Anzeige gegen deutsche Politiker

NSA-Tour Der österreichische Politiker Peter Pilz hat Klage gegen Frank Walter Steinmeier und Thomas de Maizière eingereicht, um sich gegen die Spionage durch den BND zu wehren

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Der Österreichische Politiker Peter Pilz hat heute seine angekündigte Klage gegen Frank Walter Steinmeier und Thomas de Maiziere eingereicht. Die deutschen Politiker waren von 1999-2009 aufeinanderfolgend jeweils Chefs des Bundeskanzleramts und damit die oberste Aufsicht über den BND.

Pilz, der sich derzeit auf einer NSA-Tour durch Europa befindet, wirft den deutschen Politikern vor, dass sie "politisch und persönlich" verantwortlich waren dafür, dass der deutsche Geheimdienst in Kooperation mit der NSA "gegen die Interessen Österreichs gehandelt" hat. Zudem verwehrt er sich dagegen, als nicht-deutscher der Spionage ausgeliefert zu sein:

"Als Menschen zweiter Klasse waren wir Österreicher, Schweizer, Belgier, Italiener, Schweden und Slowenen nachrichtendienstliches Freiwild."

Ob der Grünen-Politiker sich mehr als eine mediale Wirkung von der Anklage verspricht ist nicht sicher. Zumindest zwingt er die österreichischen Gerichte nun sich mit dem Fall zu beschäftigen. Der deutsche Generalbundesanwalt Harald Range hat allerdings schon gezeigt wie solche Klagen verschleppt und abgelehnt werden können.

Vor wenigen Tagen hatte der CCC zu seiner bereits vor über anderthalb Jahren gestellte Klage eine Stellungnahme über den Zustand der Klage erzwungen. Range erklärte seine Inaktivität mit dem "Fehlen an zureichenden und tatsächlichen Anhaltspunkten" für strarechtlich relevante Handlungen. Die Ermittlungen aufgrund des Abhörens des Kanzlerinnen-Handys hatte er mit der gleichen Begründung bereits ganz eingestellt. Offensichtlich hatte Range versäumt, die Berichterstattung der letzten Jahre zu verfolgen.

Ob die österreichischen Gerichte mehr im Interesse ihrer eigenen Bevölkerung und Politik handeln werden als der deutsche Generalbundesanwalt, wird die Klage von Peter Pilz zeigen. Hoffentlich nicht erst Ende 2016.

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