Berliner Neutralitätsgesetz

Veranstaltungshinweis Das Berliner Neutralitätsgesetz untersagt weltanschauliche Symbole im öffentlichen Dienst. 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht die Regelung in Frage gestellt.

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Eine Forderung, die innerhalb einer aufgeklärten, multikulturellen Großstadtgesellschaft selbstverständlich sein sollte, nämlich, dass LehrerInnen, PolizistInnen, RichterInnen usw. weltanschaulich neutral gekleidet und geschmückt zum Dienst zu erscheinen haben, sorgt seit Jahren in Berlin für Kontroversen.

Das Berliner Neutralitätsgesetz untersagt weltanschauliche Symbole im öffentlichen Dienst. 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht die Regelung in Frage gestellt. Dennoch will Schulsenatorin Scheeres (SPD) am Berliner Neutralitätsgesetz festhalten, Justizsenator Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) will das Gesetz reformieren und damit religiöse Kleidung u.a. an Schulen und vor Gericht erlauben.

Im September 2020 vertrat in Berlin zum ersten Mal eine Referendarin mit Kopftuch den Staat vor Gericht. Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt für Berlin und Brandenburg ( GJPA) erteilte die Freigabe. Richter und Staatsanwaltschaft machten für diese Entscheidung allerdings Senator Behrendt verantwortlich. Sven Kohlmeier, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie Mitglieder der Säkularen Arbeitsgruppen bei Bündnis90/Die Grünen und Die LINKE werteten den Vorfall als Provokation des Justizsenators. Zu Recht. Man stelle sich vor, bei Gericht werden beispielsweise Fälle von Gewalt gegen oder Mord an verschleierungsunwilligen Frauen verhandelt und die Referendarin, gar die Richterin, trägt Kopftuch.

Anders als oft kolportiert geht es beim Berliner Neutralitätsgesetz nicht um das muslimische Kopftuch im Schulunterricht bzw. vor Gericht. Es geht um sämtliche religiösen, politischen und weltanschaulichen Symbole im öffentlichen Dienst. Allerdings war es eine muslimische Lehrerin - und keine Christin und auch kein Jude oder Buddhist - die geklagt hatte, weshalb das muslimische Kopftuch zur Flagge derer geworden ist, die in der Forderung nach neutralem Auftreten eine Zumutung sehen bzw. dahinter gar Rassismus wittern.

Nebenbei bemerkt: dass LehrerInnen das Tragen von T-Shirts mit politischen Parolen oder Sekten-Bekenntnissen untersagt ist dürfte vermutlich jede Mutter und jeder Vater schulpflichtiger Kinder begrüßen. Genauso hat jedes Kind, dessen Eltern es sich nicht leisten können, auf Privatbeschulung umzusteigen, das Recht von religiösen Bekenntnissen des Lehrpersonals verschont zu bleiben. Zudem ist es das Recht von atheistischen Geflüchteten, dass ihre Kinder im Land, in dem sie emanzipiert leben möchten, nicht erneut mit eben dem konfrontiert werden, vor dem die Familie aus der Heimat floh.

Würde man also politische Bekundungen verbieten, religiöse aber zulassen, würde man sich in doppelter Hinsicht gegen Neutralität stellen.

Am 11. Juli von 16 bis 18 Uhr, im Rahmen unserer Reihe VorWahl live aus Speiches Blueskneipe und über rockradio.de spreche ich darüber mit VertreterInnen der säkularen Arbeitsgruppen von Bündnis90/Die Grünen, Die LINKE und SPD.

Für Bündnis90/Die Grünen wird zu Gast sein: Manfred Herrmann, Politologe und Verwaltungswirt, Bürgerdeputierter in Neukölln,
für die Partei Die LINKE Roman Grabowski, Bezirksverordneter in der Linksfraktion in Lichtenberg und Mitinitiator der Säkularen Linken,
für die SPD Wolfgang Hecht, SPD-Mitglied und seit 1989 Mitglied beim Humanistischen Verband Deutschland, seit 2011 in der BVV Neukölln und von Anfang an bei der Intitiative "PRO NEUTRALITÄTSGESETZ" Berlin dabei.

Speiches Blueskneipe ist wieder für Publikum geöffnet und auch der Livechat ist ab 16 Uhr geschaltet. Die Sendung wird für youtube aufgezeichnet.

Wir freuen uns auf eure Fragen und Beiträge

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Geschrieben von

Juliane Beer

Schriftstellerin und Aktivistin für ein weltweites Bedingungsloses Grundeinkommen

Juliane Beer

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