden die Privatisierer vorsorglich von jeder Strafverfolgung freigestellt, anfänglich gilt dies sogar bei grober Fahrlässigkeit, später nur noch bei geringfügigen Verstößen.
Es ist daher nicht weiter erstaunlich, dass die 1991 von der Treuhand verkündeten Insider-Regelungen kein Ende wirtschaftskrimineller Handlungen beim Verkauf von ehemals volkseigenen Betrieben bedeuten. Im Gegenteil: Die Zahl der Strafanzeigen der „Stabsstelle für besondere Aufgaben“ bei der THA-Zentrale in Berlin, die Hinweisen auf „strafrechtlich relevantes, vermögensschädigendes Verhalten zum Nachteil der Treuhand und der einzelnen Unternehmen“ nachzugehen hat, erhöht sich von Jahr zu Jahr und erreicht im September 1994 – ein Vierteljahr bevor die Treuhand ihre Tätigkeit einstellen wird – mit 276 Fällen einen Gipfelpunkt. Von entscheidendem Einfluss auf diese Tendenz war fraglos, dass ein beschleunigtes Privatisierungstempo – allen dabei gewonnenen Negativerfahrungen zum Trotz – die maßgebende Maxime für die Bewertung der Treuhand durch Bundesfinanzministerium und Kanzleramt blieb.
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