Im Sinne der Anklage

Prozess Juristisch wurde Christian Wulff freigesprochen. Schuldig ist er auf einem anderen Feld
Im Sinne der Anklage

Foto: Nigel treblin / Getty

Bevor Barack Obama sich für höhere Ämter bewarb, legten seine Frau Michelle und er eine einfache Regel fest: Keine neuen Freunde. Hätte auch Christian Wulff sich an diese einfache Maßgabe gehalten, wäre er wahrscheinlich heute noch im Amt. Christian Wulff stürzte nicht darüber, dass er sich vermeintlich strafbar gemacht hätte, sondern darüber, dass er zwischen privaten und politischen Bekanntschaften nicht mehr zu trennen wusste.

Der Freispruch ist deshalb nur konsequent. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Filmproduzent David Groenewold den ehemaligen Bundespräsidenten mit etwa 720 Euro für Hotel- und Oktoberfestkosten zur Vorteilsannahme verführt hätte. Es war der letzte Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft Hannover noch aufrecht erhalten konnte – nach zwei Jahren intensiver Ermittlungen.

Wehleidigkeit, Rechthaberei, Dummheit

War Wulffs Rücktritt also überfüssig? Wurde der Mann gezielt fertig gemacht? Nein. Die Affäre Wulff begann mit legitimen Fragen zur Finanzierung des Eigenheims der Familie Wulff in Großburgwedel. Schon hier mauerte der Präsident wo er nur konnte. Er wollte wohl die Identität des Kreditgebers, der Ehefrau seines väterlichen Freunds Egon Geerkens, schützen. Doch als im Rahmen der Recherchen bekannt wurde, dass Wulff dem niedersächsischen Landtag bestenfalls die Halbwahrheit über Geschäftsbeziehungen zwischen ihm und Geerkens gesagt hatte, bekam die Affäre Schwung. Bald darauf wurden zahlreiche Urlaube bei reichen Unternehmerfreunden öffentlich – mal bezahlt, mal nicht. Hinzu kamen andere Vergünstigungen, die den Bundespräsidenten das Label „Schnäppchenjäger“ geradezu aufdrängten.

Gegen Gesetze hat er dabei nicht verstoßen. So entschied das Gericht in Hannover. Wulff muss strafrechtlich als unbescholtener Bürger gelten – einen Freispruch zweiter Klasse gibt es nicht. Aber das ist nicht die einzige Kategorie, an der man ihn messen muss. Wulff schien das während der gesamten Affäre nicht zu verstehen. Als Bundespräsident gestand er öffentlich immer nur ein, was nicht mehr zu leugnen war, informierte scheibchenweise, wenn überhaupt, und legte eine unwürdige Wehleidigkeit und Rechthaberei an den Tag. Hinzu kam die Dummheit, eine lange, drohende Nachricht ausgerechnet auf der Mailbox des BILD-Chefredakteurs zu hinterlassen. Unvergessen auch sein Auftritt vor Bettina Schausten und Ulrich Deppendorf, in dem er fragte, „ob nicht dann auch es irgendwann akzeptiert wird, dass auch ein Bundespräsident ein privates Leben haben darf“. Noch in seiner Rücktrittserklärung betonte er mehrfach, dass er sich rechtlich nichts zu schulden habe kommen lassen.

Ruinierter Ruf

Damit hat er Recht behalten, dennoch ist ihm kein Unrecht widerfahren. Durch sein Verhalten hatte er die politische und moralische Autorität verspielt, die die Bevölkerung von ihrem Staatsoberhaupt erwarten darf. Das mediale Dauerfeuer, das er im Winter 2011/2012 ertragen musste, hat Wulff sich durch sein Handeln selbst zuzuschreiben, auch wenn es in ausgesuchten Einzelfällen – Stichwort Bobbycar - über's Ziel hinaus schoss. Auch der Staatsanwaltschaft Hannover kann man kaum einen Vorwurf daraus machen, dass sie in dieser Gemengelage einen Anfangsverdacht gegen Wulff ausmachte.

Dass Wulff nun die Schmach erspart bleibt, der erste ehemalige Bundespräsident zu sein, der von einem Gericht verurteilt wurde, ist noch das beste, was ihm in der heutigen Situation passieren konnte. Auch ohne Verurteilung: Sein Ruf ist ruiniert, seine Familie zerbrochen. In einer solchen Situation braucht man eigentlich Freunde, die einen wieder aufrichten. Man kann Christian Wulff nur wünschen, dass er die richtigen hat.

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Geschrieben von

Julian Heißler

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