Kampfeinsatz mit Rotem Kreuz

Deutsche Sanitätssoldaten am Hindukusch Der Fall Christiane Ernst-Zettl und die Schwierigkeiten mit den Genfer Konventionen
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Erst wenige Wochen ist es her, da erteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der rot-grünen Bundesregierung eine schallende Ohrfeige wegen der deutschen Hilfsleistungen für den anglo-amerikanischen Krieg gegen den Irak 2003. Gegen diese Maßnahmen erhoben die Richter in ihrem Urteil, das den Bundeswehrmajor Florian Pfaff vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freisprach, "gravierende völkerrechtliche Bedenken".

Kaum ist dieser Spruch gefällt, steht dem künftigen Bundesverteidigungsminister durch einen vergleichbaren Fall Ungemach ins Haus - diesmal geht es um das humanitäre Kriegsvölkerrecht. Letzteres zählen die Juristen zum so genannten "ius cogens", das heißt zum immer und überall zwingend einzuhaltenden Recht. Auslöser ist