Warum erst jetzt?

Sexismus Das sogenannte Upskirting ist nun ein Straftatbestand. Bis dahin hat es viel zu lange gedauert
Ausgabe 29/2020
Bereits 2013 nutzten mehr als ein Drittel der Deutschen ein Smartphone. Das ist sieben Jahre her. Das Konzept Konsens und sexuelle Selbstbestimmung gab es auch damals
Bereits 2013 nutzten mehr als ein Drittel der Deutschen ein Smartphone. Das ist sieben Jahre her. Das Konzept Konsens und sexuelle Selbstbestimmung gab es auch damals

Foto: Josep Lago/AFP/Getty Images

Bei manchen Dingen fragt man sich, warum sie so lange gedauert haben. So auch beim Thema „Upskirting“: Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt wird in Deutschland eine Straftat. Der Bundestag beschloss Anfang Juli ein Gesetz, das dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorsieht. Bislang hatten Betroffene kaum Mittel, sich auf juristischem Wege dagegen zu wehren. Angezeigt werden konnte nur, wenn Bilder an Dritte weitergegeben oder im „höchstpersönlichen Lebensbereich“ aufgenommen worden waren – etwa in der eigenen Wohnung oder im Auto. Upskirting findet jedoch meistens im öffentlichen Raum statt. Als sexuelle Belästigung konnten die Fälle nicht angezeigt werden, da sie zumeist ohne Berührung passieren.

„Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren, ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die Fotos verletzten nicht nur die Persönlichkeitsrechte, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung. Die entstandenen Fotos würden teilweise im Internet geteilt und sogar kommerziell vertrieben.

Das neue Gesetz ist Folge und Erfolg einer Online-Petition, die zwei junge Frauen 2019 gestartet hatten. Eine der beiden, die heute 29-jährige Münchner Studentin Hanna Seidel, wurde selbst zwei Mal in ihrem Leben Opfer von Upskirting. „Wir müssen dafür kämpfen, dass Upskirting zur sexuellen Belästigung zählt und somit auch in Deutschland strafbar ist“, heißt es in der Petition. Vorbild für die Petition, die von mehr als 100.000 Menschen unterzeichnet wurde, war Großbritannien: Dort hatte die Britin Gina Martin, die auf einem Musikfestival in London zum Opfer von Upskirting wurde, eine ähnliche Petition gestartet, woraufhin die britische Regierung unter Theresa May 2019 Upskirting zu einer Straftat erklärte. Der Erfolg motivierte Hanna Seidel, zusammen mit ihrer Freundin Ida Marie Sassenberg für Deutschland etwas Ähnliches zu starten.

Seit dem Verbot in Großbritannien sind etliche nachträgliche Strafanzeigen bei Polizeistationen eingegangen. Möglicherweise wird das auch in Deutschland so sein, wenn das Gesetz diesen Herbst in Kraft tritt. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf von Justizministerin Lambrecht sollte Upskirting nicht als Sexualstrafttat zählen, sondern in Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs eingefügt werden. Dies ist ein Paragraf, der Persönlichkeitsrechte schützt. Mehrere Sachverständige, darunter auch die Initiatorin der Petition, Hanna Seidel, argumentierten jedoch dafür, dass Upskirting die sexuelle Selbstbestimmung der Betroffenen verletze und daher ein Sexualdelikt sei.

Die Große Koalition folgte dieser Kritik und schafft nun im Bereich der Sexualstraftaten den neuen Paragrafen 184k („Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“). Diese Einordnung als Sexualstraftat bringt den Vorteil, dass in einem Prozess das Opfer auch als Nebenklägerin auftreten kann.

Warum kommt das Verbot erst jetzt? Upskirting ist erst mit der Verbreitung von Smartphones und damit immer griffbereiten Fotoapparaten ein Phänomen geworden. Doch bereits 2013 nutzten mehr als ein Drittel der Deutschen ein Smartphone. Das ist sieben Jahre her. Das Konzept Konsens und sexuelle Selbstbestimmung gab es auch damals.

In den sozialen Medien finden sich Stimmen, die das Gesetz als unzulässige Ausweitung der Persönlichkeitsrechte kritisieren. Auf Twitter reagiert eine Nutzerin auf diese Stimmen treffend: „Hey du, kennst du den Unterschied zwischen ‚etwas verschenken‘ und ‚beklaut werden‘? Prima, dann kennst du jetzt auch den Unterschied zwischen ‚sexy Selfies posten‘ und ‚#Upskirting‘.“

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