Es ist nicht gerade ein Zeichen der Stärke, dass die Opposition die Bundesregierung und den NSA-Untersuchungsausschuss vor dem Bundesverfassungsgericht verklagt. Der Ausschuss ist angeblich die schärfste Waffe der Opposition. Sie wird jedoch ganz schnell stumpf, wenn die Abgeordneten wie im aktuellen Fall auf eine Regierung treffen, die Aufklärung mit allen Mitteln verhindern will. Spätestens seit Mai war klar, dass die Regierung diesen Weg einschlagen würde. Damals teilte sie dem Ausschuss nicht nur mit, dass sie eine Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden in Berlin aus Sorge um die deutsch-amerikanischen Beziehungen ablehne; sie legte außerdem ein Gutachten bei, wonach die Abgeordneten sich durch eine Befragung Snowdens nach US-Recht womöglich strafbar machen.
Besser ist die Stimmung seitdem nicht geworden. Zahlreiche angeforderte Akten sind in weiten Teilen geschwärzt, wichtige Zeugen dürfen nur hinter verschlossenen Türen aussagen. Eine effektive Aufklärung und damit Kontrolle der Regierung ist so unmöglich.
Ob der Gang nach Karlsruhe die Situation verbessert, ist unsicher. Das Verfassungsgericht soll die Regierung dazu zwingen, eine Vernehmung Snowdens in Deutschland zu ermöglichen. Das ist juristisches Neuland, der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss. Nicht auszuschließen, dass die Opposition zwar Recht bekommt, wegen des langwierigen Verfahrens womöglich aber zu spät. Ganz ähnlich endete ein Prozess um den BND-Untersuchungsausschuss 2009. Das zeigt, dass das Verfassungsgericht nicht zwingend der beste Weg zur Aufklärung ist.
Besser wäre es, wenn Union und SPD im Ausschuss der Regierung nicht weiter Deckung gäben durch sinnlose Anträge wie den nach einer Vernehmung Snowdens in Moskau. Der NSU-Untersuchungsausschuss hat gezeigt, dass ein gemeinsam auftretender Ausschuss Regierung und Sicherheitsbehörden ordentlich unter Feuer nehmen kann. Damals war der öffentliche Druck so groß, dass halbherzige Aufklärungsversuche nicht akzeptiert worden wären. Davon kann in der NSA-Affäre allerdings keine Rede sein. Leider.
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.