Gut gemeint

Bundestag Die Linke protestiert im Bundestag und verletzt dabei parlamentarische Regeln. Ihrer Sache hat sie damit nicht geholfen

Rechtlich ist der Fall eindeutig: „Es ist nicht gestattet, Spruchbänder oder Transparente zu entfalten, Informationsmaterial zu zeigen oder zu verteilen“, heißt es in Paragraph 4, Absatz 2 der Hausordnung des Deutschen Bundestags. Das weiß auch die Linke. Als die Fraktion sich also am Freitagvormittag geschlossen von ihren Plätzen erhob und mit Schildern, auf denen die Namen der Opfer des Luftschlags von Kunduz zu lesen waren, gegen das neue Afghanistanmandat der Bundesregierung zu protestieren, da wusste sie, dass Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) dies nicht durchgehen lassen konnte.

Es ist ja auch nicht das erste Mal, dass die Linke mit Aktionen jenseits der Geschäftsordnung aufgefallen ist. Als im Mai 2002 der damalige US-Präsident George W. Bush vor dem Deutschen Bundestag sprach, hielten drei PDS-Abgeordnete ein Transparent mit der Aufschrift: „Mr. Bush, Mr. Schröder – Stop Your Wars“ hoch. Im März 2006 erschien die Fraktion in Streikwesten, um ihre Solidarität mit den Gewerkschaften im damals schwelenden Tarifstreit auszudrücken. Das brachte den Abgeordneten damals schon eine Ermahnung des Bundestagspräsidiums ein, zusätzlich aber auch gute Bilder für die Basis. Wohl wegen dieser Wiederholungen griff Bundestagspräsident Lammert nun zur schärfsten Waffe in seinem Repertoire – und schloss die Fraktion vom Rest der Sitzung aus. Allerdings machte er ihr auch ein Zugeständnis, indem er sie zur Abstimmung über das Mandat wieder zuließ. In der Geschäftsordnung des Bundestags ist das eigentlich nicht vorgesehen.

Schwierige Mandatserweiterung

Überraschend ist es hingegen nicht, dass die Linke gerade bei diesem Thema wieder einmal eine Aktion außerhalb der parlamentarischen Regeln veranstaltete. Schließlich tat sich das Parlament sichtlich schwer, das neue Afghanistanmandat mit der üblichen breiten parlamentarischen Mehrheit zu verabschieden. Hinzu kommen die großen Vorbehalte in der Bevölkerung gegen die Afghanistanstrategie. Die schlugen sich dann auch im Abstimmungsergebnis nieder. Bei der SPD, die eigentlich ihre Zustimmung angekündigt hatte, stimmten schließlich doch 16 Abgeordnete dagegen. Die Grünen enthielten sich. Einzig die Linke lehnte die Truppenaufstockung geschlossen ab.

Damit war sowieso gerechnet worden. Doch durch die Plakataktion zog die Partei wieder einmal den Zorn der anderen Fraktionen auf sich, wenngleich nicht annähernd so heftig wie in der Vergangenheit. Während der Streikwesten-Aktion vor vier Jahren wurde die Linken-Fraktion noch als „Proleten“ beschimpft. Diesmal reagierte die politische Konkurrenz zwar mit harscher Kritik, die aber sachlich blieb. So nannte SPD-Chef Sigmar Gabriel die Aktion einen „Klamauk“. Schließlich sei die Debatte über den Einsatz es wert, dass „jeder seine Argumente vorträgt, auch diejenigen, die ganz gegen den Einsatz sind“. Die Linke habe hingegen nicht auf Argumentation gesetzt, sondern die guten Sitten des Parlaments verletzt. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) sprach von einer Beschädigung der parlamentarischen Prozesse. Er fügte hinzu, dies wäre vermutlich nicht passiert, wenn Gregor Gysi anwesend gewesen wäre, „und dass ich mit den mal in den Bundestag wünschen würde, hätte ich auch nicht gedacht“.

All diese Schelte kann der Linken egal sein – und ist es vermutlich auch. Doch dass sich auch der Anwalt der Opfer des Luftschlages von Kunduz gegen ihre Aktion aussprach, sollte der Partei zu denken geben. „Man muss vernünftig und sachlich demonstrieren und nicht in dieser Form“, so Opferanwalt Karim Popal. Solche Aktionen seien auf der Straße angemessen, aber nicht im Parlament.

Es sieht tatsächlich so aus, als habe sich die Linke diesmal verzockt. Die Aktion im Bundestag war populistisch, eine gezielte Provokation, um den politischen Gegner aus der Reserve zu locken. Zuletzt geißelte die Partei ein solches Verhalten bei FDP-Chef Westerwelle – und das zu recht. Indem sie sich jetzt der gleichen Mittel bedient, verliert sie an Glaubwürdigkeit. Ihr Ziel, auf die zivilen Opfer des Krieges in Afghanistan hinzuweisen, ist ehrbar, doch in einer solchen Debatte macht der Ton die Musik. Und den hat die Partei diesmal nicht getroffen. „Gut gemeint“ ist eben immer noch das Gegenteil von „gut“.

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Geschrieben von

Julian Heißler

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