Gehorsam bis zum Verfassungsbruch

Der 20. Juli 1944 und die Pflicht zur Verweigerung Wer sich in der Bundeswehr daran hält, kann degradiert werden, wie der Fall des Majors Florian Pfaff zeigt
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Die oftmals mörderische Realität militärischer Gewalt mag den Verdacht erwecken, bei dem Terminus "Soldat" handle es sich um ein Akronym, das ausbuchstabiert bedeutet: "Soll ohne langes Denken alles tun". Zumindest die Gesetzeslage steht solcher Vermutung entgegen, bestimmte doch bereits das Militärstrafgesetzbuch der deutschen Wehrmacht in Paragraph 47: "Wird durch die Ausführung eines Befehls in Dienstsachen ein Strafgesetz verletzt, so ist dafür der befehlende Vorgesetzte allein verantwortlich. Es trifft jedoch den gehorchenden Untergebenen die Strafe des Teilnehmers: erstens, wenn er den ihm erteilten Befehl überschritten hat, oder zweitens, wenn ihm bekannt gewesen ist, dass der Befehl des Vorgesetzten eine Handlung betraf, welche ein bürgerlich