Endlich Feierabend!

Überstunden Das EuGH-Urteil über die vollständige Arbeitszeiterfassung stößt kontroverse Diskussionen an. Manche Empörung ist heuchlerisch
9 to 5? Schön wär's. Im Jahr 2017 wurden in Deutschland über zwei Milliarden Überstunden geleistet
9 to 5? Schön wär's. Im Jahr 2017 wurden in Deutschland über zwei Milliarden Überstunden geleistet

Foto: imago images / STPP

Beschäftigte sollen für ihre Arbeit bezahlt werden – und zwar für die gesamte Arbeitszeit, die sie leisten. So weit, so wenig kontrovers. Oder etwa doch? Als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof von Dienstag entbrannten heftige Diskussionen. „Kommt jetzt die Stechuhr zurück?“ witzelten viele.

Das EuGH-Urteil legt fest, dass Unternehmen in EU-Staaten in Zukunft die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen müssen. Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft. Die Arbeitnehmervertreter wollten die Deutsche Bank verpflichten, die täglich geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter vollständig aufzuzeichnen, um die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten zu gewähren. In Deutschland schreibt der Paragraf 16 des Arbeitszeitgesetzes bislang nur vor, dass Überstunden verzeichnet werden müssen. Nur bei Minijobs und in bestimmten, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen wird die gesamte Arbeitszeit aufgezeichnet.

Kann die systematische Zeiterfassung für gerechtere Arbeitsbedingungen sorgen? Schließlich wurden in Deutschland im Jahr 2017 über zwei Milliarden Überstunden geleistet, wovon nur die Hälfte bezahlt wurde. Bewiesen ist, dass wer langfristig mehr als vierzig Stunden pro Woche arbeitet, darunter gesundheitlich leidet. Langfristig wirkt es sich also sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Unternehmen positiv aus, wenn Überstunden vermieden werden und Arbeitnehmer, Feierabende und Auszeiten genießen.

Die Gewerkschaften reagierten positiv auf das Urteil. Arbeitnehmer könnten möglicherweise nur so überhaupt für sich selbst erkennen, wieviele Überstunden sie leisteten und dies gegebenenfalls auch besser beweisen. Die Arbeitgeberverbände beklagten vor allem den bürokratischen Aufwand, der mit der Arbeitszeiterfassung einher geht.

Flexibilität: ja. Selbstausbeutung: nein.

Arbeitgeber monierten außerdem, dass mit dem Urteil von Arbeitnehmern geforderte Entwicklungen, dass Arbeit immer selbstbestimmter und flexibler erledigt werden kann, verloren gingen. Das Ziel des Urteils ist jedoch nicht, dass Arbeitnehmer auf Flexibilität verzichten. Auf Selbstausbeutung jedoch schon.

Wie lässt sich die Arbeitszeit erfassen, wenn sie nicht mehr wie früher am Stück und an einem Ort geleistet wird? Es gibt zeitgemäße Alternativen der Zeiterfassung zur Stechuhr, zum Beispiel per App. Die genaue Arbeitszeiterfassung ist tatsächlich möglicherweise herausfordernd, zum Beispiel bei den vielen Menschen, die von zu Hause oder von unterwegs aus arbeiten.

Das EuGH-Urteil ist nicht aus der Zeit gefallen. Es reagiert vielmehr auf die sich verändernden Arbeitsbedingungen. Es stimmt, dass die Entgrenzung der Arbeit, die Erwartung ständiger Erreichbarkeit, die Arbeitszeiterfassung erschwert. Zählt es als Arbeitszeit, wenn ich zu Hause über das aktuelle Projekt nachdenke oder eben noch mal schnell eine E-Mail schreibe? Solche und ähnliche Fragen sind nicht so leicht zu beantworten. Das heißt aber nicht, dass sie nicht beantwortet werden sollten. Und wieso sind diese Fragen überhaupt neu?

Wenn Arbeitgeber über das Urteil bestürzt sind, ist das heuchlerisch. Denn wie konnten bitte vorher Überstunden erfasst werden, wenn es so schwierig ist, Arbeitszeiten zu erfassen? Das offenbart einen Zustand, der unbezahlte Überstunden in Kauf genommen hat. Das muss sich ändern, auch wenn das mit grundlegenden Diskussionen in den spezifischen Branchen einher geht.

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