Zwischen Skylla und Charybdis

Integrationsarbeit Der verstellte Blick auf das Miteinander der Kulturen – ein Kommentar zu den Reaktionen im Netz auf das Burkini-Urteil

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Geht auch: Burkini für Rettungsschwimmerinnen (Sydney, Australien)
Geht auch: Burkini für Rettungsschwimmerinnen (Sydney, Australien)

Foto: Matt King/ AFP/ Getty Images

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig (Az.: 6 C 25.12) ist es Schülerinnen muslimischen Glaubens zumutbar am schulischen Schwimmunterricht teilzunehmen. Insofern durch das Tragen eines Burkinis die Konformität mit religiösen Bekleidungsvorschriften gewahrt bliebe und dieser keine grundlegende Stigmatisierung der Betroffenen darstelle, sei die Teilnahme am Unterricht verpflichtend. Grundsätzlich wurde seitens des Gerichts eine Kollision zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und dem durch die Verfassung garantierten Erziehungs- und Bildungsauftrag eingeräumt. Deutlich formuliert wurde die Notwendigkeit in solchen Fällen eine gründliche Abwägung der verschiedenen Aspekte und eine Suche nach Kompromissen vorzunehmen.

Betrachtet man nun vor diesem Hintergrund die zu den Artikeln über das Urteil formulierten Kommentare im Netz, fällt auf, wie wenig Widerhall die Maßgabe der Kompromissfindung und -bildung in den Meinungsäußerungen zum Thema findet. Sowohl die Problematisierung der Teilnahme am Unterricht durch die Klage vor Gericht wie auch das Tragen des Burkinis werden in vielen Kommentaren ohne jedweden reflexiven Zwischenschritt als mangelnder Wille zur Integration ("Keine Sonderwünsche!") interpretiert. Dabei eignet dem Burkini selbst ein Moment der Vermittlung zwischen den abweichenden kulturellen Orientierungen, denn er ermöglicht die Partizipation und Integration von strenggläubigen Mosleminnen genau dort, wo ansonsten der Zwang zur Anpassung durchgesetzt und dieser mit einiger Wahrscheinlichkeit durch eine renitente Strategie zur Vermeidung der Anpassungsleistung beantwortet worden wäre.

Was unterschiedet den Burkini denn von einem Badeanzug mit Badekappe, außer dass er vielleicht etwas weniger Haut sehen lässt? Und wem steht es zu nach diesem Kriterium, des Zeigens von etwas weniger Haut, die Integrationsbereitschaft von Mitbürgern grundsätzlich und ohne weitere Auseinandersetzung mit diesen in Frage zu stellen, Menschen abzuurteilen und der Gesellschaft zu verweisen? Und was hat das noch mit der Einladung zur Teilhabe, mit dem Wunsch nach Integration zu tun? Wenn wiederum der das Mädchen und seine Eltern vertretende Anwalt problematisiert, dass der Burkini darum kein geeigneter Kompromiss in der Sache wäre, weil er eine Stigmatisierung der Schülerin zur Folge hätte, so formuliert er damit den hier vorliegenden Balanceakt zwischen Skylla (Anpassungszwang) und Charybdis (Teilhabe durch Integration). Denn gewiss führt das Tragen des Burkinis zu einer Stigmatisierung, diese eignet aber nicht dem Kleidungsstück als solchen, sondern den Blicken und Zuschreibungen der Betrachter. Während der Burkini de facto die Teilhabe am Unterricht durch Vermittlung gegensätzlicher Ansprüche ermöglicht, wird er durch den Blick der befremdeten Betrachter zum Ausweis eines Mangels. Insofern diesem Blick eine besondere Gewalt eignet, er transportiert die Ab- und Ausgrenzung Einzelner gegenüber der Erwartungskonformität einer Mehrheit, stigmatisiert er die Betroffene(n) auch.

Anstatt nun den Burkini als Vergegenständlichung einer Abgrenzung und Stigmatisierung verbal aufzurüsten und Fronten dort zu vertiefen, wo uns Neugier, Interesse und Toleranz zur Verständigung motivieren, sollten wir uns bewusst darüber sein, dass unsere (Vor)Urteile Maß nehmen an der (Un)Mündigkeit im Übertrag grundlegender Werte in die Alltagspraxis. Wenn ausgerechnet in diesem Land mit seiner durch unvorstellbaren Hass gegenüber als wertlos deklarierten rassischen, religiösen und sozialen Gruppierungen getriebenen Geschichte das Design eines Badeanzugs den Blick auf den Mitmenschen und das mögliche Miteinander verstellt, dann sollten wir nicht im gleichen Atemzug von Integration und mangelnder Bereitschaft dazu schwadronieren. Wenn Rechte und daraus abgeleitete Ansprüche, wenn kulturelle Bestimmungen und daraus abgeleitete Erwartungen kollidieren, dann wird Integration zur Maßgabe einer gegenseitigen Handlungsorientierung. Und wer sich dabei nicht einmal über die Richtung im Klaren ist, der ist auch nicht in der Lage dem gerecht zu werden, wovon er vorgibt zu handeln, der sieht nichts weiter als nur mehr sich selbst dort, wo ihm der oder die Andere hätte begegnen können.

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