„Garantierte Narrenfreiheit“

Im Gespräch Der einstige Bundesrichter Wolfgang Nešković über die zaghafte Reform der Geheimdienstkontrolle
Ausgabe 12/2014

Der Freitag: Herr Nešković, Sie waren sieben Jahre Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, das die Arbeit der Geheimdienste überwacht. Konnten Sie Ihren Auftrag erfüllen?

Wolfgang Nešković: Nein, das hatte ich auch nicht erwartet. Wer einmal einen Blick in die Geheimdienstgesetze wirft, der erkennt sofort, dass auf dieser Grundlage eine wirkliche Kontrolle nicht möglich ist. Außer im Bergrecht habe ich noch nirgendwo sonst Gesetze gelesen, die so stark von Lobbyisten beeinflusst wurden. Die Gesetze zur Geheimdienstkontrolle und zu den Geheimdiensten sind so formuliert, dass sie den Diensten Narrenfreiheit garantieren. Offenkundig haben die Dienste bei deren Abfassung die Hand des Gesetzgebers geführt.

Was bemängeln Sie konkret?

Im Gesetz gibt es Vorschriften, die die Kontrolleure des Bundestags von wichtigen Informationen fernhalten. Eine Kontrolle, die nicht den ungehinderten Zugriff auf alle notwendigen Informationen ermöglicht, ist eine Scheinkontrolle. Ein Beispiel: Rechtlich sind alle Informationen von unserem Zugriff ausgeschlossen, die ausländische Dienste sammeln und deutschen Diensten zur Verfügung stellen. Wenn ein ausländischer Dienst deutsche Staatsbürger abhört und die Protokolle dem BND übergibt, dann haben die Kontrolleure grundsätzlich hierauf keinen Zugriff – es sei denn, die ausländischen Dienste erlauben dies ausdrücklich. Das ist verfassungsrechtlich unhaltbar. Prinzipiell erfordert es das Demokratieprinzip, dass Mitarbeiter der Regierung nicht mehr wissen dürfen, als das Parlament, dass die Exekutive ja kontrollieren soll. Kontrollfreie Räume darf es in einer Demokratie nicht geben.

Der Vorsitzende des Gremiums, Clemens Binninger (CDU), kündigte vergangene Woche an, die Kontrolle künftig zu verschärfen. Ein operativer Stab von fünf Mitarbeitern soll aufgebaut werden, der die Mitglieder bei ihrer Arbeit unterstützt. Ermöglicht das eine bessere Kontrolle?

Grundsätzlich ist zu begrüßen, wenn den Abgeordneten mehr Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Es ist allerdings ein Kardinalfehler, dass die Mitarbeiter dem gesamten Gremium und nicht den einzelnen Abgeordneten zugeordnet werden. Damit hat es die Regierungsmehrheit in der Hand, zu welchen Themen und für welche Abgeordneten der Stab letztlich tätig werden darf. Das ist mit einer effektiven Kontrolle überhaupt nicht zu vereinbaren. Stattdessen wäre es notwendig, dass jeder Abgeordnete im Gremium einen persönlichen Stab von bis zu fünf Mitarbeitern hätte. Das jetzt vorgeschlagene Modell offenbart eine grundsätzliche Fehlkonstruktion der Geheimdienstkontrolle.

Von welcher Fehlkonstruktion sprechen Sie?

Die gegenwärtige parlamentarische Kontrolle lebt von der praxisfernen Vorstellung, dass das Gremium über ein Selbstverständnis verfügt, das sich nicht an den Konkurrenzvorstellungen der Parteien orientiert. Mit anderen Worten: Ein Gremium, dass sich gemeinwohlorientiert vom Parteienstreit löst. Das ist eine idealistische Vorstellung, die der politischen Praxis und auch dem Handeln des Gremiums völlig zuwiderläuft. Denn auch im Gremium stehen sich Regierung und Opposition in einem ständigen Spannungsverhältnis gegenüber. Die Opposition will der Regierung fehlerhaftes Verhalten nachweisen, die Regierung Schaden von sich abwenden. Es ist auch nicht erkennbar, dass sich an dieser Grundkonstellation irgendetwas ändern wird. In der praktischen Auswirkung bedeutet das, dass die Regierungsfraktionen es mit ihrer Mehrheit in der Hand haben, zu entscheiden, ob und welche konkreten Kontrollbefugnisse ausgeübt werden. Es liegt auf der Hand, dass sie es nicht zulassen werden, dass die Opposition Kontrollrechte in Anspruch nimmt, die der Regierung schaden könnten. Man kann das mit einem Strafprozess vergleichen, in dem der Angeklagte über die gesamte Beweisaufnahme entscheiden kann – also zum Beispiel welche Zeugen gehört und welche sonstigen Beweisanträge zugelassen werden. Bei einer solchen Konstellation ist ein Freispruch programmiert. Hinzu kommt, dass die Opposition sich wegen der Verschwiegenheitspflicht nicht einmal darüber beschweren kann, wenn ihre Kontrollanträge zurückgewiesen werden. So kann kein öffentlicher politischer Druck entstehen. Deswegen brauchen wir für sämtliche Kontrollbefugnisse Minderheitenrechte, die es ermöglichen, dass jeder Abgeordnete sämtliche Kontrollbefugnisse in Anspruch nehmen kann. Solange diese gesetzliche Fehlkonstruktion nicht beseitigt wird, werden wir nie eine effektive Kontrolle der Geheimdienste haben. Alles andere ist ein Witz.

Der Gegensatz von Regierung und Opposition gehört nun einmal zum Parlamentarismus ...

Das ist richtig. Aber dabei wird übersehen, dass das Gremium auch Rechtskontrolle ausübt. Nach dem Grundgesetz ist das eigentlich die Aufgabe der Gerichte. Aufgrund der Geheimhaltung können die betroffenen Bürgerinnen und Bürger jedoch faktisch auf diese Garantie nicht zurückgreifen. Deswegen kommt dem Gremium auch eine justiz-ersetzende Funktion zu. Schließlich geht es bei der Geheimdienstkontrolle auch um massive Grundrechtseinschränkungen. Ein besserer Schutz ließe sich dadurch erreichen, dass das Gremium zur Hälfte mit Richtern besetzt wird. Damit könnte erreicht werden, dass nicht die politische Alltagsopportunität die Oberhand behält, sondern mehr Rechtstreue möglich wird.

Der Untersuchungsausschuss zu den NSU-Morden hat gezeigt, dass Aufklärung über alle Parteigrenzen funktionieren kann. Nun haben sich alle Bundestagsfraktionen auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Abhör-Affäre geeinigt. Was erwarten Sie von ihm?

Der Untersuchungsauftrag scheint ambitioniert und umfassend formuliert zu sein. Allerdings wird sich bei der Umsetzung des Auftrags erst noch zeigen, ob er wirklich so umfassend formuliert ist, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat. Ich gehe davon aus, dass es nicht eine so fraktionsübergreifende Zusammenarbeit wie beim NSU-Ausschuss geben wird. Es wird der Punkt kommen, an dem Regierungsversagen im Raum steht. Da dies alle Bundesregierungen seit 2001 treffen könnte, kann ich mir sehr schwer vorstellen, dass es trotzdem zu einer konfliktfreien Aufklärung kommt.

Angesichts der Einschränkungen, denen die Kontrolle der Geheimdienste unterliegt: Kann der Ausschuss seinen Auftrag überhaupt erfüllen?

Ich gehe davon aus, dass die Dienste – wie bereits beim BND-Untersuchungsausschuss – brutal blockieren werden. Außerdem kann ich juristisch nicht erkennen, dass ein Untersuchungsausschuss Zugriff auf die Daten hätte, die ausländische Dienste erhoben und den deutschen zur Verfügung gestellt haben. Da sitzt der Untersuchungsausschuss in derselben Falle, wie das parlamentarische Kontrollgremium. Trotzdem habe ich die Hoffnung, dass die Untersuchung einige Erkenntnisse zu Tage fördert. Der Ausschuss bietet die einmalige Chance, die Arbeit der Nachrichtendienste zu evaluieren. Die leben ja von der Legende, dass sie der Sicherheit dienen und dabei zahlreiche Anschläge verhindert hätten. Diese Behauptung könnte im Rahmen der Anhörungen erstmals überprüft werden. Gleiches gilt für den Bereich des Ausspähung. Am Ende könnte es Feststellungen geben, was die Dienste eigentlich gemacht haben, um die massenhafte Überwachung von deutschen Bürgern und Unternehmen zu verhindern. Wenn dabei herauskommt, dass sie gar nichts gemacht haben oder nicht dazu in der Lage sind, uns zu schützen, stellt sich zwingend die Frage, wofür wir das ganze Geld für die Dienste eigentlich ausgeben.

Wolfgang Nešković (65) saß von 2005 bis 2013 im Bundestag. Bis 2012 war er parteiloses Mitglied der Linksfraktion, die den ehemaligen Bundesrichter für das parlamentarische Kontrollgremium nominierte

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Das Gespräch führte Julian Heißler
Geschrieben von

Julian Heißler

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Julian Heißler

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