Ein illoyaler Staat?

Staatsangehörigkeit Zunehmend wird die Frage nach der Loyalität des Staatsangehörigen gestellt. Zur nötigen Umkehrung eines Blickwinkels

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Was meint ein Bundesinnenminister Thomas De Maizière, wenn er im Interview betont: "Lieber sind mir die Loyalität und das klare Bekenntnis zu einem Staat, nicht zu zweien"? Warum diktiert der Innenminister von Baden-Württemberg Thomas Strobl in die Mikrophone: "Die deutsche Staatsbürgerschaft ist etwas [Kunstpause] besonderes"?

Natürlich ist vorstellbar, dass des Babys erster Schrei einer vor Glück wäre, Deutscher sein zu dürfen, um damit gleichzeitig einen Treueschwur auf das Vaterland zu leisten. Allerdings meinte schon Kurt Tucholsky, dass bei derlei Aussicht auf den Berufsdeutschen in utero zu bleiben eine echte Alternative ist.

Die Herren von den Unionsparteien hingegen meinen es ganz ernst. Denn ein Loyalitätsverhältnis zum deutschen Staat ist für sie nicht nur Gradmesser für und wider die Integration. Sondern auf der Annahme gründen konkret der Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, die Ausweisung und die zunehmend ins Spiel gebrachte Ausbürgerung: Nicht (mehr) Deutsch sein zu dürfen als Sanktion für eine Straftat.

Eine Ahnung, wo mit Blick auf den Wahlkampf zur kommenden Bundestagswahl die Argumentslinien verlaufen könnten, lieferte vor einiger Zeit Jakob Augstein. In seiner Spiegel-Kolumne titelte er: "Wir haben uns geirrt". Dabei nahm er zu Mehrstaatern, die mit dem sogenannten Doppelpass, ausdrücklich Bezug auf das Bild, dass niemand Diener zweier Herren sein könne.

Interessant war nicht nur die stereotype Antwort von Jürgen Trittin ("Mit Rassismus spielt man nicht"). Oder die von Imran Ayata ("Der Doppelpass ist kein Geschenk"), der ebenfalls nicht ohne Rassismusvorwurf ausgekommen ist. Sondern es waren binnen weniger Stunden 389 online-Kommentare unter Augsteins Beitrag. Als ob eine Astroturf-Gemeinde von Neo-Volksgenossen nur darauf gewartet hätte, besetzte sie sofort die ersten Ränge mit unverhohlener, teilweise begeisterter Zustimmung. Und damit zu einem Gedankengebäude, das sich noch immer Denkschule nennen darf und Adepten sammelt.

Der Neo-Schmittismus

Denn die Urheberschaft am (il)loyalen Bürger steht Roland Koch genauso wenig zu wie Carlo Goldoni. Vielmehr findet er sich in dem Buch mit dem unscheinbaren Titel "Die staatsrechtliche Stellung der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland" von 1974.

Dessen Autoren u.a.: Josef Isensee, dem späteren Erfinder eines angeblichen Supergrundrechts auf Sicherheit, das allen anderen Grundrechten der deutschen Verfassung ("Freiheit in Sicherheit") vorangehe. Und Karl Doehring, der den bildhaften Ausdruck geprägt hat, um ihn 2010 kurz vor seinem Tod in der F.A.Z. ("Niemand kann zwei Herren dienen") noch schnell auf alle Muslime zu übertragen, die er wie "Marxismus, Kommunismus und Nationalsozialismus" pauschal zu Verfassungsfeinden stempelte. Ihr Glaube, so der zwischenzeitlich langjährige Leiter des Thinktanks Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, hindere sie an der "Treue zur Verfassung".

Ebenso konsequent wie redundant konnte Doehring die umgekehrte Frage, die nach der Integration, schon 1974 abschmettern: "Darf ein Staat den Fremden unbegrenzt Rechte und Vorteile bieten, die geeignet sind, ihn seinem Heimatstaat nachhaltig zu entfremden, seine Treuepflicht zum Heimatstaat zu korrumpieren, den Heimatstaat meßbar zu schädigen oder zu Maßnahmen zu veranlassen, die wirtschaftskriegsähnlich sich auswirken?"

In der Suggestivfrage ist verdichtet, dass es nicht einmal mit Assimilation getan wäre, sondern es der Submission, der Unterwerfung "des Fremden" bedürfe, um wenigstens dem Generalverdacht der Korruption zu entgehen. Das Wort "Ausländer" zu verwenden lehnte Doehring lange danach noch ab.

Ebenso konsequent kommen Kosmopoliten, die das Fremde zu überwinden suchen, schlecht weg. Augstein schreibt: "Nur wer den Bürger als Konsumenten sieht und den Staat als Dienstleister, für den machen mehrfache Staatsbürgerschaften tatsächlich Sinn." Doehring schrieb: "[...] ein Staat gäbe sich auf und würde seiner Totalverantwortung für seine Bürger nicht mehr genügen, wollte er in den Traum eines Weltbürgertums versinken".

Biographisch mag von Interesse sein, dass mit Isensee und Doehring zwei Apologeten von Carl Schmitt und Ernst Forsthoff zugange waren und sind, Juristen und Denker der staatsrechtlichen Legitimierung des Nationalsozialismus. Und es mag auch nicht weiter verwundern, dass diese Schule ihren Weg als Schäubles Nachtlektüre gefunden hat: Das umfassende Sicherheitsversprechen forderte im Gegenzug über die Loyalität hinaus die Selbstaufopferung des Dieners - etwa als unschuldiger Passagier in einem entführten Verkehrsflugzeug, das zum Abschuss frei gegeben werden soll.

Das "Bürgeropfer", vom Isensee-Schüler Otto Depenheuer neu propagiert und bei Schäuble gelandet, wird dabei flankiert von der Aushöhlung der Menschenwürde selbst. Der Bonner Rechtslehrer Matthias Herdegen erregte eine Zeit lang Aufsehen, weil er Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes für antastbar erklärte. Entsetzt aufgenommen wurde aber seine später relativierte Behauptung, dass die sogenannte "Rettungsfolter", final auf den Rettungszweck gedacht, den Würdeanspruch des Gefolterten nicht verletze.

Bemerkenswert ist neben der Radikalität die Kürze der Entwicklung. Von einem in Westdeutschland ab den 1980er Jahren um sich greifenden Etatismus, in dem der Angehörige in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis den Staat konstituiert, hin zu einem Dezisionismus, der Treue glaubensgleich und damit unmittelbaren Gehorsam einfordert, ab 2001. Dass dabei die Person vom Subjekt zum Objekt herabgewürdigt wird, verkommt zur Nebensache.

Bereits an der Stelle kann in den Raum gestellt werden, ob die Loyalitätsfrage, immer von "Staat Richtung Bürger" nicht nur perspektivisch falsch gestellt, sondern gerade für den Bürger ziemlich gefährlich ist.

Integration als historisches Mittel der Verständigung

Verstörend daran ist, dass sich derlei gegen die europäische Erfahrung stellt. Auch wenn der Weg lang und steinig war: 1992 wurde für die EG die Unionsbürgerschaft eingeführt, die später für die EU übernommen wurde. Sie "tritt zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu, ersetzt sie aber nicht". Jeder gebürtige Angehörige eines Mitgliedstaates ist damit zugleich Europäer. Die innere Klammer ist dabei die jeweilige Inländergleichbehandlung.

Das Stadium der reinen Wirtschaftsintegration ist überwunden. Die Unionsbürgerschaft ist keine mehr in Ansehung der Person als Subjekt nur wirtschaftlicher Betätigung. Sie ist eine politische Grundbedingung, deren Ausdruck sich im unmittelbar geltenden Artikel 18 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) findet: "Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten." Das gilt für rund eine halbe Milliarde Personen aus 28 Ländern auf dem europäischen Kontinent.

Pikanterweise findet sich diese Form der Integration schon in der Bayerischen Verfassung. Wo die Staatskanzleiinhaber am lautesten gegen Mehrstaatigkeit angehen, halten seit 1946 die Artikel 6 ff. die Bayerische Staatsangehörigkeit in Reserve. Für etwaige Kollisionen ist vorgesorgt: "Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayerischen Staatsangehörigen." Die Inländergleichbehandlung als wesentliches Integrationsmerkmal ist damit ein ebenso konstitutiver Teil des deutschen wie des Europäischen Föderalismus'.

Den immanenten Widerspruch zwischen Erfahrung, gesetztem Recht und formulierten Politikzielen kann man natürlich einige Zeit kaschieren, indem die Räume wieder enger gemacht werden. Grenzschließungen, Brexit und Stillstand der institutionellen Integration in Europa teilen erneut in national orientierte Einheiten, wo der Nationalismus als Novation sich abermals beweisen soll können. Alleine die Weigerung des britischen Exekutivs, den Austritt aus der EU zu offizialisieren, zeigt, mit welch langem Atem zu rechnen ist. Offen bleibt aber der Erfolg, der zumindest für das Deutschland des vorigen Jahrhunderts das Ende jeglicher Zivilisation bedeutete.

Verhandlung als Grundlage von Demokratie

Tatsächlich haben gerade die Ausrichtung und Öffnung nach außen gezeigt, dass staatliche als Verhandlungs- statt Abschottungsräume begriffen wesentlich fruchtbarer sind und sich stabilisierend auswirken.

Auch der dem Loyalitätsgedanken verhaftete Politologe Yves Bizeul ("Nationalismus, Patriotismus und Loyalität zur offenen Republik", 2006) konzediert: "Nicht zu Unrecht betrachtet Peter Sloterdijk die Nation als eine durch zentral gesteuerte Kommunikation erzeugte Stress- und Erregungsgemeinschaft, die sich selbst mit Hilfe von Hysterien und Paniken fortwährend in eine für ihr Überleben notwendige Spannung versetzt". Und: "Weder die Nation noch das Vaterland sollten Gegenstand der Loyalität der Staatsbürger sein, sondern eine dem politischen, sozialen, kulturellen und ethnischen Pluralismus gegenüber prinzipiell offene Republik mit einer starken Zivilgesellschaft."

Noch deutlicher ist kürzlich der Philosoph Martin Seel geworden ("Ohne Rechte sind Werte nichts wert", NZZ, 26.9.2016). Denn er betont anhand der neu entflammten "Wertediskussion" einerseits, dass entwickelte Gesellschaften niemals nur eine homogene Werteordnung hervorgebracht haben. Demokratische Gesellschaften würden "ihren Angehörigen nicht nur vielfältige Spielräume der individuellen und kollektiven Lebensgestaltung" eröffnen, sondern "darüber hinaus Spielräume jeweils etablierter Lebens- und Denkweisen". Selbst im nationalen Rahmen sei "daher eine homogene Wertbindung innerhalb demokratischer Gesellschaften weniger denn je erwartbar und weniger denn je erstrebenswert."

Davon sei andererseits die Rechtsordnung zu scheiden. Den normativen Kern in Europa "bildet die universale Anerkennung von Personen als Personen. Ihnen allen ist die Möglichkeit eines Lebens in Selbstbestimmung und Selbstachtung zu gewähren, ganz gleich, welche Fähigkeiten, Verdienste oder Wertvorstellungen sie haben." Derzeit würden aber "in politischen Prozessen Werte gegen Grundrechte ausgespielt, mit dem Ergebnis, wenn nicht sogar dem Ziel, das Recht zu einem Büttel partikularer Werte zu machen."

In Deutschland ist das augenfällig geworden. Anhand des Syllogismus von Isensee ist aus der stets notwendigen Konfrontation zwischen Freiheit und Sicherheit in Teilen ein die Grundrechte aushöhlendes "ohne Sicherheit keine Freiheit" geworden. Auch ohne dass die Figur irgendwo definiert wäre, spielt in der Tagespolitik der sogenannte Gefährder eine größere Rolle als der aktuelle Störer. Und die Frage der Loyalität erweist sich zunehmend als der Versuch, die plurale Verhandlung von Werteordnungen durch eine homogene, ethisch verbrämte "Treue zum Staat" zu überwölben oder zu ersetzen.

Wie weit die Einhegung bereits vorangeschritten ist, zeigt sich an den Äußerungen der beiden Unionspolitiker und Innenminister. Wo De Maizière kraft der bei ihm auch genealogisch eingeschriebenen Staatsdienerschaft ohne jegliche Berührungsangst die Loyalität "nur" zu einer Frage der Integration stilisiert, betritt Thomas Strobl selbstbewusst grundgesetzwidriges Terrain.

Die "besondere" Staatsangehörigkeit

Mit Urteil vom 24. Mai 2006 (Az.: 2 BvR 669/04) hat das Bundesverfassungsgericht eine klare Linie gezogen. Das Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere das Verbot des Entzugs in Artikel 16 Grundgesetz stelle sich gegen die historischen Praktiken, die den Staatsangehörigkeitsstatus "in Zugehörigkeitsverhältnisse besserer und minderer Güte und um Wegnahmen der Staatsangehörigkeit nach Maßgabe unterschiedlicher Kriterien der Würdigkeit" aufspalteten. Deren Folge war, "dass sie der Staatsangehörigkeit ihre Bedeutung als verlässliche Grundlage gleichberechtigter Zugehörigkeit raubten und sie damit in ein Mittel der Ausgrenzung statt der Integration verkehrten".

Was aber soll in der Diktion von CDU und CSU an der heutigen deutschen Staatsangehörigkeit anders "besonders" sein als eben in dieser Unterscheidung in besser oder minder?! Strobl ist nicht nur institutionell mit einem mächtigen Ministerium betraut, er ist einer der Sprecher der deutschen Landesinnenminister. Er kann ohne Abstriche als ein potenter Repräsentant dieses Staates angesehen werden. Ebenso kann gesagt werden: Wer derartige antikonstitutionelle Auffassungen propagiert und damit den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlässt, darf sich keine Loyalität erwarten.

Die Artikelserie im Spiegel hat ein tiefgreifendes Problem offenbart. Die glatte Provokation von Augstein wurde nicht zuletzt der einfach erscheinenden Bilder wegen weitgehend affirmativ verstanden und kam so auf einen Zustimmungswert von 36%. Auch wenn für Trittin kein Voting durchgeführt wurde, offenbaren zahlreiche Reaktionen, dass das Rassismus-Argument bei aller Berechtigung allein nicht zieht. Aber es sind die Antworten auf den Beitrag von Imran Ayata, die verblüffen. Denn sein genuines Plädoyer für die entwickelte Gesellschaft wurde tatsächlich im Publikum auf eine Frage der, zumal deutschen Staatsangehörigkeit reduziert.

Von einer Zivilbürgerschaft, die den umgekehrten Blick auf den Staat erlaubte, findet sich keine Spur. Eines sollte klar sein: Die Leichtigkeit, mit der der Verzicht auf eine "andere" Angehörigkeit gefordert wird, stärkt die eigene nicht, sondern relativiert sie. Sie wird damit ebenfalls verzichtbar. Oder als "das Recht, Rechte zu haben", einschränkbar. Und das sollten wir uns lieber ganz genau überlegen.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Joseph Seidl

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Joseph Seidl

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