Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bekundete vor kurzem, die Berechnung der Leistungen für das ALG II sei verfassungswidrig. Die ausgezahlten Gelder seien in einem "transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen", so die Pressemitteilung des Verfassungsgerichtes. Was das Gericht allerdings ausdrücklich nicht festgestellt hat, ist ein grundsätzliches Problem in Bezug auf die Höhe der Leistungen:
"Die in den Ausgangsverfahren geltenden Regelleistungen von 345, 311 und 207 Euro können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident unzureichend angesehen werden. ( ... ) Dies gilt auch für den Betrag von 311 Euro für erwachsene Partner einer Bedarfsgemeinschaft. ( .... ) Es kann ebenfalls nicht festgestellt werden, dass der für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich geltende Betrag von 207 Euro zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums offensichtlich unzureichend ist."
Auch das angewandte statistische Verfahren zur Berechnung der Leistungen findet grundsätzlich die Billigung der Richter. Ihr eigentliches Problem liegt im Detail:
"Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in verfassungsgemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist."
Warum? Ganz einfach, so das BVerfG,
"bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat. Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre."
Es wurde also schlampig gearbeitet und nun soll nachgerechnet werden. Möglicherweise kommt dabei ein höherer Betrag heraus, da Ausgaben für Bildung bislang unberücksichtigt blieben. Vielleicht kommt aber auch ein niedrigerer Betrag heraus, weil als Ausgleich für fehlende Bildungsleistungen bislang anteilige Kosten für Segelflugzeuge in die Berechnung eingegangen sind. Vielleicht bleibt auch einfach alles beim alten. Möglich ist alles - solange es nur ordentlich begründet wird. Für die Berechnung der Regelsätze für Kinder gilt vom Prinzip her dasselbe: "Der Gesetzgeber hat jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung auszurichten hat, unterlassen."
Hier wird ein weiterer Punkt deutlich, der dem BVerfG wichtig zu sein scheint: die Pauschalberechnungen des Gesetzes berücksichtigen nicht in ausreichendem Maße individuelle Bedürfnisse. Wie bei Gesetzen üblich, wird über die zu betrachenden Einzelfälle recht flux hinweggegangen und ein imaginierter Durchschnittswert zum Ausgangspunkt der Rechtsregelung gemacht. Doch nicht dass das Gericht diese normierende Eigenheiten von Gesetzen prinzipiell problematisiert hätte - es hat lediglich angemahnt, die Normierung mit empirisch validen Statistitiken zu belegen und zudem mit Sonderregelungen dafür zu sorgen, Abweichungen berücksichtigen zu können. Und so kritisieren die Richter dann auch, dass das Gesetz "allein den Durchschnittsbedarf in üblichen Bedarfssituationen widerspiegelt, nicht aber einen darüber hinausgehenden, besonderen Bedarf aufgrund atypischer Bedarfslagen" Die Reaktionen der Politik auf das Urteil ist dann ebenso verwunderlich wie in der Analyse des geurteilten unterschiedlich. Grünen-Chefin Renate Künast etwa gab gegenüber BILD zu Protokoll:
„Das Bundesverfassungsgericht hat der Kanzlerin ins Aufgabenheft geschrieben: vernünftige Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger.“
Nun werden sich die älteren Semester noch daran erinnern, dass es eine Regierung unter grüner Beteiligung mit einer Ministerin Künast war, die das ALG II verbrochen hat. Daran kann die gute Frau sich allerdings nicht mehr erinnern. Etwas richtiger liegt da schon Unions-Fraktionschef Volker Kauder, wenn er sagt:
„Ob die Hartz-IV-Sätze jetzt steigen, lässt sich nicht sagen.“
Die Kritik der CDU hangelt sich dementsprechend auch an einem anderen Punkt des Urteils entlang. So kritisierte etwa Innenminister Thomas de Maizière (CDU) den Richtspruch gegenüber der BILD-Zeitung wie folgt:
„Das Urteil zeigt eine problematische Tendenz hin zu einer übertriebenen Einzelfallbetrachtung statt zu einer vernünftigen Pauschalierung.“
Ein "zu viel" an Individualität kann de Maizière also in dem Urteil ausmachen. Ganz im Gegenteil zu Guido Westerwelle, für den die Forderung nach Individualität scheinbar „sozialistische Züge“ aufweist und die befürchtete Erhöhung der Regelsätze als mit "spätrömischer Dekadenz“ gleichsetzt (FAZ). Sie Welt ist schon wirklich verrückt.... Finanzminister Schäuble (CDU) jedenfalls hat bereits angedeutet, dass das mit einer Erhöhung der Leistungen wohl nichts wird. In einem Interview, das er der Frankfurter Rundschau gegeben hat
, sagte er:
"Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich nicht gesagt, die Hartz-IV-Sätze seien unzureichend. Nur die Berechnungsmethode soll geändert werden. Ich sehe nicht, dass das Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben muss."
Auch auf die Nachfrage der FR, dass es doch aber kaum zu umgehen sei, mehr Geld für die Bildung der Kinder auszugeben, war von ihm lediglich der Hinweis auf die disziplinierende Aufgabe von Sozialleistungen und den Umfang des Sozialbudgets zu hören:
"Wir dürfen den Grundgedanken von Hartz IV nicht aus den Augen verlieren: Die notwendigen Sozialleistungen dürfen die Aufnahme von Arbeit nicht unattraktiv machen. Mit anderen Worten: Das Lohnabstandsgebot muss gewahrt werden. Dieses Land gibt einschließlich der Sozialversicherungen etwa eine Billion Euro Sozialleistungen im Jahr aus. Das sind im Durchschnitt 12.500 Euro pro Kopf der Bevölkerung. Da muss man schon die Frage stellen, ob wir die Effizienz unserer Sozialleistungen nicht verbessern können."
Und so werden wir da wohl nicht rauskommen, denn durch den Anreiz zur Aufnahme jeder auch noch so mies bezahlten Arbeit steigt das Gewicht, dass dem Gesabbel vom "Lohnabstandsgebot" zukommt - weil immer mehr Menschen davon betroffen sind. Die Politik bewegt sich also in einer idealtyptischen Abwärtsspirale, die durch immer prekärer werdenden Staatsfinanzen nicht gerade abgebremst wird. Zwar werden die für die Überbrückung der Krise gemachten Schulden wohl niemals zurückgezahlt werden, die sozial Schwachen sollen aber nach herrschender Lesart trotz allem diejenigen sein, die darunter zu leiden haben. Ein Hotel müsste mensch haben....
Kommentare 5
Ich habe auch am selben Tag das Urteil online gelesen und diese Abschnitte genau betrachtet. Es ist zu befürchten, daß vielleicht nur geringfügige Erhöhungen der Sätze erfolgen werden.Und die Verbesserungen, die eine Familie für ihre Kinder bekommt, werden schlimmstenfalls durch Kürzungen bei den Eltern/Erwachsenen ausgeglichen. Wie will man sonst laut Schäuble zu etwa gleichen Ausgaben kommen......?
Da werden schon findige (eigentlich ein Westerwell`scher Ausdruck) Politiker und die Beamten dahinter getürkte Berechnungen vorlegen.
Auch wurde der Ruf nach sogenannten Sachleistungen laut, weil ja den Hartz IV Eltern nicht zugetraut wird, das Mehr an Geld erfolgreich am Kiosk vorbeizujonglieren, um der Verführung von Alkohol und Zigarretten zu erliegen.Zugegeben: es gibt sicher einige Tausend solcher Leute.Aber auch Millionen ganz normaler Eltern, die sich um Arbeit und eine ordentliche Erziehung ihrer Kinder bemühen.Haben sich diese 8 hohen Herrschaften, die sich eines unvergleichlich hohen Ansehens in unserer Gesellschaft erfreuen dürfen, wohl mal einen Tag incognito zu einer Tafel begeben.....? Wieviel Kinder dort mehrmals die Woche für ein warmes Essen anstehen müssen, und das nicht, weil die Eltern alles versaufen, sondern das Geld schlicht nicht reicht - will man nicht jeden Tag nach dem 20.eines Monats Nudeln essen.
Nun wird also schnell die Möglichkeit der Gutscheine ins Grspräch gebracht.Die so gebrandmarkten Kinder mit dem gleichen Ranzen werden dann auf dem Schulhof schnell ausgemacht...... oder die Situation ins Geschäft verlagert: man muß mit dem Gutschein bezahlen. So gibt man dem oft schlecht bezahlten Verkaufspersonal gleich noch Gelegenheit auf die vermeintlichen SOZIALSTAATSDEKADENTEN herabzublicken...... vielleicht hier und da einen Kommentar abzulassen. Und wenn nicht die, dann sind es die anderen Wartenden an der Kasse, die ihre bislang unterdrückte Wut auf die "HARZER" austoben könnten.......wenn diese so gut sichtbar vor einem stehen!
Hat Jemand von euch auch gehört, was die gute Frau Haderthauer (CSU-Sozialministerin)verlautbaren ließ....? Sie meinte, wenn denn die Kinder nun höhere Sätze bekämen, könne man ja in Familien, wo es mehrere Geschwister gäbe,genauer hinschauen, ob denn Klamotten oder Spielzeug nicht an die jüngeren Kinder weitergegeben werden könne ......????!!!!
Dann haben wir bald ein neues Ministerium, das seine Beamten in die Wohnungen schickt, um zu begutachten, was man denn als kleine Schwester von der Großen noch "auftragen" könnte... ....himmel herrgott, wehe, wenn von Stütze gekauftes Spielzeug kaputt gegangen ist, weil die Dinger heute sowieso nicht lange halten (China Schrott)....... da gibt es dann Schriftverkehr und Widersprüche, und gängelung ganz neuer und anderer Art. Dann wird mit Leistungskürzung gedroht, weil Püppi den Arm ab hat !!!
Hoffentlich sind unsere überbezahlten Politkasper in der Lage, mal eine funktionierende Verordnung zu erlassen. Aber glauben kann ich es nicht......
Weich ein Jauchzen und Jubeln wird bei Hartz IV-Beziehern sein, wenn sie - bestenfalls - dieselben Sätze bewilligt bekommen, dann aber super transparent ermittelt. Raider bleibt Twix, sonst ändert sich nix.
Skandal! Hartz-IV-Empfängern wird sogar ihr Segelflugzeug bezahlt!
naja, laut Rainer Rot gilt das für die neueren Berechnungen schon gar nicht mehr:
www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/HarzIV_BVerfG_Bewertung_Roth.aspx
Danke für den Beitrag. Es wird sicher zu Kürzungen kommen, die dann aber "richtig" begründet sind. Abwarten müssen wir nur noch die Wahlen in NRW. Nach dem dortigen Schwarz-Gelbem Sieg, geht es richtig los.