Mutter, Mutter, Kind

LGBTQ 2017 stimmte der Bundestag für die „Ehe für alle“. In der Praxis stehen Regenbogenfamilien bis heute vor schweren bürokratischen Hürden
Ausgabe 04/2021
Familien gibt es in unterschiedlichsten Variationen. Nicht alle werden jedoch juristisch auch so anerkannt
Familien gibt es in unterschiedlichsten Variationen. Nicht alle werden jedoch juristisch auch so anerkannt

Foto: Jeff Pachoud/AFP/Getty Images

Was bedeutet Familie? Zwei liebende Elternteile, und einer davon bringt ein Kind zur Welt, oder etwa nicht? Im Juni 2017 stimmte der Bundestag für die „Ehe für alle“. Seit mehr als drei Jahren können schwule und lesbische Paare hierzulande heiraten. Die Ehe wurde revolutioniert – was Familie bedeutet, jedoch nicht. Viele Fragen des Abstammungsrechts blieben unklar. Regenbogenfamilien stehen bis heute vor schweren bürokratischen Hürden.

Bei heterosexuellen Ehepaaren ist die Elternschaft eindeutig geregelt: Kriegt die Frau ein Kind, ist ihr Ehemann automatisch immer der Vater, auch wenn er das biologisch nicht ist. Für lesbische Ehepaare, die etwa von einer Samenspende Gebrauch machen, gilt diese Regelung bislang nicht. Ein einfaches Verfahren wie das der Vaterschaftsanerkennung, das für unverheiratete Paare bereitsteht, gibt es für sie nicht. Die nichtleibliche Mutter muss auf die langwierige Stiefkindadoption zurückgreifen, um als zweiter Elternteil offiziell anerkannt zu werden und das Sorgerecht für das Kind zu bekommen. Auch Fragen des Unterhalts und des Erbrechts hängen damit zusammen.

Gesa Teichert-Akkermann wurde durch eine Embryonenspende schwanger und brachte im Februar 2020 Tochter Paula zur Welt. Zusammen mit ihrer Ehefrau Verena Akkermann ist sie Teil der Initiative „Nodoption“, die sich gegen die Regelung der Stiefkindadoption ausspricht. Die Stiefkindadoption ist in der Kritik, oft zieht sie sich über Monate oder sogar Jahre hin. Nodoption ist ein Zusammenschluss von „Familien, die als solche anerkannt werden wollen“, heißt es auf der Website. Die Stiefkindadoption hat eigentlich eine andere Situation vor Augen: eine neue Partnerschaft, für die das Jugendamt prüft, ob eine Eltern-Kind-Bindung existiert. Deswegen dauern die Verfahren so lange. Doch ein Stiefkind ist Paula ja gar nicht, sondern ein Wunschkind.

Die Akkermanns wollen rechtlich offiziell als Mutter und Co-Mutter anerkannt werden und klagen wegen Diskriminierung. Derzeit liegt ihr Fall, der ein Präzedenzfall werden könnte, beim Oberlandesgericht Celle. Nach einem Gerichtstermin sagte Gesa Teichert-Akkermann gegenüber der dpa: „Wir haben dem Gericht heute ganz persönlich geschildert, was es für Paula und uns bedeutet, dass queere Familien bei der Anerkennung von Elternschaft diskriminiert werden. Wir kämpfen nicht nur für uns selbst, sondern für die Rechte aller Regenbogenfamilien.“ Ob sie mit der Klage Erfolg haben, ist noch offen. Erfolgreich waren sie jedenfalls schon dabei, dem Thema mehr Öffentlichkeit zu verleihen. Mit dem Hashtag #PaulaHatZweiMamas mobilisiert das lesbische Ehepaar, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, in den sozialen Medien. „Unsere Gesetzgebung bleibt leider untätig. Deshalb müssen die Gerichte für Einzelfallgerechtigkeit sorgen und das Abstammungsrecht diskriminierungsfrei anwenden“, schreibt Lucy Chebout, die Anwältin der Akkermanns, auf Twitter.

Probleme gibt es nicht nur bei lesbischen Ehepaaren, sondern auch, wenn ein Elternteil ein Transmann ist, keinen Geschlechtseintrag oder den Geschlechtseintrag „divers“ hat. Ein Versuch der Grünen, das Abstammungsrecht zu reformieren, wurde 2018 abgelehnt, ein Versuch der Linken scheiterte 2020. Sowohl Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) wie auch ihre Parteifreundin, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, sprachen sich in der Vergangenheit für die Änderung des Abstammungsrechts hin zu einer automatischen Mitmutterschaft bei lesbischen Ehepaaren aus. Versuche, die Situation für Regenbogenfamilien zu verbessern, gab es also schon einige, bislang aber ohne Erfolg. Die Akkermanns haben bereits angekündigt, mit ihrer Klage auch vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

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