Abschalten für alle

Gewerkschaft Die IG Metall zieht mit der Forderung nach dem Recht auf eine befristete 28-Stunden-Woche in die Tarifrunde
Ausgabe 42/2017
Mehr Stress? Leiharbeit? Das Recht auf kurze Vollzeit kann auch fatal wirken
Mehr Stress? Leiharbeit? Das Recht auf kurze Vollzeit kann auch fatal wirken

Foto: Ralph Orlowski/Getty Images

In den vergangenen Jahren waren die großen Tarifrunden der Metall- und Elektroindustrie durch kurze und massenhafte Warnstreiks, aber nicht durch lange und zähe Arbeitskämpfe geprägt. Ob das in der gerade beginnenden Auseinandersetzung anders sein wird, ist noch nicht absehbar. Klar ist aber jetzt schon: Diesmal steckt mehr Musik drin. Und das nicht nur, weil die Entgeltforderung weniger bescheiden ausfällt als bei der letzten Runde. Bemerkenswert ist in diesem Jahr, dass die IG Metall erstmals seit ihrem Streik für die 35-Stunden-Woche in Ostdeutschland 2003 wieder arbeitszeitpolitische Forderungen ins Zentrum rückt.

Sechs Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten sowie einen individuellen Anspruch auf „kurze Vollzeit“ fordert Deutschlands größte Industriegewerkschaft für die rund 3,9 Millionen Beschäftigten der Branche – verbunden mit einem Teillohnausgleich für Beschäftigte, die in Schicht arbeiten, Kinder erziehen oder Angehörige pflegen. Zum Vergleich: In die letzte Tarifrunde 2016 war die IG Metall mit einer Lohnforderung von fünf Prozent für zwölf Monate gegangen und hatte schließlich bei 4,8 Prozent, gestreckt auf 21 Monate, abgeschlossen. Arbeitszeit spielte – abgesehen von der Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrags aus der vorherigen Tarifrunde – im vorigen Jahr keine Rolle.

Das ist diesmal anders: Die Gewerkschaft will einen verbindlichen Anspruch für alle, die individuelle Wochenarbeitszeit für bis zu zwei Jahre auf 28 Wochenstunden zu verkürzen. Damit niemand in die „Teilzeitfalle“ rutscht, von der vor allem Frauen betroffen sind, soll es ein garantiertes Rückkehrrecht in Vollzeit geben. Nicht für alle, aber für Schichtarbeiter und Beschäftigte mit Kindern unter 14 oder pflegebedürftigen Familienangehörigen soll es einen Teillohnausgleich geben.

Das klingt vernünftig und gar nicht sonderlich radikal. Dennoch birgt das Thema unberechenbares Konfliktpotenzial – und das gleich in mehrfacher Hinsicht. Da sind einerseits die Arbeitgeber, die das Ganze als Eingriff in ihre unternehmerische Freiheit ablehnen und behaupten, die Forderung gehe „an dem Alltag in unseren Betrieben vorbei“, weil „für die allermeisten Arbeitszeitwünsche der Beschäftigten“ auch ohne Tarifregelung „schon heute eine passende Lösung gefunden“ werde. Käme aber ein Rechtsanspruch auf Arbeitszeitverkürzung dazu, würde dies „den Fachkräftemangel weiter verschärfen“, mehr Aufträge als jetzt schon würden künftig liegen bleiben.

Die Argumentation ist zwar nicht ganz stimmig: Wenn die „allermeisten Arbeitszeitwünsche“ bereits einvernehmlich geregelt sind, kann ein Rechtsanspruch keine nennenswerten Verwerfungen mehr auslösen. Gleichwohl liegt hier durchaus ein reales Problem: Denn was passiert, wenn Beschäftigte künftig in größerem Umfang Gebrauch von einem „Recht auf kurze Vollzeit“ machen? Werden Unternehmen dann im gleichen Maße neue Beschäftigte einstellen oder die reduzierte Man- und Womanpower wenigstens durch mehr Leiharbeit ausgleichen? Oder drohen als unmittelbare Folge mehr Stress und weitere Arbeitsverdichtung?

Letzteres wäre der natürliche Lauf der Dinge, wenn es nicht gelingt, die Unternehmen zu mehr Personalaufbau zu verpflichten. Ein fatales Szenario – für die Beschäftigten, die immer mehr Aufgaben in immer weniger Zeit erledigen müssen, aber auch für die IG Metall, die die Forderung nach „kurzer Vollzeit“ ja auch als Antwort auf die in den letzten Jahren gestiegenen Arbeitsbelastungen erhoben hat. „Kürzer treten“, „Recht auf Abschalten“, „weniger Leistungsdruck“ – genau diese Themen prägten die große Beschäftigtenbefragung der Gewerkschaft vom Frühjahr, an der sich mehr als 680.000 Menschen beteiligt hatten.

Das allgemeine Problem hat die Organisation durchaus erkannt: „Wir wollen nicht, dass die Freiheit der einen zur Belastung der anderen führt“, unterstreicht der IG-Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann, die Wahloption auf Arbeitszeitverkürzung solle „mit Personalausgleich umgesetzt“ werden. Doch was das konkret bedeutet, ist bislang ziemlich unklar. Harte tarifvertragliche Einstellungsverpflichtungen oder Personalbemessungsregeln fordert die IG Metall bislang nicht. Stattdessen ist eher vage von „erweiterten Einflussmöglichkeiten für Betriebsräte auf die Personalplanung“ die Rede. Das ist vernünftig, wird aber ganz sicher nicht ausreichen, den Trend zur weiteren Arbeitsverdichtung zu stoppen.

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