Die Monstermacher

Bild vs. Kachelmann Das Urteil des OLG Köln zugunsten von Jörg Kachelmann wird von der Presse bereits kleingeschrieben. Das ist bemerkenswert kurzsichtig

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Kachelmann macht es niemandem leicht
Kachelmann macht es niemandem leicht

Bild: Johannes Eisele/AFP/Getty

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln im Verfahren Kachelmann gegen bild.de und andere ist keine Überraschung. Oder besser: Sie ist eine Überraschung nur für die, die das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.3.2013 zu den gleichen Beteiligten noch als Sieg der Pressefreiheit gefeiert hatten. Und die meinten, mit der Verleihung des Henri-Nannen-Preises für "beste investigative Leistung" vom Mai 2012 wäre das Schmuddelimage der bekanntesten vier Buchstaben der Republik Geschichte.

Denn schon damals hatte der BGH lapidar festgestellt: "Wegen der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) folgenden und in Art. 6 Abs. 2 der europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Unschuldsvermutung und einer möglichen durch die Medienberichterstattung bewirkten Stigmatisierung war die Veröffentlichung im Juni 2010 wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers rechtswidrig."

Dass bild.de gleichwohl nicht verurteilt wurde, lag an der Natur des seinerzeit von Kachelmann geltend gemachten Unterlassungsanspruchs. Der ist nur begründet, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht.

Sie war nicht gegeben, weil das, was bild aus internen Verfahrensunterlagen zitierte, in der Zwischenzeit zum Gegenstand der mündlichen, öffentlichen Gerichtsverhandlung gemacht worden war. Eher gäbe Anlass zur Spekulation, warum die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen bild & Co. kein Ermittlungsverfahren eröffnet hat, weil "aus amtlichen Schriftstücken eines Strafverfahrens öffentlich Mitteilung gemacht wurde, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert" wurden.

Der Pyrrhussieg für bild von 2013 kann jetzt erst recht nicht darüber hinweg täuschen, dass das klickstärkste deutsche Nachrichtenportal nebst den verlagseigenen Blättern, dass Springer Menschen zerstört.

Wer die von Kachelmann angegriffenen Schlagzeilen und Behauptungen liest (sie füllen die Klageschriften seitenweise und sind in den Urteilen des Landgerichts Köln hier und hier wiedergegeben), kann kaum von Berichterstattung sprechen. Sie sind in ihrer Zusammenschau die Herstellung einer erdachten Biographie, die ohne Abstriche ein negative Person konstruiert. Um Mary Shelley zu bemühen: Auf den Viktor kommt es nicht an, sondern nur auf Frankensteins zusammengesetztes Monster.

Jörg Kachelmanns Prozesse um Entschädigung und Genugtuung sind der erkennbare Versuch, die eigene Biographie zurück zu gewinnen. Es ist ein langer, es ist ein beschwerlicher, es ist ein sehr teurer Weg; auch in Zeiten von Prozesskostenhilfe gibt es Recht nicht für lau.

Dabei macht es Kachelmann niemandem leicht, er ist kein Sympathieträger. Seine Äußerungen via Social-Media sind ein ums andere Mal pointiert bis anfechtbar. Seine Reaktionen werden erst verständlich, wenn man sich um Verständnis bemüht. Das wurde bei freitag.de beispielhaft versucht. Jakob Augstein sah den Unternehmer von der Justiz "wie ein wildes Tier" behandelt, der Verfassungsrechtler Winfried Hassemer ihn dagegen von der Presse an den "Pranger der Prominenz" gestellt. Wer wollte der Person, die derart existenziell ins Kreuzfeuer genommen wurde, heute ihre Harschheit verdenken.

Im Gegensatz zur Justiz sind Presse und ihre Erzeugnisse in Deutschland eine ganz überwiegend private Veranstaltung, sowohl rechtlich wie wirtschaftlich. Was passiert aber im Kern, wenn Privatmedium sich gegen Privatperson wendet?

Das förmliche Strafverfahren sieht Mindestgarantien zum Schutz des Angeklagten vor, vor allem gegen anklägerischen Übereifer, deren Verletzung zur Aufhebung jeder Verurteilung führen. Vor- und Nachverurteilung im veranstalteten medialen Tribunal bleiben hingegen im Gedächtnis haften. Dabei geht es um mehr als um Leumund oder Ruf. Deutsche Gerichte haben mit der Drittwirkung von Grundrechten sowie der Herausarbeitung von Intim- und Geheimsphäre deutlich gemacht: Wer hier als Privater eindringt, handelt grundsätzlich rechtswidrig.

Das hat sich offensichtlich nicht deutlich genug herumgesprochen: Seit 1986 hat bild rund 25% aller Rügen des deutschen Presserates auf sich vereint. Eine Zusammenstelllung der Gerichtsverfahren und deren Ausgang, in denen bild & Co. bisher beteiligt waren, steht aus. Die Wiederholungstäter gegen Persönlichkeitsrechte bleiben nicht nur von der Selbstkontrolle unbeeindruckt - sie kommen mit ihrer Masche meist unerwähnt davon.

Die Masche allein auf die Schlagzeilenträchtigkeit von "sex & crime" zu reduzieren, ist allenfalls ein Verkaufsargument. Sex und Gewalt sind hingegen das überkommene Betätigungsfeld moralischer Entrüstung. Und damit das einer Gesellschaft, die sich nicht an Sachargumenten orientiert, sondern in ständig changierenden (Un)Werturteilen erschöpft. Das ist eine Bewertung, die sich die Justiz in Deutschland aufgrund der besonderen Erfahrung mit furchtbaren Juristen weitgehend versagt hat. Es gilt nunmehr Tatstrafrecht, nicht Täterstrafrecht.

In der Zeitung mit den vier Buchstaben bleibt es dagegen, weibliche Angeklagte als "Hexen" zu verschlagworten, etwaige Zeuginnen als Zofen in Erwartung von "Zuckerbrot und Peitsche" zu beschreiben, den Angeklagten Kachelmann als "bizarr" zu etikettieren. Hier beunruhigt am Mittelalterlichen weniger, welche Emotionen das bei Lesern auslöst, sondern von welchen inneren Vorstellungwelten die Artikelverfasser, die sich als Ankläger gerieren, geleitet sind.

Denn auch der Wille zur politischen Gestaltung ist in diesen unwahrscheinlichsten aller Publikationen ungebrochen. In Kampagnen über das Schicksal von Bundespräsidenten zu befinden oder, wie im Fall von the Sun, einen eigenen Geheimdienst aufzubauen, führt auf die einfache Frage zurück, welches ihre Maßstäbe sind.

Sie sind jedenfalls keine ethischen. Die Diskussion um die Herkunftsbezeichnung von Tätern vom März dieses Jahres zeigt: Auf die Betonung "des Fremden", auf die Konstruktion "des Anderen" will diese Presse nicht verzichten. Das gilt für "junge Männer aus dem Maghreb" genauso wie sonst für Täter, bei denen die Bezeichnung nicht zu reichen scheint, sondern sie als verdorbene Rechtsfeinde zugerichtet werden. Was dagegen im Sinn von Richtlinie 12.1 des Pressekodex' ein "begründbarer Sachbezug" für derlei Bezeichnungen wäre, vermag dieselbe Presse nicht ansatzweise zu begründen.

Auch wenn die Richter in Köln die Auffassung vertreten, gegen Kachelmann habe "keine zielgerichtete Pressekampagne stattgefunden": Das Zivilgericht ist tatsächlich nicht der Platz, das Phänomen zu verhandeln, dass groteske Verzerrungen eine Grundbedingung von bild und Konsorten sind. Sie vermitteln damit sich und ihrer Klientel so etwas wie eine Deutungshoheit über eine nur vorgestellte Normalität. Es wäre eine politische Debatte wert, ob derartige Konstrukte überhaupt ein grundrechtlich geschütztes Privileg rechtfertigen. Aber die Debatte wird auch jetzt nicht geführt werden, weil das von bild & Co. als Geschäfts- gleichzeitig Gesinnungsmodell ist.

Kachelmann ist zu danken, dass er das durchficht: Wer mit einer solchen journalistischen Praxis weitermachen will, muss richtig viel Geld mitbringen. Derzeit halten wir bei 395.000 Euro für 26 Einzelverletzungen. Es gibt kaum eine schönere Möglichkeit, um "Medienmacht" in ihrem ganzen Elend darzustellen.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Joseph Seidl

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Joseph Seidl

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