Ermittlungen gegen Netzpolitik.org

Landesverrat Der Generalbundesanwalt hat nun auch direkt gegen zwei Journalisten von Netzpolitik.org Ermittlungen wegen Landesverrat aufgenommen

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Ermittlungen gegen Netzpolitik.org

https://netzpolitik.org/wp-upload/2015-07-24_Generalbundesanwalt-Ermittlungsverfahren-Landesverrat.pngWie Netzpolitik.org soeben vermeldet, hat der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen zwei ihrer Redakteure eingeleitet und damit auf eine Strafanzeige des Bundesamts für Verfassungsschutz reagiert. Neben den beiden Redakteuren Andre Meister und Markus Beckedahl, soll auch gegen eine unbekannte Person ermittelt werden.

Bisher war lediglich bekannt, dass der Verfassungsschutz eine Anzeige wegen Geheimnisverrats gestellt hatte. Netzpolitik hatte im Februar und April Dokumente veröffentlicht, die den Ausbau zur Überwachung von Internethinhalten durch den deutschen Inlandsdienst belegen sollten. Der Generalbundesanwalt hatte die Prüfung der Anzeige persönlich übernommen, solange war aber nur vermutet worden, dass nur der/die Whistleblower-in im Fokus der Ermittlung stehen würde.

Das nun auch gegen die Journalisten selbst ermittelt wird, muss als ein Angriff auf die Pressefreiheit gewertet werden. Seit dem Cicero-Urteil ist dies warhscheinlich der erste Fall, in dem Ermittlungen gegen Journalisten wegen Landesverrates aufgenommen werden. Damals waren die Redaktionsräume des Magazins durchsucht worden, weil der Verdacht bestand, dass die Journalist-innen über geheimes Material verfügten. Das Cicero-Urteil war 2007 richtungsweisend und sollte die Pressefreiheit als wichtigen Bestandteil der freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesreublik stärken.

Seit diversen Enthüllungen durch Whistleblower-innen in den letzten Jahren wird das Thema des Geheimnisverrats kontrovers diskutiert. Die Bewertung, ob eine Enthüllung als Landesverrat oder als legitimes Whistleblowing bewertet werden muss, geht in den verschiedenen politischen Lagern weit auseinander.

Vielleicht kann man dem Amt für Verfassungsschutz nicht vorwerfen, dass es Anzeige erstattet, wenn geheime Dokumente aus ihrem Ressort weitergeben werden. Allerdings ist es bezeichnend, dass der Generalbundesanwalt bei brisanten Fällen wie der NSA-Affäre und dem Abhören des Kanzlerinnenhandys jahrelang nur prüft, aber nicht ermittelt, dann aber schon kurz nach einer anderen Anzeige ein Verfahren wegen Landesverrats gegen Journalisten einleitet.

Der Verfassungsschutz ist eigentlich das zuständige Amt für die Spionageabwehr, über die Wahrnehmung dieser Aufgabe hat man von der Behörde während den vergangenen zwei Jahren, seit dem Bekanntwerden der NSA Aktivitäten, allerdings eher wenig gehört.

Die Ermittlungen gegen Whistleblower-innen und nun auch noch gegen Journalisten, die im Rahmen der Pressefreiheit besonders geschützt werden müssen, kann nur als Einschüchterung aufklärerischer Arbeit verstanden werden.

UPDATE: Nochmal eine ausführlichere Einschätzung der Situation https://www.freitag.de/autoren/jonaz/bundesanwaltschaft-gegen-pressefreiheit

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