G10-Kommission will Bundesregierung verklagen

BND-Affäre Wenn die Kontrolleure des BND die Bundesregierung verklagen, könnte die Luft für die, die die Selektoren geheim halten wollen, dünn werden

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G10-Kommission will Bundesregierung verklagen

Bild: DAVID GANNON/AFP/Getty Images

Wie die Süddeutsche Zeitung heute berichtet, strebt die G10 Kommision eine Klage gegen die Bundesregierung an. Das geheim tagende Gremium ist für die Kontrolle des Grundsatzartikel 10 zuständig und soll die deutschen Geheimdienste in ihrer Arbeit regulieren. Alle Überwachungsaufträge, die potenziell deutsche Staatsbürger betreffen, müssen theoretisch erst von der Kommission geprüft und genehmigt werden. Allerdings hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Abgeordneten nicht die nötige Einsicht oder Zeit mitbringen, um intensiv die Anträge des BND zu prüfen. Viele Erlaubnisse wurden in der Vergangenheit einfach durchgewunken. Seit aber der NSA-Ausschuss seinen Fokus auf die grenzlegalen Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes gelegt hat, mehrt sich der Unmut innerhalb des Gremiums.

Zuletzt wurde verlautet, dass keine neuen Anträge des BND genehmigt werden sollen, solange die umstrittenen Selektorenlisten der NSA nicht auch den Abgeordneten der Kommission zugänglich gemacht werden. Inzwischen darf zwar der als Vertrauensperson eingesetzte ehemalige Bundesverwaltungsrichter Kurt Graulich die höchst geheim gehaltenen Listen prüfen, sein Arbeitsplatz ist allerdings die BND-Zentrale in Berlin. Dies und die allgemein rechtlich sehr wackelige Konstruktion Graulichs als Vertrauensperson erregt die Gemüter. Die Opposition wird bald Klage einreichen.

Wenn nun auch die G10-Kommission klagen sollte, um Zugang zu den Listen zu bekommen, wird die Luft allmählich dünn um das verantwortliche Bundeskanzleramt. Woher die Süddeutsche Ihre Informationen genau bezieht, wird allerdings nicht deutlich:

Zu diesem Zweck [der Prüfung einer Klage] hat die Kommission nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR bereits Juristen beauftragt.

Die endgültige Entscheidung über eine Klage soll demnach in der nächsten G10-Sitzung Ende August gefällt werden. Eine Klage und deren Vorbereitung braucht allerdings Zeit. Deshalb hatten die Abgeordneten der Grünen und Linken aus dem NSA-Ausschuss ihre Schriften bereits vor der Berufung Graulichs als Vertrauensperson der Bundesregierung vorbereitet, um sie noch vor Ende der Sommerpausen einreichen zu können. Während der Ausschuss mit dem Ende der Legislaturperiode seinen Abschlussbericht vorlegen muss, könnte das G10-Gremium mehr Zeit für eine Klage haben. Schliesslich sitzt es am längeren Hebel, da es seine Funktion ist, den BND in seinen Grundrechtseingriffen zu regulieren. Vielleicht ist vielen Abgeordneten der Kommission dieser Auftrag aber erst durch die Arbeit und die Erkentnisse des NSA-Ausschusses wieder ins wirkliche Bewusstsein gerückt.

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